Die Richterin Helen Keller. © zvg
Die Richterin Helen Keller. © zvg

MAGAZIN AMNESTY Europäische Menschenrechtskonvention «Die Schweiz sollte stolz sein»

Helen Keller ist Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Die Zürcherin spricht über Aktenstudium, spannende Fragen und Reformen.

Warum sind Sie Richterin am EGMR?
Es ist im wahrsten Sinn des Wortes eine Berufung. Meine primäre Aufgabe ist es, den Menschen und den Menschenrechten zu nützen, aber auch der Schweiz. Es ist ein Dienst an meinem Vaterland, ein Land mit einem hohen Menschenrechtsstandard. Ich bin bei allen Schweizer Fällen dabei und kann gewisse schweizerische Eigenheiten wie den Föderalismus erklären.

Lassen sich die anderen Richter das erklären?
Ja. Ob es ausschlaggebend ist für ihre Stimme, ist eine andere Frage. Aber sie hören zu.

Wie sieht Ihr Alltag in Strassburg aus?
Es ist oft eine einsame Arbeit, Aktenstudium. Ich lese die Akten in jenen Sprachen, die ich einigermassen verstehe, und sehr viele Urteilsentwürfe. Daneben haben wir im Vergleich zu anderen Gerichten relativ viele Verhandlungen: jeden Dienstagnachmittag in der kleinen Kammer und am Mittwoch in der grossen Kammer. Ich bin also oft im Austausch mit den anderen Richtern.

Ist Ihnen dieser Austausch wichtig?
Sehr. Wenn ich über einen türkischen Fall urteilen muss, bin ich froh, wenn mir die türkische Richterin Eigenheiten ihres Landes erklären kann. Oft sitze ich auch mit den Gerichtsschreibern zusammen, die mir die Akten aus ihren Ländern erklären, falls ich die betreffende Sprache nicht verstehe.

Welche Fälle beschäftigen Sie besonders?
Es handelt sich häufig um Dossiers mit ganz schlimmen Menschenrechtsverletzungen, oder um sehr harte Schicksale. Kürzlich ging es um ein kurdisches Dorf, das schon vor Jahren bombardiert worden war. Die türkischen Behörden behaupteten immer, dass die PKK die Bomben abgeworfen hätte. Nun haben wir aber das Logbuch der zivilen Luftfahrtsbehörde erhalten, das besagt, dass zum fraglichen Zeitpunkt Flugzeuge der türkischen Luftwaffe mit genau solchen Bomben über genau dieses Dorf flogen. Das geht mir sehr unter die Haut. Wir sind mit einer Wand des Schweigens konfrontiert, einer gewaltigen Obstruktionspolitik. Wir schauen ausserdem sehr besorgt auf die Ukraine, dort sind die Fallzahlen explosionsartig gestiegen.

Wie stark hören die einzelnen Länder auf Strassburg?
Bis jetzt haben die wenigsten Länder den Gerichtshof fundamental in Frage gestellt. Wir hatten Angriffe aus Grossbritannien nach dem Fall Hirst (der EGMR entschied 2005, dass britische Strafgefangenen nicht pauschal von der demokratischen Teilhabe ausgeschlossen werden dürfen, Anm. der Red.). Aber das scheint sich eingependelt zu haben. Die meisten Länder zahlen auch die Schadenersatz- und Genugtuungssummen, die wir den Opfern zusprechen. Das ist selbst bei Russland kein Problem.  Schwieriger wird es, wenn wir ein systemisches Problem monieren, das an der Wurzel angepackt werden müsste. Wenn die Justiz in einem Land marode ist – und da können wir schon nur auf Italien blicken –, lässt sich das nicht so rasch verändern. Der politische Willen und die finanziellen Mittel sind im Moment wegen der Wirtschaftskrise knapp.

Gibt es Urteile des EGMR, die Ihnen missfallen?
Ja, das kommt vor. Wenn ich selbst eine der Richterinnen in einem Fall bin und nicht mit der Mehrheit stimme, bin ich moralisch verpflichtet zu begründen, wieso ich abweichend gestimmt habe. Solche abweichende Meinungen verfasse ich relativ häufig. Bei jenen Urteilen, bei denen ich nicht dabei bin, darf ich nichts sagen. Diesbezüglich gilt eine institutionelle Loyalität.

Haben die abweichenden Meinungen eine Wirkung?
Oh ja, die werden gelesen. Eine abweichende Meinung  bei einem Urteil in der kleinen Kammer kann für den Kläger ein Signal sein, den Fall an die grosse Kammer weiterzuzuziehen. Bei Urteilen in der grossen Kammer schreibt man für die Zukunft, denn der eigentliche Fall ist ja gelaufen. Doch ich exponiere mich auch immer, wenn ich nicht mit der Mehrheit stimme. Ich werde in der Schweiz und im Ausland oft darauf angesprochen. Es braucht Mut, Zeit und Kraft. Denn wir Richter schreiben jede abweichende Meinung von A bis Z selbst, auf Französisch und Englisch. Und ich will hinter dem stehen können, was ich schreibe. Das braucht Zeit.

