Edward Snowden machte das Ausmass des Spähangriffs bekannt. © PHILIPPE LOPEZ/AFP/Getty Images
Edward Snowden machte das Ausmass des Spähangriffs bekannt. © PHILIPPE LOPEZ/AFP/Getty Images

MAGAZIN AMNESTY Überwachung Privatsphäre wird preisgegeben

Wie Edward Snowdens Enthüllungen gezeigt haben, erlauben neue Technologien eine Überwachung in nie dagewesenem Ausmass. Das hat Auswirkungen auf die Menschenrechte. Betroffen ist insbesondere das Recht auf Privatsphäre.

Überwachung ist kein neues Phänomen. Man denke nur an die grossen totalitären Staaten, die Spionage zwischen verschiedenen Ländern während des Kalten Kriegs oder die Fichenaffäre in der Schweiz. Doch was sich verändert hat, ist das Ausmass der Möglichkeiten mittels neuer Technologien. Dank ihnen können Daten viel einfacher gesammelt, gespeichert und ausgewertet werden. Alle Formen der modernen Kommunikation können überwacht werden: E-Mails, Telefone, soziale Netzwerke. Hochleistungsfähige Technologien machen es möglich nachzuvollziehen, wie Millionen von Individuen das Internet nützen. Die elektronische Speicherung hebt die Grenzen auf, die Papier noch gesetzt hat. Kombiniert man solche Daten mit Kreditkartentransaktionen, Bankverbindungen, Videokameras und Innovationen wie Gesichtserkennung oder biometrischen Daten, erhält man äusserst mächtige Überwachungsmethoden. Es kann ein deutliches Bild davon gezeichnet werden, wer Individuen sind.

Im letzten Jahr hat der ehemalige CIA-Angestellte Edward Snowden den Umfang der Überwachungsmöglichkeiten in den USA und dem Rest der Welt enthüllt. Er hat einen geheimen juristischen Entscheid ans Licht gebracht, der die Telekom-Firma Verizon dazu verpflichtet, den Geheimdienst NSA über alle Telefonanrufe zu informieren. Dank Snowden wissen wir auch von der Existenz des Programms PRISM, das einen direkten Zugang zu Informationen auf den Servern von Microsoft, Yahoo, Google, Facebook, Youtube, Skype oder Apple gewährt.

Riskante Arbeit

Diese Enthüllungen haben deutlich gemacht, welche Bedrohung die modernen Spähtechnologien für die Menschenrechte bedeuten, insbesondere für das Recht auf Privatsphäre sowie die Meinungs-, Vereinigungsund Versammlungsfreiheit. Die Überwachung beeinflusst die Privatsphäre der Menschen unmittelbar. Sie hat Auswirkungen auf die Art, wie Menschen sich ausdrücken, miteinander kommunizieren und ihre Meinung offenlegen.

«Ein Hauptproblem liegt darin, dass Menschen, deren Daten und Kommunikation abgehört, gespeichert und ausgewertet werden, dafür nie ihre Einwilligung gaben», sagt Michael Bochenek, Leiter der Abteilung Recht und Politik bei Amnesty International.Natürlich teilen viele Menschen persönliche Informationen freiwillig: auf sozialen Netzwerken, in der Bewerbung für eine Arbeitsstelle oder beim Beantragen eines Kredits. «Doch wir nehmen nicht an, dass die Bank Zugriff zu Informationen über unsere Ex-Partner oder unsere Freundinnen hat», erklärt Bochenek. «Wenn wir uns beispielsweise im geschäftlichen Rahmen entscheiden, Informationen weiterzugeben, kennen wir die Bedingungen, unter denen wir unsere Daten offenlegen. Wenn Regierungen jedoch eine grossangelegte Überwachung der Internetkommunikation starten, scheint es keine Bedingungen zu geben. Unsere Privatsphäre wird zum Freiwild.»

Die Massenüberwachung und der Umstand, dass verschiedene Regierungen ihr Wissen untereinander austauschen, stellt eine besondere Bedrohung für all jene dar, die mit sensiblen Informationen zu tun haben: Journalisten, Anwältinnen oder MenschenrechtsverteidigerInnen. «Diese Menschen werden entmutigt, Informationen über Menschenrechtsverletzungen zu sammeln und öffentlich zu machen», warnt Bochenek. «Fallen diese Unterlagen in die Hände von Unterdrückungsregimes, gefährden sie die betreffenden Menschen.»

