Start einer Kampagne gegen Müttersterblichkeit in Sierra Leone. © AI
Start einer Kampagne gegen Müttersterblichkeit in Sierra Leone. © AI

MAGAZIN AMNESTY Sexuelle und reproduktive Rechte Freie Entscheidung für alle

Die Hochzeit oder die Geburt eines Kindes ist für viele der schönste Tag im Leben, die Erfüllung eines Traums. Doch nicht alle Menschen können selbst entscheiden, wen sie heiraten oder wann sie schwanger werden. Das Menschenrecht auf sexuelle Selbstbestimmung hat einen schweren Stand.

Die dritte Schwangerschaft der Chinesin Mao Hengfeng löste bei ihren Vorgesetzten in einer staatlichen Fabrik keine Freude aus: Sie forderten ihre Angestellte zu einer Abtreibung auf, um der chinesischen Familienplanung Genüge zu tun. Als Mao Hengfeng sich weigerte, verlor sie ihren Job. Sie kämpft seither gegen Zwangsabtreibungen, was sie in Gefahr und sogar ins Arbeitslager brachte.

China verletzt damit in vielfacher Hinsicht Mao Hengfengs Menschenrechte. Jeder Mensch darf selbst entscheiden, wann und wie viele Kinder er haben will. Denn im Völkerrecht sind die – etwas schwerfällig betitelten – «sexuellen und reproduktiven Rechte» verankert. Sie umfassen ein breites Spektrum ganz persönlicher Rechte: Es geht um selbstbestimmte Sexualität, Schwangerschaft, Heirat, Zugang zu Informationen über Sexualität und Verhütung genauso wie darum, dass niemand vergewaltigt, zu einer Schwangerschaft oder einer Abtreibung gezwungen, genital verstümmelt oder zwangsweise sterilisiert werden darf.

Das Völkerrecht reicht hier also bis ins Schlafzimmer. Und genau deshalb hatten diese Rechte lange einen schweren Stand. Sie wurden als Privatangelegenheit angesehen, die nicht vom Staat zu regeln sei.

Wer Sexualität kontrolliert, hat Macht

Doch ganz so einfach ist es nicht: «Kontrolle über Sexualität ist immer auch Kontrolle über andere Menschen», sagt Stella Jegher, Koordinatorin Frauenrechte und Genderfragen bei Amnesty International. «Es geht um die Demonstration von Macht und die Durchsetzung gesellschaftlicher Normen.»

Entlang der Sexualität werden auch Minderheiten definiert, die zum Teil unter schwerer Diskriminierung leiden: In Bulgarien wurde 2008 ein Student zu Tode geprügelt, weil die Täter ihn für homosexuell hielten. Zwei Kameruner sassen über ein Jahr im Gefängnis, weil sie angeblich «schwul aussahen » und Frauenkleider trugen. In Russland soll ein Gesetz «homosexuelle Propaganda» verbieten. Weltweit wurden in den letzten vier Jahren mindestens 1000 Transgender getötet: Menschen, die sich nicht dem Geschlecht zugehörig fühlen, dem sie bei Geburt zugeordnet wurden, und sich folglich nicht so verhalten, wie die Gesellschaft es von ihnen erwartet.

Freie Partnerwahl

Kulturelle, traditionelle oder religiöse Wertvorstellungen, ungeschriebene Gesetze, aber auch gesetzliche Regelungen schränken in vielen Ländern die Freiheit der sexuellen Beziehungen ein. Längst nicht alle Frauen, Männer und vor allem Jugendlichen haben die Wahl, wann und wen sie heiraten oder mit wem sie zusammen sein möchten.

Auch in der Schweiz hat das Thema Zwangsheirat in letzter Zeit ab und zu für Schlagzeilen gesorgt. Anu Sivaganesan, die Leiterin der Organisation zwangsheirat.ch, die Betroffene berät, wird häufiger von jungen Frauen als von Männern kontaktiert. Was aber nicht automatisch bedeuten müsse, dass Männer nicht ebenso betroffen sind. «Wenn Männer zu einer Ehe gezwungen werden, haben sie jedoch oft mehr Spielraum, weil sie weniger kontrolliert werden», sagt Sivaganesan. Sie plädiert dafür, nicht nur mit rechtlichen Massnahmen, sondern auch mit Sensibilisierung und Prävention gegen Zwangsheiraten vorzugehen.

Diskriminierung beseitigen

Für Frauen und Mädchen ist es besonders schwierig, über sexuelle Belange selbst zu bestimmen. Rund um den Globus werden ihre Rechte allein aufgrund ihres Geschlechts missachtet: Mädchen werden von der Sexualerziehung ausgeschlossen, Frauen dürfen ohne Einwilligung des Ehemannes nicht verhüten. Sie werden häufiger zur Prostitution gezwungen als Männer.

