Amnesty: Spricht man von der «Festung Europa», denkt man zuerst an die Asylpolitik der EU, an die Schiffsunglücke im Mittelmeer oder die Sicherheitsmassnahmen an Europas Aussengrenzen. Wie ist die Schweiz involviert?
Denise Graf: Die Schweiz ist sehr stark in die Asylpolitik Europas eingebunden. Sie hat an allen wichtigen Treffen teilgenommen, an denen über die neuen Asylstrategien für Immigranten verhandelt wurde. Sie hat als erstes Land das Konzept der «sicheren Herkunftsstaaten» entwickelt (der Bundesrat erstellt eine Liste mit den Ländern, die er als verfolgungssicher einstuft, Anm. d. Red.), das von den anderen europäischen Staaten übernommen wurde. Bei den strengen Praktiken im Asylbereich hat die Schweiz häufig eine Vorreiterrolle gespielt. Ausserdem gehört sie seit 2011 zu Frontex (Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen der EU-Mitgliedsstaaten), die sie mitfinanziert. Sie nahm an Kontrolloperationen teil, insbesondere an der Grenze zwischen der Türkei und Griechenland. Ausserdem stellte sie Personal bereit, um die Flüchtlinge in Lampedusa zu registrieren.
Ist das Engagement der Schweiz im Syrienkonflikt ausreichend?
«Sowohl die EU als auch die Schweiz müssen sich solidarischer zeigen.»
Ganz am Anfang hat die Schweiz im Syrienkonflikt eine positive Rolle gespielt. Sie gehörte zu den ersten Ländern, die eine substanzielle Unterstützung vor Ort beschlossen hat. Seitdem hat der Bundesrat seine humanitäre Hilfe erneuert. Inzwischen ist die Situation in den angrenzenden Ländern dermassen katastrophal, dass die Hilfe vor Ort nicht mehr ausreicht. Besonders schlimm ist die Lage im Libanon, wo die Zahl der aufgenommenen Flüchtlinge etwa einem Viertel der Landesbevölkerung entspricht. Sowohl die EU als auch die Schweiz müssen sich solidarischer zeigen und vermehrt besonders verletzliche Flüchtlinge aus diesen Ländern aufnehmen, um die Nachbarstaaten Syriens zu entlasten.
Ist die im vergangenen Jahr festgelegte Quote von 500 syrischen Flüchtlingen ausreichend?
Die Situation im Libanon ist explosiv. Kein EU-Staat hat ein Interesse daran, dass dort erneut ein Konflikt ausbricht. Deutschland hat die Situation erfasst und seine Grenzen für eine grössere Flüchtlingszahl geöffnet. Ausserdem wird die Familienzusammenführung unterstützt und auch Flüchtlinge mit einer politischen Vergangenheit werden relativ problemlos akzeptiert. Nach Deutschland zu fliehen, ist einfacher geworden, als in der Schweiz Schutz zu suchen, wo die Fristen für die Ausstellung eines Visums extrem lang sind und die Bedingungen fast unerfüllbar. Der Bund prüft die letzten Gesuche vom Herbst 2013 erst jetzt! In Schweden erhalten syrische Flüchtlinge den Flüchtlingsstatus, in der Schweiz in der Mehrheit nur eine vorläufige Aufnahme.
Hat die Schweiz noch eine eigene Asylpolitik?
«Die Schweiz hinkt hinterher. Wir übernehmen nicht zwingend die guten Ideen der Nachbarstaaten.»