Ungeplante Auswirkungen

Stephan Davidshofer, Politologe an der Universität Genf und Spezialist für die Auswirkungen von Terrorabwehrmassnahmen, spricht von «illiberalen Praktiken» liberaler Regierungen, wenn es um den Einfluss der Überwachung auf die Bürgerrechte in Demokratien geht. Neue Technologien seien nicht nur effiziente Mittel, um gegen die Gefahren unserer Zeit anzugehen. Sie würde auch Perspektiven prägen und Vorurteile zementieren.

Die Verwaltung einer grossen Menge an Daten geht auch immer mit einer «Profiling»-Logik einher: Vermeintlich Verdächtige werden anhand allgemeiner Kriterien wie Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Religion und nationaler Herkunft definiert. Ausserdem liegt die Effizienz eines Systems in seiner Fähigkeit, Geschehnisse vorauszusagen. Gemäss Davidshofer können die vielen im Kampf gegen den Terror installierten Systeme völlig ungewollte Auswirkungen haben. Ein Beispiel ist das Schengener Informationssystem (SIS I und II), dem die Schweiz seit 2008 angeschlossen ist. Sein Ziel ist eigentlich, gegen gewisse Grenzdelikte anzugehen. Doch es wird in der überwiegenden Mehrheit der Fälle verwendet, um illegal eingereiste Migranten und Migrantinnen zu identifizieren.

Kein Blankoscheck

«Der Schutz der nationalen Sicherheit ist ein legitimes Ziel, das mittels Überwachung erreicht werden kann. Aber dieser Zweck rechtfertigt nicht alle Mittel», sagt Michael Bochenek. «Die nationale Sicherheit darf nicht als Blankoscheck für sämtliche Formen der Überwachung dienen.»

Laut dem Amnesty-Experten ist Überwachung nur legal, wenn sie gewisse Bedingungen erfüllt: Sie muss auf einem klaren, vollständigen und transparenten Gesetz beruhen. Ihr Ziel muss im Sinne des Völkerrechts legitim sein, etwa der Schutz der nationalen Sicherheit oder die Verhinderung von Verbrechen. Und schliesslich muss Überwachung notwendig und verhältnismässig sein, um dieses Resultat zu erreichen. Bochenek betont, dass Staaten zwingend strikte Mechanismen zur Kontrolle der Überwachungstätigkeit schaffen müssen. Dazu zählt eine solide parlamentarische und juristische Kontrolle.

Von Nadia Boehlen


Uno-Resolution

Im Dezember 2013 verabschiedete die Uno-Vollversammlung einstimmig eine Resolution gegen Internetspionage. Diese war von Deutschland und Brasilien eingebracht worden, nachdem bekannt geworden war, dass die NSA Telefongespräche der Präsidentinnen beider Länder abgehört hatte. Weitere 20 Länder – darunter die Schweiz – hatten die Resolution unterstützt. Der Entwurf der Resolution wurde allerdings auf Druck westlicher Staaten, allen voran der USA, stark abgeschwächt. Menschenrechtsgruppen, darunter Amnesty, kritisierten die Aushöhlung des Texts. Sie forderten die Vollversammlung auf, klar festzuhalten, dass willkürliche Überwachung nie mit dem Recht auf Privatsphäre vereinbar sei. Doch die USA setzten sich durch: Die Resolution bezeichnet Verletzungen des Rechts auf Privatsphäre nicht generell als Menschenrechtsverletzungen. Sie stellt nur klar, dass die Menschenrechte durch «unrechtmässige oder willkürliche Überwachung» verletzt werden «könnten» und fordert die Staaten auf, ihre Rechtslage und Praxis zu überprüfen. Dennoch sehen Uno-Diplomaten darin einen Fortschritt, werden doch Verletzungen der Privatsphäre in einen Menschenrechtszusammenhang gesetzt. Resolutionen der Vollversammlung sind nicht bindend, sondern reine Willenserklärungen. Immerhin wurde die Menschenrechtskommissarin Navi Pillay aufgefordert, bis Mitte 2014 einen Bericht über den Schutz des Rechts auf Privatsphäre anzufertigen. Die Vollversammlung will dann ab September 2014 ausführlich über dieses Thema beraten.

Von Manuela Reimann Graf

Erschienen in «AMNESTY - Magazin der Menschenrechte» von März 2014.
Herausgegeben von Amnesty International, Schweizer Sektion