Schwangerschaft und Geburt können ebenfalls ein Risiko darstellen. Täglich verlieren weltweit etwa 800 Frauen ihr Leben wegen gesundheitlicher Probleme rund um die Mutterschaft. Häufig wären diese Todesfälle mit guter medizinischer Versorgung vermeidbar. Aber daran mangelt es. «Ich wohne weit weg von der Gesundheitsstation. Ich muss zu Fuss lange bergauf gehen, um zu meiner Schwangerschaftsuntersuchung zu gelangen», sagt eine indigene Frau in Peru. Die räumliche Distanz ist nicht die einzige Hürde. «Warum hast du Kinder, wenn du arm bist. Hör auf, uns zu belästigen», kanzelte ein Arzt eine andere indigene Peruanerin ab, die eine Frühgeburt hatte. Das Beispiel zeigt, dass ein grösseres Angebot an Gesundheitsdienstleistungen allein nicht ausreicht, um Schwangerschaft und Geburt sicherer zu machen. Regierungen müssen auch grundsätzliche Probleme wie die Diskriminierung aufgrund von Ethnie, Geschlecht, Armut oder Zivilstand lösen.

Irische Tragödie

Der Inderin Savita Halappanawar wurde letztes Jahr in Irland eine Abtreibung verweigert, obwohl ihr Leben in Gefahr war. Die Ärzte erklärten, ihnen seien aufgrund der Rechtslage die Hände gebunden. Die fatalen Folgen: Die junge Frau starb an den Folgen der Schwangerschaftskomplikation. «Das Völkerrecht besagt aber, dass ein Schwangerschaftsabbruch möglich sein muss, wenn das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren schwer gefährdet sind», erläutert Stella Jegher. «Dasselbe gilt für Mädchen und Frauen, die aufgrund einer Vergewaltigung schwanger geworden sind, auch wenn sich diese innerhalb der Familie oder der Ehe zugetragen hat.» In diesen Fällen muss ein Schwangerschaftsabbruch unter sicheren Bedingungen durchgeführt werden können.

Genitalverstümmelung stoppen

Zu den sexuellen und reproduktiven Rechten gehört auch der Schutz vor Genitalverstümmelung. Noch immer ist in fast 30 Ländern die Verstümmelung von weiblichen Genitalien gängige Praxis. Gegenwärtig leben gemäss der Weltgesundheitsorganisation rund 140 Millionen Mädchen und Frauen mit den traumatischen Folgen. Ende letzten Jahres hat aber die Uno einen wichtigen Schritt gemacht, als die Generalversammlung eine Resolution gegen Genitalverstümmelung verabschiedete. «Ermutigend ist auch, dass die Resolution die Staaten zu konkreten Schritten für Prävention und für den Schutz und die Unterstützung von Betroffenen auffordert», erklärt Florence Reichmuth von der Organisation Terre des Femmes. «Denn Verbote allein sind nicht ausreichend, weil sie in vielen Ländern missachtet werden.»

Angriff auf Selbstbestimmung

Im nächsten Jahr stellen die Uno-Staaten wichtige Weichen, was den Schutz der sexuellen und reproduktiven Rechte betrifft: Dann findet nämlich die ICPD+20 statt, eine Überprüfungskonferenz zum Aktionsprogramm der Uno-Weltbevölkerungskonferenz von 1994. Dieses relativ progressive Programm fokussierte nicht wie bis dato rein auf demografische Statistiken und Familienplanungsmechanismen. Es stützte vielmehr die Entscheidungsfreiheit jedes einzelnen Menschen, was Sexualität, Heirat und Fortpflanzung angeht. An der nächstjährigen Konferenz werden manche Staaten dieses fortschrittliche Programm zu verwässern versuchen. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International setzen sich dafür ein, dass es keinen Rückschritt gibt und an der ICPD+20 eine starke Erklärung zustande kommt.

Doch was nützt ein solches Dokument den Opfern von sexueller Gewalt oder Zwangsheirat überhaupt? «Natürlich ist es zunächst nur ein Papier. Aber ein international ausgehandeltes Dokument kann Aktivisten und Aktivistinnen helfen, weil sie sich darauf berufen können. Und es sollte die Staaten dazu bringen, ihre eigene Rechtslage anzupassen», erklärt Amnesty-Expertin Stella Jegher.

Information ist ein entscheidender Faktor, damit Menschen selbstbestimmte Entscheidungen treffen können, was ihren Körper und ihre Sexualität angeht. «Bildung allgemein und Sexualerziehung im Besonderen sind entscheidend, damit Menschen ihre Rechte selbst durchsetzen können und aus der Opferrolle herauskommen», so Stella Jegher weiter. Denn auch hier gilt: Wissen ist Macht.

Erschienen in «AMNESTY - Magazin der Menschenrechte» von Februar 2013
Herausgegeben von Amnesty International, Schweizer Sektion