Amnesty-Aktion am East River in New York. © Control Arms/Andrew Kelly
Amnesty-Aktion am East River in New York. © Control Arms/Andrew Kelly

MAGAZIN AMNESTY Waffenhandel Im zweiten Anlauf

Im März beginnt die nächste Verhandlungsrunde für einen Vertrag zur Kontrolle des Waffenhandels. Eine neue Chance, um unverantwortliche Rüstungsverkäufe zu verhindern.

Drei Wochen lang verhandelten die Regierungen im Juli 2012 in New York über ein internationales Waffenhandelsabkommen (Arms Trade Treaty, ATT). Am vorletzten Tag der Konferenz lag ein Entwurf auf dem Tisch, der sogar den Skeptikern konsensfähig schien. Doch der letzte Verhandlungstag endete mit einer kalten Dusche: Die US-Delegation reklamierte mehr Zeit zur Prüfung des Vertragsentwurfs, andere Staaten schlossen sich dem an, und die ATT-Konferenz endete ohne greifbares Ergebnis.

Allerdings haben mehr als 90 Staaten direkt danach die Notwendigkeit eines Waffenhandelsvertrags betont. Diplomatische Bemühungen wurden eingeleitet, um den Prozess zu retten – mit Erfolg.

Mit grosser Mehrheit beschloss die Uno-Generalversammlung im Dezember 2012 eine abschliessende Konferenz zum ATT. Grundlage der Verhandlungen im März bleibt der bestehende Vertragsentwurf, aber leider auch die prozedurale Festlegung, die unter anderem eine Verabschiedung des ATT im Konsens vorsieht.

Damit liegt ein Kompromiss auf dem Verhandlungstisch, der wichtige Forderungen der Zivilgesellschaft beinhaltet, aber noch etliche Defizite aufweist.

Für Amnesty International steht die «Goldene Regel» zur Kontrolle von Rüstungstransfers weiter im Vordergrund: Rüstungstransfers sind zu verbieten, wenn ein erhebliches Risiko besteht, dass diese zu schwerwiegenden Verletzungen der Menschenrechte oder des humanitären Völkerrechts führen.

Wichtige Aspekte der «Goldenen Regel» wurden in den Vertragsentwurf aufgenommen, zudem sollen die Kontrollmassnahmen neben Grosswaffen (wie Panzer etc.) auch auf Kleinwaffen, leichte Waffen und begrenzt auch auf Munition angewendet werden.

Dringend ausgeräumt werden müssen aber noch die Schwächen des Entwurfs. So bleibt die Kontrolle von Transfers von Munition und Rüstungskomponenten nur optional und gerade bei Munition nur eingeschränkt. Weiter soll nur der «Handel» mit Waffen kontrolliert werden, andere Transfers bleiben aussen vor, ebenso bestehende Rüstungskooperationen. Die Vertragsklauseln in Bezug auf Kriegsverbrechen und geschlechtsspezifische Gewalt müssen deutlich verstärkt werden.

Dennoch: Der dringende Bedarf für den ATT besteht allemal weiter. Immer noch landen durch unverantwortliche Rüstungstransfers zu viele Waffen und zu viel Munition in den falschen Händen.

Auch wenn im Juli 2012 taktische Spiele der grossen Waffenexportnationen den unmittelbaren Erfolg verhinderten, wollen viele Staaten den vorgelegten Entwurf zügig verabschieden. Dafür gibt es im März 2013 eine Chance, die nicht leichtfertig vertan werden darf. Auch die Zivilgesellschaft muss weiter öffentlichen Druck aufbauen, um die Staaten in die Pflicht zu nehmen.

Sollte die ATT-Konferenz erneut kein Ergebnis erzielen, bleibt für die unterstützenden Staaten immer noch der Weg, in der Uno-Generalversammlung mit Mehrheit einen strikten Vertragstext zu verabschieden.

Von Mathias John. Er ist Rüstungsexperte der deutschen Sektion von Amnesty International.

Erschienen in «AMNESTY - Magazin der Menschenrechte» von Februar 2013.
Herausgegeben von Amnesty International, Schweizer Sektion