MAGAZIN AMNESTY Interview «Das Völkerrecht wird ignoriert»

«Weltweit lebt ein Drittel der Stadtbevölkerung in Elendsvierteln», erklärt Raquel Rolnik, die Uno-Sonderberichterstatterin für das Recht auf angemessene Unterkunft. Die Kompensationen, die den BewohnerInnen bei Zwangsumsiedlungen angeboten würden, seien meistens ungenügend.

Raquel Rolnik Raquel Rolnik. © UN Photo/Ryan Brown

amnesty: Seit einigen Jahrzehnten ist in den Grossstädten überall auf der Welt ein enormes Wachstum zu beobachten, gerade auch in den Elendsvierteln. Wie gross ist das Ausmass dieses Phänomens und wie ist es zu erklären?
Raquel Rolnik: Es ist sehr schwierig, Zahlen zu nennen, weil es kompliziert ist zu definieren, wer in einem Slum wohnt. Aber als Grössenordnung lässt sich sagen, dass rund eine Milliarde Menschen in Elendsvierteln wohnt, also rund ein Siebtel aller Menschen auf der Welt. Diese Zahl ist noch beeindruckender, wenn sie auf die städtische Weltbevölkerung bezogen wird: Ein Drittel der Stadtbevölkerung lebt in Elendsvierteln. Als Folge der Landflucht ist die Stadtbevölkerung weltweit zum ersten Mal grösser als die Landbevölkerung. In Asien und Afrika ist das eine neue Tendenz. Auf diesen Kontinenten ist in den Slums ein enormes Wachstum zu beobachten. Die rasche Zunahme der Verstädterung geschieht vor allem durch die Bildung informeller Siedlungsgebiete.

Elendsviertel sind städtische Gebiete, die auf keinem Stadtentwicklungsplan erscheinen. Die Bauten in diesen Gebieten sind deshalb eigentlich nicht rechtskonform. Welche Konsequenzen hat das für die BewohnerInnen?
Es gibt Personen, die für ihren Grundbesitz bezahlt haben, aber ihre Unterkunft existiert nicht in den städtischen Verzeichnissen, weil sie nicht nach den Vorschriften der Stadtplanung errichtet worden ist. Andere haben Boden gekauft, der illegal verkauft wurde, weil die Wiederverkäufer nicht die wirklichen Besitzer waren. Manchmal wurden ländliche Gemeinden von einem städtischen Netz umgeben, weil die Stadt gewachsen ist. In anderen Fällen haben sich Menschen mit oder ohne Einwilligung der Behörden oder der Privatbesitzer auf Gebieten niedergelassen. Es gibt also viele Varianten, wie Slums entstehen. Der einzige legal anerkannte Grundbesitz ist allerdings der registrierte Privatgrundbesitz. Der Rest ist paralegal, illegal oder halblegal. Menschen, die sich in einer dieser nicht anerkannten Wohnsituationen befinden, verfügen über keinerlei Sicherheit, sie sind verletzlich. Verletzlich, weil sie permanent von Vertreibung bedroht sind. Verletzlich auch, weil das Recht auf angemessene Unterkunft grundlegend für andere Rechte ist: Zugang zu akzeptabler sanitärer Versorgung, Recht auf Bildung, Recht auf ein Gesundheitssystem usw. Wenn das Recht auf eine angemessene Unterkunft nicht gewährt wird, kann der Zugang zu den anderen Rechten nur schwer gewährleistet werden.

Welche Massnahmen müssen Behörden ergreifen, um die BewohnerInnen von Elendsvierteln korrekt unterzubringen, ohne sie mit Gewalt zu vertreiben?
Am schlimmsten ist die Unklarheit über die Rechtslage der informellen Siedlungen. Diese Gebiete bestehen zum Teil seit 30 oder 40 Jahren, und die Gemeinschaften, die dort leben, haben sie mit eigenen Mitteln beträchtlich aufgewertet. Es braucht eine klare Unterscheidung in Zonen, die weiterexistieren und urbanisiert werden können, und solche, die verschwinden müssen, etwa aus Gründen der Sicherheit oder wegen der Gefahr von Erdrutschen oder Überschwemmungen. Im letzten Fall muss ein Umsiedlungsplan erarbeitet werden, der das Völkerrecht respektiert.

In internationalen Konventionen ist festgehalten, dass Zwangsräumungen eine Menschenrechtsverletzung darstellen. Die meisten Staaten haben mindestens einen Teil dieser Konventionen unterzeichnet und sind verpflichtet, sie einzuhalten. Warum tun es so viele trotzdem nicht?
Es ist unglaublich, wie schlecht die Kenntnisse über internationale Abkommen sind. Selbst innerhalb der Justizbehörden wird das Völkerrecht komplett ignoriert. Sogar dann, wenn die Regierung Abkommen ratifiziert hat, die das Recht auf angemessene Unterkunft betreffen. Das wird sogar noch schlimmer, wenn Sie mit Ingenieuren, Technikern und anderen Staatsangestellten diskutieren, die für die Slums zuständig sind. Sie gehen einfach davon aus, dass die BewohnerInnen «illegal» sind und deshalb vertrieben werden können. Doch es gibt einen vorgeschriebenen Weg, der mit dem Völkerrecht vereinbar ist, unabhängig davon, ob das betreffende Terrain einen legalen oder halblegalen Status hat.

Statt gewisse Gebiete durch gezielte Massnahmen aufzuwerten, überlassen Behörden häufig Wirtschaftsunternehmen das Gelände, die Hotels, Geschäfts- oder Vergnügungszentren bauen. Dabei nehmen sie einfach in Kauf, dass die dort lebende Bevölkerung vertrieben wird.
Im Zusammenhang mit solchen Projekten erhalte ich die meisten Klagen über Menschenrechtsverletzungen. Menschen werden wegen des Baus von Strassen und von Wirt-schaftsprojekten aus ihren Siedlungen vertrieben. Häufig sind dabei zwei Arten von Rechtsbrüchen zu beobachten. Einerseits ist ein Mangel an Information, Diskussion, Transparenz und Einbezug der betroffenen Gemeinschaften in den Wiederansiedlungsprozess festzustellen. Zudem können diese keine Alternativvorschläge machen. Anderseits sind die vorgeschlagenen Kompensationen für die Umsiedlung weitgehend ungenügend. Das Geld erlaubt den Betroffenen nicht, wieder eine gleichwertige Unterkunft zu finden. Häufig verlieren sie durch die Umsiedlung zudem Arbeitsplätze, Transportmöglichkeiten und Schulen.

Passiert im Moment in Brasilien nicht genau das im Rahmen der Vorbereitungen auf die Fussball-Weltmeisterschaft 2014 und die Olympischen Spiele 2016?
Ja, das ist genau die Art von Klagen, die ich in Brasilien höre. Rio de Janeiro, wo sowohl Fussball-WM als auch Olympische Spiele stattfinden, ist bis jetzt am stärksten betroffen. Aber auch in allen anderen grossen Städten, die betroffen sind – São Paulo, Curitiba, Fortaleza, Recife etc. –, ist es schon zu Zwangsumsiedlungen gekommen. Dabei haben die Vorbereitungen auf diese Grossereignisse gerade erst begonnen.

Würde die benötigte Infrastruktur für diese Sportanlässe nicht auch die Möglichkeit bieten, die Wohnsituation in den betroffenen Favelas zu verbessern?
Sicher, aber die Behörden müssen eine ganz klare Absichtserklärung zum Recht auf Unterkunft und zu anderen Rechten, die verletzt werden könnten, vorlegen. Ich denke insbesondere an die Rechte der Frauen und Kinder, der Arbeiter und der Gewerkschaften. Brasilien muss sich nicht nur engagieren, um die Menschenrechte einzuhalten, sondern muss sie auch fördern.

Erschienen in «AMNESTY – Magazin der Menschenrechte» von September 2011
Herausgegeben von Amnesty International, Schweizer Sektion