Gefangener in der Todeszelle von Illinois, USA © APGraphicsBank
Gefangener in der Todeszelle von Illinois, USA © APGraphicsBank

MAGAZIN AMNESTY USA Die Todesstrafe ist zu «teuer»

Die Todesstrafe bleibt ein heisses Eisen im US-Politgeschäft. Präsident Barack Obama will sich nicht restlos von ihr distanzieren, um seine politische Zukunft nicht zu gefährden. Trotzdem sinkt die Zahl der Hinrichtungen, und – man staune – ausgerechnet die Finanzkrise hilft den Gegnern dieser umstrittenen Strafpraxis.

Die BefürworterInnen der Todesstrafe verlieren in den USA an Boden – dank der Wirtschaftskrise! Während ein grosser Teil des Landes in Pessimismus und Un­sicher­heit verharrt, freut sich eine kleine Gruppe heimlich. Das knappe Budget macht die Todesstrafe nämlich zu einem «Luxus», den sich immer weniger Staaten leisten wollen. Ge­mäss einer kürzlich durchgeführten Studie des Infor­ma­tions­­­zentrums über die Todesstrafe kostet den Staat eine zum Tode verurteilte Person im Schnitt fünfmal mehr als eine, die mit lebenslanger Haft bestraft wird. Da erstaunt es nicht weiter, wenn derzeit etwa zehn Staaten laut über die Ab­schaf­fung dieser teuren Strafpraxis nachdenken. Haupt­argument: die hohen Verfahrenskosten. Diesen Schritt hat New Mexico bereits gemacht. Der Südstaat hat sich am 19. März 2009 zur Abschaffung durchgerungen und ist damit der fünfzehnte US-Staat, der keine Todesstrafen mehr verhängt.

Aus der erwähnten Studie geht ebenfalls hervor, dass Florida fast 51 Millionen Dollar pro Jahr für die Todesstrafe ausgibt; pro Hinrichtung sind es etwa 24 Millionen Dollar. Kalifornien, der Staat mit den meisten zum Tode Verur­teilten, wirft jedes Jahr etwa 137 Millionen Dollar auf, obwohl seit dreieinhalb Jahren keine Hinrichtung mehr durchgeführt worden ist. Für einen Staat nahe am Bankrott ist das ein gewichtiger Brocken in der Buchhaltung.

Rückläufige Zahlen

Seit etwa zehn Jahren ist die Zahl der Todesurteile und jene der Hinrichtungen im ganzen Land rückläufig. Seit dem Jahr 2000 sind fast 60 Pro­zent weniger Menschen zum Tode verurteilt oder hingerichtet worden. Dennoch befürworten zwei von drei Bür­gerIn­nen der USA nach wie vor die Todesstrafe.

Dem amerikanischen Volk scheint die Gerechtigkeit heilig. Umso mehr sorgen Justizirrtümer in Zusammenhang mit TodesstrafekandidatInnen für Schlagzeilen und sensibilisieren die Öffentlichkeit. Seit der Wiedereinführung der Todes­strafe 1976 wurden 139 Personen freigesprochen, die mehrere Jahre im Todestrakt verbracht hatten. Das sind im Schnitt fünf Verurteilte pro Jahr. 2009 wurden 52 Men­schen hingerichtet, zahlreiche unter ihnen ohne den nötigen juristischen Beistand. Wie viele von ihnen waren wohl un­schuldig? Die Justiz­irrtümer geben der Be­völ­ke­r­ung zu denken und führen dazu, dass Ge­schwore­ne und RichterInnen nicht mehr systematisch die Tode­sstra­fe verhängen.

Diskriminierung hält an

Zum ersten Mal in ihrer Geschichte haben die Vereinigten Staaten einen schwarzen Präsidenten gewählt. Trotzdem werden weiterhin ungleich mehr Angehörige von Minderheiten als Weisse zum Tode verurteilt. Vor allem trifft es die Afro-Amerika­ner­In­nen. Sie machen zwar nur 12 Prozent der Bevölkerung aus, dafür aber 40 Prozent der Todestrakt-InsassInnen.  Brisant ist auch die Statistik über die Hautfarbe der Opfer der Verurteilten. In 79 Pro­zent der Fälle wurden die Urteile für einen Mord an Weissen verhängt. Dagegen waren lediglich 5 Prozent der Mordopfer Hispano-AmerikanerIn­nen und nur 14 Prozent Afro-Ameri­ka­ner­Innen.

Dies sorgt inzwischen für Wider­stand. Am 11. August 2009 hat die Gouverneurin von North Carolina, Beverly Perdue,  mit dem «Racial Justice Act» ein Gesetz gegen diese Diskriminierung unterschrieben. Damit ist North Carolina nach Kentucky der zweite Staat, in dem zum Tode Verurteilte ihre Verurteilung anfechten können, wenn ein eindeutig rassistisches Vor­urteil die Ent­schei­dung beeinflusst hat.

Während die GegnerInnen der Todesstrafe an Boden gewinnen, sitzen überall im Land noch immer 3200 Gefan­ge­ne in den Todeszellen. Ob die umstrittene Rechtspraxis in den USA jemals wieder abgeschafft wird, ist derzeit nicht absehbar.

Erschienen in «AMNESTY – Magazin der Menschenrechte» von Februar 2010
Herausgegeben von Amnesty International, Schweizer Sektion