MAGAZIN AMNESTY ATT Waffenkontrolle wird Realität

Im April 2013 hat die Uno-Generalversammlung ein Abkommen zur Kontrolle des Waffenhandels angenommen. Ein Erfolg, auf den Amnesty International stolz sein darf. Was kann der ATT?

Am 3. Juni 2013 wird das internationale Waffenhandelsabkommen in der Uno- Generalversammlung zur Unterzeichnung und Ratifizierung eröffnet. Es wird in Kraft treten, wenn es von 50 Staaten angenommen worden ist. Auch wenn dieser Vorgang noch Jahre dauern kann, war die Verabschiedung des Arms Trade Treaty (ATT) Anfang April «ein historischer Moment» für Brian Wood, Amnesty-Experte für Waffenkontrolle und Menschenrechte. Er und sein Team haben zwanzig Jahre lang für dieses Abkommen gekämpft und bis zur letzten Minute um jeden einzelnen Satz im Vertragstext gerungen.

Natürlich sei bei den Verhandlungen nicht alles erreicht worden, was Amnesty gefordert hat, resümiert Wood. Aber «angesichts der riesigen ökonomi schen Interessen und der politischen Macht der grossen Waffenproduzenten ist der Abschluss dieses Abkommens ein erstaunliches Zugeständnis an die Zivilgesellschaft», ergänzt seine Mitstreiterin Widney Brown, Direktorin für Internationales Recht und Politik bei Amnesty.

Das internationale Waffenhandelsabkommen wird die Kon fliktregionen der Welt nicht über Nacht befrieden. Es trägt aber massgeblich dazu bei, dass unverantwortliche und illegale Waffentransfers eingedämmt werden. Der ATT umfasst die wichtigsten Kategorien konventioneller Waffen, inklusive der kleinen und leichten Waffen, die gerade in Bürgerkriegsländern besonders viele zivile Opfer fordern. Das Abkommen verbietet Waffentransfers, wenn diese zu Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen beitragen (Artikel 6). Damit ist der Schutz der Menschenrechte – wie von Amnesty International immer gefordert – zentraler Bestandteil des Vertragstextes.

Schwächen des Vertrages

Allerdings wurde die sogenannte Golden Rule nicht vollständig übernommen. Amnesty wollte ein festgeschriebenes Verbot von Waffentransfers, wenn das Risiko besteht, dass diese Waffen für schwere Verletzungen der Menschenrechte oder des humanitären Völkerrechts ein gesetzt werden. Der Vertrag verlangt nun, dass Staaten vor jedem Transfer von Waffen, Waffenbestandteilen oder Munition abklären müssen, ob diese bei schweren Verletzungen der Menschenrechte oder des humanitären Völkerrechts eingesetzt werden. Die Einführung dieser Risikoabklärung ist ein wichtiger Erfolg.

Problematisch ist aber, dass der Vertrag Waffenlieferungen nur dann verbietet, wenn ein «übergeordnetes Risiko» besteht, dass diese Waffen für schwere Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden. Eine Formulierung, die Schlupflöcher offen lässt.

«Dennoch stellt der Vertrag eine gute völkerrechtliche Grundlage dar, um in Zukunft zahlreiche Menschenrechtsverletzungen zu verhindern», sagt Patrick Walder von Amnesty Schweiz. Das Abkommen wird sich laut Walder wie die Anti- Streubomben- oder die Anti Personenminen-Konvention zu Gewohnheitsrecht entwickeln, sodass kein Staat mehr Waffen in Länder mit drohenden Menschenrechtsverletzungen exportieren kann, ohne international geächtet zu werden. «Die Amnesty-Bewegung kann stolz auf die wichtige Rolle sein, die sie beim Zustandekommen dieses Vertrages gespielt hat», sagt deshalb auch Amnesty-Gene ralsekretär Salil Shetty.

 

20 Jahre Amnesty-Kampagne

1993: Amnesty und weitere Organisationen entwickeln erste Idee für einen Waffenkontrollvertrag

1997: Unterstützung durch Nobelpreisträger: Code of Conduct for Arms Transfers

1998: EU adoptiert Code of Conduct, nicht bindend

2003: Kampagne «Control Arms», eine Million Unterschriften an die Uno (2006)

2006: Uno-Generalversammlung für Ausarbeitung eines Arms Trade Treaty (ATT)

2012: Neue Kampagne: Uno-Verhandlungen im Juli über ATT ohne Erfolg

2013: Uno-Generalversammlung verabschiedet ATT am 2. April (155 ja, 3 nein, 22 enthalten)

 

Von Alexandra Karle

Erschienen in «AMNESTY - Magazin der Menschenrechte» von Mai 2013.
Herausgegeben von Amnesty International, Schweizer Sektion