Dieses Bild stammt von der Iranerin Delara Darabi, die 2009 im Alter von 22 Jahren hingerichtet wurde. © Delara Darabi
Dieses Bild stammt von der Iranerin Delara Darabi, die 2009 im Alter von 22 Jahren hingerichtet wurde. © Delara Darabi

MAGAZIN AMNESTY Iran «Überwältigende Solidarität»

Die zur Steinigung verurteilte Iranerin Sakineh Mohammadi Ashtiani hat weltweite Bekanntheit erlangt. Einer ihrer Anwälte war Mohammad Mostafaei, bevor er im Juli aus Sorge um seine Familie und seine Sicherheit nach Norwegen flüchtete. Aus dem Exil erzählt er seine Geschichte.

AMNESTY: Welche Drohungen haben Sie erhal­ten?
Mohammad Mostafaei: Als ich noch im Iran war, habe ich – wie viele andere An­wält­Innen, die dort aktiv sind – nie über die Drohungen nachgedacht. Es gab sie zwar, aber ich habe sie ignoriert. Ich wurde häufig vom Geheimdienst kontrolliert, wurde mehrmals vorgeladen und Ver­hören unterzogen. Ich habe sogar eine Wo­che im Gefängnis verbracht. Und es war mir verboten, den Iran zu verlassen. Aber ich hatte nie das Gefühl, ich müsste deswegen meine Aktivitäten einschränken.

Sie haben sich erst entschieden, das Land zu verlassen, als Ihre Frau verhaftet wurde?
Ja. Ich war für ein Verhör vorgeladen wor­den, und danach bin ich in mein Büro zurückgegangen. Ich hatte mein Mobil­tele­fon nicht dabei, weil ich damit gerech­net hatte, dass ich direkt nach dem Verhör eingesperrt werden würde. Zu­rück im Büro, hat mich mein Stiefvater informiert, dass meine Frau eben verhaftet worden sei. Nach sechs Tagen habe ich begriffen, dass meine Frau nicht freigelassen würde, und ich habe mich entschieden, den Iran zu verlassen. Ich flüchtete zu Fuss und zu Pferd in die Türkei. Dort angekom­men, wurde ich während einer Woche in Haft genommen, wie die meisten Iraner, die illegal in die Türkei einreisen. Als ich freikam, konnte ich nach Norwegen reisen. Und nach ihrer Frei­lassung kam meine Frau ebenfalls dahin, zusammen mit unserer Tochter.

Können Sie sich von Norwegen aus weiterhin für die Menschenrechte engagieren?
Da ich den Iran verlassen habe, trage ich umso mehr Verantwortung. Die Lage der Menschenrechte ist so kritisch in meinem Land, dass ich weiterhin alles in meiner Macht Stehende tun muss, um die Situ­a­tion zu verbessern. Im Iran hatte meine juristische Arbeit direkte Auswirkungen auf meine Klientinnen und Klienten. Aus dem Ausland kann ich mich leider nicht mehr so für meine Klienten engagieren, aber ich kann andere Aktionen machen und die Probleme im Iran öffentlich kritisieren.

Ist es der internationalen Kampagne zu verdanken, dass Sakineh Ashtiani nicht hingerichtet wurde?
Ja. Die Aufmerksamkeit der Medien hatte eine grosse Wirkung, sie löste internationale Solidarität sowie grossen Druck aus. Und das war nur möglich mit Hilfe der sozialen Bewegungen im Iran.

Gibt es nicht das Risiko, dass diese Mobili­sierung kontraproduktiv wirken könnte?
Es gab immer wieder Opfer in der Ge­schich­te der Menschheit. Es gibt viele andere Gefangenen in ähnlichen Situa­tio­nen wie Sakineh Ashtiani, die man aber nicht alle kennt. Es ist schwierig, die positiven und negativen Auswirkungen dieser Mobilisierung genau abzuschätzen.

Aus welchem Grund wendet der Iran heute noch die Steinigung an?
Es gibt nur zwei Länder, deren Gesetz die Steinigung vorsieht, der Iran und Ni­geria, wobei Nigeria sie seit langer Zeit nicht mehr angewendet hat. Im Iran will die islamische Regierung alle bestehenden Gesetze durch solche ersetzen, die auf der Scharia basieren. Da viele Funda­mentalisten an der Macht sind, ist es unmöglich, solche Gesetze aufzuheben, weil sie sagen, dass das Gesetz des Korans nicht angetastet werden darf.

Bietet die Revision des Strafgesetzes nicht Grund zu Hoffnung?
Doch, das macht in der Tat Hoffnung: Ohne rechtliche Grundlage könnte die Steinigung nicht mehr angewendet werden. Das Gleiche gilt für die Exekution von Minderjährigen – falls die Revision durch­kommt. Genau daran sieht man, glaube ich, dass die vielen Aktionen für die Men­schen­rechte, im Ausland wie im Iran selbst, einen Einfluss auf die Situation in meinem Land gehabt haben.

Sie erwähnen die Mobilisierung im Iran. Ist die iranische Bevölkerung gegen die Stei­nigung eingestellt?
Das Volk im Iran hasst diese Praktiken, die dem Mittelalter entstammen. Es gibt vielleicht weniger Opposition gegen das Hängen und die Todesstrafe generell. Will man die Abschaffung der Todes­strafe erreichen, braucht es auf jeden Fall eine Regierung, die dafür einsteht und die die Bevölkerung davon überzeugt, dass die Todesstrafe keine Lösung gegen die Kriminalität ist.

Sakineh Mohammadi Ash­tiani Die 43-jährige Sakineh Mohammadi Ash­tiani, Mutter von zwei Kindern, lebt seit Jahren in Angst vor einer grausamen Hinrichtung. Sie wurde bereits 2005 verhaftet, nach­dem ihr Ehemann umgebracht worden war. Ein Jahr später befand sie ein Gericht für schuldig, eine «unerlaubte Beziehung» mit zwei Männern geführt zu haben und bestrafte sie mit 99 Peitschenhieben. Anschlies­send beschuldigte man sie in einem weiteren Prozess des «Ehebruchs». Sakineh Ashtiani zog zwar ein «Geständnis» zurück, zu dem man sie zuvor anscheinend gezwungen hatte. Dennoch verurteilte sie das Gericht zum Tod durch Steinigung.

Sakineh Ashtiani stammt aus einfachen Verhältnissen. Ihre Muttersprache ist Azeri (eine Turksprache); den in Persisch geführten Prozess verstand sie nur ungenügend. Amnesty International hat seit 2009 Kenntnis von ihrem Fall und lancierte eine «Urgent Action», eine weltweite Briefaktion. Im Juni 2010 berichtete Mohammad Mostafaei in seinem Blog über die drohende Steinigung. Eine internationale Solidaritätswelle begann. Anfang September wurde die Steinigung vorerst «gestoppt», doch ist Sakineh Ashtiani weiterhin von der Hinrichtung bedroht und der Willkür der Behörden ausgesetzt.

Neuere Stellungnahmen der iranischen Behörden scheinen vor allem darauf abzu­zielen, Verwirrung zu stiften und Sakineh Ashtiani als gefährliche Kriminelle zu brandmarken. Einen Musterbrief, mit dem Sie sich für Sakineh Ashtiani einsetzen können, finden Sie auf www.amnesty.ch/schreiben.

Erschienen in «AMNESTY - Magazin der Menschenrechte» von November 2010
Herausgegeben von Amnesty International, Schweizer Sektion