Die Pressefreiheit wird in der Mehrheit der Länder systematisch unterdrückt. © Colourbox
Die Pressefreiheit wird in der Mehrheit der Länder systematisch unterdrückt. © Colourbox

MAGAZIN AMNESTY Dossier Pressefreiheit Pressefreiheit ist die Ausnahme

Interview: Nadia Boehlen. Erschienen in «AMNESTY – Magazin der Menschenrechte» vom März 2016.
In der Mehrheit der Länder weltweit sind die Medien kontrolliert und Medienschaffende werden in ihrer Arbeit behindert. Selbst Demokratien schränken ab und an die Pressfreiheit ein, zum Beispiel im «Kampf gegen den Terror». Christiane Dubois und Gérard Tschopp, Geschäftsführerin und Präsident von Reporter ohne Grenzen in der Schweiz, geben Auskunft.
AMNESTY: Wo ist die Pressefreiheit besonders unter Druck?

Christiane Dubois: Die Krisengebiete sind Syrien, Irak, Jemen, Südsudan, Indien, Mexiko, Philippinen und Honduras. Dazu kommen Länder mit langjähriger schlechter Bilanz: China und Russland. In diesen Ländern starben zwar in letzter Zeit weniger Journalisten, aber die Medien sind enorm unter Druck. Auch die Türkei macht uns Sorgen: Sie hat sehr restriktive Gesetze angenommen, besonders was den Kampf gegen die kurdische Arbeiterpartei PKK angeht. Und schliesslich muss man auch eine Verschlechterung der Situation in Polen befürchten, seit Jaroslaw Kaczynski und seine Partei PiS zurück an der Macht sind.
Gérard Tschopp: Die Pressefreiheit wird in der Mehrheit der Länder systematisch unterdrückt. Das geschieht über kontrollierte Medien, Ermordungen, Verhaftungen oder Verschwindenlassen von Journalisten. Dass die Medien wirklich frei sind, ist die Ausnahme! Die Uno hat zwar Resolutionen zum Thema verabschiedet, aber sie werden nicht durchgesetzt. Deshalb sollte der Uno-Generalsekretär einen Sonderberichterstatter für den Schutz von Medienschaffenden erhalten. Er würde die Aktivitäten der Uno koordinieren und darüber wachen, dass die Staaten ihre Verpflichtungen einhalten.

Frankreich liegt aktuell auf dem dritten Platz der makabren Liste von Reporter ohne Grenzen, welche die Zahl der getöteten Journalisten dokumentiert.

C.D. Kurz nachdem «Charlie Hebdo» dänische Karikaturen von Mohammed veröffentlicht hatte, wurde die Satirezeit- schrift von Dschihadisten angegriffen. 8 Journalisten und Zeichner starben bei dem Attentat von Januar 2015. Weltweit sind vergangenes Jahr 110 Medienschaffende getötet worden. Frankreich rutschte auf den 37. Platz unserer Rangliste der Pressefreit zurück. In den letzten Jahren hat das Land unter dem Vorwand der Terror- und Pornografiebekämpfung gefährliche Gesetze geschaffen. Das gleiche Phänomen sehen wir in Grossbritannien und in den USA.
G.T. Anti-Terror-Gesetze haben immer eine problematische Seite. Sobald die sozialen Medien, Internetseiten oder Mobiltelefone stark überwacht werden, leiden der Quellenschutz und die gesamte Pressefreiheit. Die Sache ist aber noch nicht verloren. Das Überwachungsgesetz in Frankreich ist umstritten. Behörden und Gerichte müssen sich noch zu manchen Massnahmen äussern. Die Zivilgesellschaft macht Druck. Zudem bleibt die Möglichkeit, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.

Welche Einschränkungen hat der Terrorismus noch gebracht?

C.D. Nach den Attentaten in Paris vom Januar 2015 wurde die französische Journalistin Caroline Fourest zensuriert, als sie einem englischen Sender ein Interview gab. Im angelsächsischen Gebiet sind die dänischen Mohammed-Karikaturen gar nie veröffentlicht worden. Das ist eine Art der Selbstzensur, die wir «religiöse Korrektheit» nennen.
G.T. Immer mehr Länder führen Religionslästerung als Straftatbestand. Die Meinungsäusserungsfreiheit endet bei der Religion, die man nicht zu kritisieren wagt. Doch wenn es darum geht, ideologische Strömungen zu benennen, muss es möglich sein, Religionen zu kritisieren. Es geht nicht darum, den Glauben von einzelnen Personen anzugreifen; jedes Individuum hat natürlich das Recht, an den Islam, das Christentum oder eine andere Religion zu glauben. Leider stellen wir bei der Freiheit, über Religionen zu sprechen, einen Rückschritt aus Angst vor Terrorangriffen fest.

Sehen Sie auch in anderen Teilen der Welt Einschränkungen der Pressefreiheit wegen Terrorabwehr?

G.T. Sobald sich irgendwo eine dschihadistische, terroristische oder separatistische Bewegung bildet, werden Gesetze verschärft. Dem folgen Einschränkungen der individuellen Freiheiten und der Pressefreiheit. In Ägypten nahm die Unterdrückung der Muslimbrüder dramatische Ausmasse an, eine davon ist eine völlige Kontrolle der Medien.

Wo beobachten Sie Verbesserungen der Pressefreiheit?

C.D. In manchen afrikanischen Ländern haben Wahlen mehr Demokratie und eine leichte Verbesserung gebracht.
G.T. Das ist in Namibia und im Niger der Fall. Aber die Lage bleibt fragil. Ich war vor Kurzem Zeuge einer friedlichen Demonstration von Studierenden in Niamey im Niger. Die Armee schoss mit Tränengas auf die Teilnehmenden, und alles Material der anwesenden Journalisten wurde ruiniert. In vielen afrikanischen Ländern gibt es autoritäre Tendenzen, die sich auf die Meinungsäusserungsfreiheit auswirken, sobald Wahlen anstehen. Das ist auch in Burundi passiert.

Und wie ist die Lage in der Schweiz?

G.T. