MAGAZIN AMNESTY Ständerat muss Rechtsbruch verhindern

Nur noch Nothilfe für Asylsuchende, kein Asyl mehr für Menschen, die den Militärdienst verweigern: Der Ständerat muss in der Septembersession dafür sorgen, dass völkerrechtswidrige Beschlüsse des Nationalrats bei der Asylgesetzrevision korrigiert werden.

Die vom Nationalrat im Juni beschlossenen Verschärfungen im Asylgesetz machen «die Schweiz insgesamt zu einem der restriktivsten Länder Europas». Mit diesen Worten warnte Susin Park, die Leiterin des Verbindungsbüros für die Schweiz und Liechtenstein beim Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR), die ParlamentarierInnen im Vorfeld der Debatte. Eine Mehrheit aus den Mitte- und Rechtsparteien zeigte sich unbeeindruckt. Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen – zusammen weniger als ein Prozent der Schweizer Wohnbevölkerung – soll das Leben so schwer wie möglich gemacht werden.

Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hält fest, dass jede und jeder das Recht hat, «in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu geniessen». Der Beschluss des Nationalrats, Asylsuchenden nur noch Nothilfe zu gewähren, stellt eine kollektive Bestrafung für alle dar, die es wagen, in der Schweiz um Aufnahme und  Schutz nachzusuchen. Konkret bedeutet Nothilfe weniger als zwölf Franken fürs tägliche Überleben und in vielen Fällen die Unterbringung in abgelegenen, tagsüber geschlossenen Unterkünften. Für Justizministerin Simonetta Sommaruga ist diese Massnahme «nicht nur unmenschlich, sie verstösst auch gegen unsere humanitäre Tradition», für Amnesty International widerspricht sie den Grundsätzen der Bundesverfassung und dem Völkerrecht.

Asylrecht verletzt

Dass Wehrdienstverweigerung nicht länger als Asylgrund gelten soll, ist eine Reaktion auf die zahlreichen Asylgesuche von Schutzsuchenden aus Eritrea (siehe diesen Artikel). «Das Parlament überschreitet hier eine rote Linie und verletzt wissentlich die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951», stellt Denise Graf, Expertin für Flüchtlings- und Asylfragen von Amnesty Schweiz, klar. Gemäss Park schränkt die Schweiz damit den im Völkerrecht definierten Flüchtlingsbegriff ein und verletzt internationales Recht. Dies gilt auch für den Beschluss, Asylgesuche abzuschreiben, wenn die Gesuchsteller während mehr als 20 Tagen nicht erreichbar sind, weil dadurch effektiv Schutzbedürftigen der ihnen zustehende Anspruch auf Schutz verweigert wird.

Mit dem Verbot, in Schweizer Botschaften Asylgesuche stellen zu können, nimmt der Nationalrat vielen Asylsuchenden den einzig legalen und möglichen Weg, Asyl in der Schweiz zu beantragen, «ohne sich kriminellen Schleppern ausliefern und ihr Leben riskieren zu müssen», kritisiert Graf. Auch andere vom Nationalrat beschlossene Massnahmen, wie die Unterbringung «renitenter» Asylsuchender in speziellen Zentren, der eingeschränkte Familiennachzug oder die Verlängerung von Fristen für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene sind völkerrechtlich fragwürdig und ethisch verwerflich. Da geht es nicht mehr um die Bekämpfung von Missbräuchen im Asylwesen, es geht um die Bekämpfung der Flüchtlinge an sich. Statt einer weiteren Verschärfung des Asylgesetzes müsse das Asylverfahren verbessert und beschleunigt werden, fordert Graf, «zum Beispiel durch noch mehr nachhaltige Rückkehrprogramme».

Erschienen in «AMNESTY - Magazin der Menschenrechte» von August 2012
Herausgegeben von Amnesty International, Schweizer Sektion