
AMNESTY Nr. 78, Juni 2014 Europäische Menschenrechtskonvention
Vor 40 Jahren trat für die Schweiz die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) in Kraft. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) überwacht die Einhaltung der Konvention. In den letzten Jahren ist die EMRK in der Schweiz jedoch in die Kritik geraten. Manche fordern gar ihre Kündigung. Mit der EMRK werde der demokratische Wille des Stimmvolkes ausgehebelt. Steht das Landesrecht über dem Völkerrecht?
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Europäische Menschenrechtskonvention Lebendiger Menschenrechtsschutz
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist ein griffiges Instrument, mit welchem die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) durchgesetzt werden kann. Das gefällt nicht allen. -
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Heute muss jedes Land, das dem Europarat beitritt, gleichzeitig auch die EMRK annehmen. Das war zu Beginn nicht so. -
Europäische Menschenrechtskonvention «Die Schweiz sollte stolz sein»
Helen Keller ist Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Die Zürcherin spricht über Aktenstudium, spannende Fragen und Reformen. -
Europäische Menschenrechtskonvention Die Schweiz will Klärung
Meinungsäusserungsfreiheit versus Schutz vor Rassendiskriminierung? Im Dezember 2013 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen die Schweiz: Die Rechte des Genozid-Leugners Perinçek seien verletzt worden. -
Europäische Menschenrechtskonvention Unsichere Zukunft
Trotz Erfolgen bei der Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist dessen Zukunft noch nicht gesichert. Denn in verschiedene Staaten, darunter in der Schweiz, macht sich Skepsis gegen «fremdes Recht» breit.
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