MAGAZIN AMNESTY Ausschaffungsinitiative «Rechtsstaatlicher Unsinn»

Die Ausschaffungsinitiative verstösst gegen die Menschenrechte und wird deshalb nicht umsetzbar sein, sagt Rechtsanwalt Marc Spescha. Er befürchtet, dass der kommende Abstimmungskampf die Stimmung vergiftet und Handlungsbedarf suggeriert, wo keiner besteht.

Marc Spescha © zvg

Amnesty: Warum treten Sie sowohl gegen die Ausschaffungsinitiative als auch gegen den Gegenvorschlag ein?
Marc Spescha: Die Wegweisung und dann auch tatsächliche Ausschaffung ausländischer Straffälliger ist bereits geltendes Recht. Das Anfang 2008 in Kraft getretene Ausländergesetz erlaubt, eine Aufenthaltsbewilligung oder sogar eine Niederlassungsbewilligung zu widerrufen, wenn jemand zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Das Bun­desgericht spricht schon bei Strafen ab einem Jahr von einer längerfristigen Strafe. Es gibt also bereits ein hinreichendes gesetzliches Instrumentarium. Aus Grün­den der Rechtsstaatlichkeit beachtet es aber den Verhältnismässigkeitsgrundsatz sowie staatsvertragliche Verpflichtungen und das Völkerrecht. Ein Ver­fas­sungs­artikel zu diesem Thema ist dagegen völlig überflüssig. Es ist überdies gar nicht verfassungswürdig. Das gilt auch mit Bezug auf den Gegenvorschlag, der weitgehend die heutige Praxis wiedergibt.

Wenn sich sowieso nicht viel verändern würde:  Warum soll man sich dann dagegen engagieren?
Der Verfassungsartikel gemäss Aus­schaffungsinitiative müsste weitgehend toter Buchstabe bleiben, da er so, wie sich das die Initianten vorstellen, grund- und menschenrechtskonform gar nicht umsetzbar ist. Der Bundesrat hat in der Botschaft gezeigt, dass die Initiative gleich gegen mehrere Grund- und Men­schen­rechte verstösst. Gemäss Absicht der Initiative würden keine Einzelfälle mehr geprüft und ein Ausschaffungs­auto­matismus etabliert, der allein von der Strafhöhe abhängt. Auch für die Prüfung der Verhältnismässigkeit bliebe kein Raum mehr. Und wenn man nicht mit dem Bundesrat gegen die Intention der Initianten Auslegungsakrobatik betreibt, würde auch das Non-Refoulement-Prinzip missachtet. Es besagt, dass niemand in ein Land zurückgeschickt werden darf, in dem ihm Folter oder eine andere unmenschliche Behand­lung droht. Die Stimmbürger und Stimm­bürger­innen werden mit der Initiative irregeführt, indem sie über das geltende Recht wie auch hinsichtlich der Umsetz­barkeit der Initiative getäuscht werden. Die Initiative ist rechtsstaatlich ein Un­sinn, politisch abwegig und als populistische Inszenierung ein Ärgernis. Sie täuscht einen Handlungsbedarf vor, der gar nicht besteht.

Was halten Sie von der Integrations­klausel im Gegenvorschlag?
Auch diese ist weitgehend überflüssig, denn sie besagt wenig mehr, als was jetzt schon im Ausländergesetz steht. Positiv lässt sich vermerken, dass die staatlichen Integrationsanstrengungen verbindlicher verankert wären. Aber die Klausel ist weitgehend taktisch motiviert, um der Linken den Gegenvorschlag schmackhaft zu machen, und rettet ihn auch nicht. Er ist der Initiative zwar klar vorzuziehen, fokussiert aber ebenfalls zu sehr auf die Strafhöhe als massgebliches Kriterium statt auf die Frage der Rückfall­wahr­scheinlichkeit, was im Falle von EU-BürgerInnen entscheidend ist. So differenziert beispielsweise auch der Gegen­vorschlag nicht zwischen bedingten und unbedingten Strafen.

Welche Auswirkungen erwarten Sie  vom Abstimmungskampf der kommenden Monate?
Es werden falsche Signale ausgesendet. Die Ausländerdebatte wird einmal mehr und diesmal erst recht und ausschliesslich zur Debatte über «Ausländer­krimi­nalität». Damit verfestigt sich ein Diskurs, der auf Ausgrenzung ausgerichtet ist und stereotype Vorurteile alimentiert. Wenn die Volksinitiative angenommen wird, würde eine Volksmehrheit dieser Optik gar noch den Segen geben. Für unsere bis anhin rechtsstaatlich fundierte Demo­kratie wäre das alarmierend und der letzte Beweis dafür, dass das Initiativrecht rechtsstaatlich wirksam zu bändigen ist. Das interkulturelle Klima wird vergiftet, wenn während Monaten das stereotype Bild vom Ausländer als Störenfried gezeichnet wird. Ohne dieses Bild aber liessen sich die Initiative und eine monatelange Debatte darüber gar nicht rechtfertigen. Beteuerungen wie jene, dass «man ja nicht alle Ausländer meine», sind eine billige Ausflucht. Sie ändern nichts daran, dass der Ausländer pauschal als Straftäter in den Fokus rückt.

Die Initianten warten mit beeindruckenden Statistiken zur «Ausländer­krimi­na­li­tät» auf. Warum sitzen denn in den Gefängnissen so viele Ausländer?
Die Initianten differenzieren erstens nicht zwischen hier wohnhaften Aus­ländern und den sogenannten Kriminal­touristen, die als Strafffällige ja ebenfalls ins Gefängnis kommen, aber kein Aufenthaltsrecht in der Schweiz haben. Wenn man die «Kriminaltouristen» ausklammert, existiert zwar immer noch ein statistischer Überhang von straffälligen Ausländern im Vergleich zu den Schwei­zern, aber er ist nicht mehr so ausgeprägt. In der für die Kriminalität entscheidenden Gruppe der jungen Männer zwischen 15 und 30 Jahren ist der Aus­länderanteil im Vergleich zum durchschnittlichen Ausländeranteil viel höher. Berücksichtigt man das, zeigt sich, dass sich punkto Straffälligkeit kaum mehr signifikante Unterschiede ergeben beziehungsweise diese vorwiegend mit der sozialen Schich­tung, nicht aber mit der Nationalität erklärbar sind. Interessant ist auch die umgekehrte Perspektive: Fragt man nämlich nach der Nationalität der Op­fer, zeigt sich, dass solche ausländischer Staats­ange­hörig­keit statistisch überrepräsentiert sind. Gemäss einer deutschen Studie ist es viel unwahrscheinlicher, dass es zu einer Verurteilung kommt, wenn der Täter ein Deutscher ist und das Opfer ein Ausländer, als umgekehrt. Das hat mit Krimi­nali­sierungs­mechanismen und dem Anzeige­verhal­ten zu tun.

Marc Spescha (geb. 1957) studierte Jura und arbeitete danach in der Erwachsenenbildung für fremdsprachige Erwerbslose. Seit 1990 ist er in Zürich als Rechtsanwalt tätig. Marc Spescha ist Lehrbeauftragter an der Universität Freiburg und hat zahlreiche Publikationen insbesondere auf dem Gebiet des Migrationsrechts verfasst. Aktuellste soeben erschienene Publikation: Spescha/Kerland/Bolzli, Handbuch zum Migrationsrecht, Zürich 2010.

Erschienen in «AMNESTY – Magazin der Menschenrechte» von August 2010
Herausgegeben von Amnesty International, Schweizer Sektion