Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg © Reuters / Vincent Kessler
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg © Reuters / Vincent Kessler

MAGAZIN AMNESTY Europäische Menschenrechtskonvention EGMR, EuGH, ICC... EU und Europarat... Eine Begriffsklärung

Erschienen in «AMNESTY – Magazin der Menschenrechte» von Juni 2014. Herausgegeben von Amnesty International, Schweizer Sektion
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz in Strassburg wacht über die Einhaltung der Menschenrechte in den Mitgliedsstaaten des ...
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz in Strassburg wacht über die Einhaltung der Menschenrechte in den Mitgliedsstaaten des Europarats (nicht dabei sind Belarus und der Vatikan). Er zählt 47 RichterInnen, entsprechend der Zahl der Mitgliedsstaaten. Sie werden von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates aus drei Kandidierenden gewählt, die vom betreffenden Staat vorgeschlagen werden. Jede und jeder kann mit der Behauptung, von einem dieser Staaten in einem Recht aus der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt worden zu sein, den EGMR anrufen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH)

Der Europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union (EU). Er sichert «die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge». Mit dem Gericht der Europäischen Union und dem Gericht für den öffentlichen Dienst der EU bildet er die Judikative im politischen System der EU.

Der Internationale Strafgerichtshof

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH, engl. ICC) ist ein ständiges internationales Strafgericht mit Sitz in Den Haag. Seine Zuständigkeit umfasst Delikte des Völkerstrafrechts, nämlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression. Die Ad-hoc-Strafgerichte, wie es sie z.B. für den Völkermord in Ruanda gab, sind durch das ständige Strafgericht weiterentwickelt worden.

Der Internationale Gerichtshof (IGH)

Der Internationale Gerichtshof (IGH) ist das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen mit Sitz in Den Haag. Der IGH wurde allerdings schon 1907 gegründet. Er kann von zwei oder mehreren Staaten angerufen werden, um Streitfälle zwischen ihnen zu entscheiden.

Die Europäische Union (EU)

Die Europäische Union ist ein Staatenverbund mit  heute 28 Mitgliedsstaaten und über einer halben Milliarde EinwohnerInnen. Die EU beinhaltet sowohl supranationale (überstaatliche) als auch intergouvernementale (zwischenstaatliche) Elemente. Im Europäischen Rat (Brüssel) und im nach Fachressorts aufgeteilten Rat der Europäischen Union (Ministerrat) sind die nationalen Regierungen vertreten. Das Europäische Parlament (Strassburg) vertritt bei der Rechtsetzung der EU unmittelbar die Unionsbürger. Die Europäische Kommission (Brüssel) als Exekutivorgan und der Gerichtshof der Europäischen Union als Judikative (Luxemburg) sind ebenfalls supranational. Der von den EU-Mitgliedsstaaten gebildete Europäische Binnenmarkt ist der am Bruttoinlandsprodukt gemessen grösste gemeinsame Markt der Welt.

Der Europarat

Der Europarat wurde am 5. Mai 1949 durch den Vertrag von London gegründet und umfasst heute 47 Staaten, somit 820 Millionen BürgerInnen. Er ist eine Wertegemeinschaft mit dem Ziel der Zusammenarbeit unter den Mitgliedsstaaten, der Förderung des Friedens sowie des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts. Der Sitz des Europarats ist der Europapalast in Strassburg. Alle Mitgliedsstaaten des Europarats haben die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK unterzeichnet.