Sollte der EGMR in Ihren Augen reformiert werden?
Der Reformprozess ist fast so alt wie der Gerichtshof selbst. Der EGMR hat in den letzten fünf Jahren die Zahl hängiger Fälle massiv reduziert.  Als ich anfing, hatten wir rund 160'000 hängige Fälle, jetzt haben wir noch 90'000. Aus der Schweiz enthielt der Pendenzenberg 1'200 Fälle, jetzt sind es noch ca. 300. Doch die Reformen machten leider auch den Zugang zum Gerichtshof schwieriger. Und wir Richter müssen trotzdem die Akten anschauen und sorgfältig entscheiden.  Bei eigentumsrechtlichen Fällen können die Akten drei, vier Kilo schwer sein. Es geht um Beträge wie eine halbe Million Franken für ein Grundstück, das enteignet worden ist.

Bedeutet diese hohe Zahl an Wiederholungsfällen, dass manche Länder ihre Hausaufgaben nicht machen?
Ja, sie gehen systemische Probleme nicht an. In Süditalien zum Beispiel fanden oft Enteignungen statt, ohne dass die Eigentümer entschädigt wurden. Betreffend Russland erhalten wir immer wieder Fälle in Zusammenhang mit Tschetschenien. In der Ukraine gibt es sehr viele Übergriffe in Polizeihaft. 4 oder 5 Länder verursachen etwa 60 bis 70 Prozent der Beschwerdeflut. So gesehen wäre es wichtiger, dass in den Mitgliedsstaaten systematische Probleme gelöst werden, als dass der EGMR reformiert wird.

Wie wichtig ist der EGMR für die Schweiz?
Der Gerichtshof hat in der schweizerischen Rechtsordnung in den letzten 20 Jahren sehr viel ausgelöst. Die Rechtsprechung des EGMR wurde vom Bundesgericht sehr gut rezipiert. Ich glaube auch, dass wir ohne EGMR heute keine eidgenössische Strafprozessordnung und Zivilgesetzordnung hätten. Lange wurde auf diese Vereinheitlichung hingesteuert, plötzlich war sie möglich. Doch am wichtigsten für die Schweiz waren wohl die Fortschritte bei den prozeduralen Garantien. Das klingt vielleicht trocken. Doch ich sage immer: Wer einmal ein paar Stunden auf einem Polizeiposten verbringen musste, der weiss den Wert der Unschuldsvermutung oder das Recht, einen Anwalt beizuziehen, zu schätzen.

Wie wichtig ist die Schweiz für den EGMR?
Die Schweiz gehört zu den Ländern mit einem sehr hohen Standard beim Menschenrechtsschutz und mit vielen neuen Fragestellungen für den EGMR. Viele Fälle aus der Schweiz werden vor die grosse Kammer gebracht, beispielsweise im Bereich Asyl, Sterbehilfe oder bei der Frage, ob man Uno-Sanktionen unbesehen übernehmen kann. Aus Schweizer Sicht heisst es oft: Schon wieder hat der EGMR Rechtsverletzungen der Schweiz kritisiert – warum trifft es immer uns? Doch auf diese spannenden Fälle könnten wir eigentlich stolz sein. Denn sie setzen anschliessend den Standard für weitere Entscheide. Die Fälle, die aus der Schweiz kommen, bewirken etwas am Gerichtshof.

Was sagen Sie zur Kritik am EGMR?
Jene Fälle, die am meisten Kritik auslösen, sind ausländerrechtliche Fälle. Dort spielen die Medien eine schwierige Rolle. Man könnte bei gewissen Medien den Eindruck erhalten, der Gerichtshof sei ein Asylgerichtshof, der quasi jeden zweiten Entscheid der Schweiz über den Haufen wirft. Das ist überhaupt nicht so, nur ein bis zwei Prozent der Entscheidungen aus der Schweiz müssen revidiert werden. Und es geht häufig um  schwere Schicksale. Wenn jemand aus einem Land ausgeschafft werden soll und nachher kaum mehr Kontakt zu seiner Familie haben kann, dann muss der Gerichtshof genau hinschauen. Die Geschichte hat immer wieder gezeigt, dass Ausländer eine Menschenrechtsgruppe sind, welche in politisch oder wirtschaftlich schwierigen Zeiten rasch in Bedrängnis kommt.

Was halten Sie von der Drohung, die EMRK aufzukündigen?
Die Haltung «Wir kündigen die EMRK» ist nicht konstruktiv. Wir wären dann auf der Stufe von Weissrussland. Wollen wir das wirklich? Kann die Schweiz sich das leisten? Ich zweifle daran, dass die Bevölkerung das unterstützen würde. Die Schweiz müsste dann wohl auch aus dem Europarat austreten. Dabei ist es wichtig, dass unser Land international nicht isoliert wird. Eines der Ziele des Europarats ist es, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte zu fördern. Das ist in unserem Interesse, denn wir wollen doch keinen Krieg, weder in Europa noch sonst wo in der Welt. Menschenrechte, Friedenserhaltung und Stabilität sind nicht in Stein gemeisselt. Es braucht in Krisenfällen wie aktuell der Ukraine und Russland ein internationales Auffangnetz.

Interview: Carole Scheidegger

Erschienen in «AMNESTY - Magazin der Menschenrechte» von Juni 2014.
Herausgegeben von Amnesty International, Schweizer Sektion