Die Entscheidungen im Asylbereich hängen immer davon ab, was die anderen Länder machen. Mit einer Ausnahme: Vergangenes Jahr hat die Schweiz einseitig beschlossen, die Rückschaffungen nach Sri Lanka zu suspendieren, nachdem zwei Tamilen nach ihrer Rückkehr festgenommen worden waren. Die Schweiz folgt auch nicht den Entwicklungen in der Asylpolitik der anderen europäischen Staaten. In diesen wird zunehmend ein einheitlicher Status angestrebt und nicht mehr zwischen einer vorläufigen Aufnahme und Flüchtlingseigenschaften unterschieden. In den Niederlanden wird dieser Unterschied schon seit einigen Jahren nicht mehr gemacht, dort erhalten Kriegsflüchtlinge den gleichen Status wie politische Flüchtlinge. Andere Länder gehen auch in diese Richtung, aber die Schweiz hinkt hinterher. Bei uns gibt es immer noch die Unterscheidung zwischen Gewaltflüchtlingen, die eine vorläufige Aufnahmebewilligung erhalten, und politischen Flüchtlingen, denen Asyl gewährt wird. Die Schweiz übernimmt also nicht zwingend die guten Ideen der Nachbarstaaten. Aber es kommt auch vor, dass der Bund seine Anforderungen lockern muss, zum Beispiel in Zusammenhang mit der Ausschaffungshaft. Das Parlament hatte die maximale Dauer ursprünglich auf zwei Jahre festgesetzt. Um am Dublin-System teilhaben zu können, musste die Frist aber an die EU-Rückführungsrichtlinie angepasst und auf 18 Monate gekürzt werden.
Einige Parteien sind über diese Lockerungen nicht erfreut.
Leider haben die politischen Parteien die Asylpolitik im politischen Diskurs der vergangenen Jahre zunehmend für ihre eigenen Interessen ausgeschlachtet. Die Parteien wollen sich profilieren und haben komplett aus den Augen verloren, dass wir in erster Linie von Menschen reden, die oft schwer traumatisiert sind. Letztendlich geht es um etwa 80000 Personen, davon fast 33000 anerkannte Flüchtlinge, 27300 vorläufig Aufgenommene und 19500 Asylsuchende mit laufenden Verfahren (BFM-Statistiken von Ende September 2014). Niemand stellt die Frage, ob diese oder jene Massnahme mit dem Völkerrecht vereinbar ist oder ob sie überhaupt effizient ist und umgesetzt werden kann. Die Politiker fragen weder nach den Kosten, die eine Verdreifachung der Plätze in der Ausschaffungshaft mit sich bringt, noch informieren sie sich, was in den Nachbarländern abläuft. In Deutschland ist das grösste Ausschaffungsgefängnis des Landes praktisch leer. Diese Politik ist absolut kontraproduktiv und birgt das Risiko, dass unverhältnismässige Inhaftierungen und Verstösse gegen die Menschenrechte zunehmen. Würde man in nachhaltige Projekte für die Rückkehrhilfe investieren und den Dialog mit den abgewiesenen Asylsuchenden aufnehmen, könnte nicht nur der finanzielle Aufwand reduziert, sondern vor allem auch die Menschenwürde der Zurückgewiesenen respektiert werden.
Die Schweiz schliesst bilaterale Abkommen mit den Auswanderungsländern. Eine gute Lösung?
Die Schweiz hat sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten sehr darum bemüht, Rückübernahmeabkommen abzuschliessen. Seit 2011 geht die Tendenz eher Richtung Migrationspartnerschaften. Aus einem sehr einfachen Grund: Ein Rückübernahmeabkommen verlangt sehr viel vonseiten des Drittstaates, eine Gegenleistung erfolgt praktisch nicht. Dagegen sieht die Migrationspartnerschaft eine gewisse Gegenseitigkeit vor. Nigeria ist das erste Land, mit dem die Schweiz 2011 eine Migrationspartnerschaft abgeschlossen hat. Das Abkommen beinhaltet die Kooperation in Bereichen wie Migration und Entwicklung, Förderung und Schutz der Menschenrechte, reguläre Migration – insbesondere mit Austauschprogrammen im Aus- und Weiterbildungsbereich –, Rückkehrhilfe, Wiedereingliederung sowie die Prävention von illegaler Migration oder den Kampf gegen den Menschen- und Drogenhandel. Dieses Migrationsabkommen gewährt zudem Visa-Erleichterungen für Studierende oder Personen, die in der Schweiz ein Praktikum absolvieren möchten. Problematisch ist der Abschluss von bilateralen Abkommen mit Staaten, die für massive Menschenrechtsverletzungen bekannt sind. Berechtigt ist zudem die Frage, ob alle Studierenden, insbesondere diejenigen, die aus benachteiligten Schichten stammen, Zugang zu diesen Erleichterungen haben. Ich persönlich zweifle daran.
Interview: Jean-Marie Banderet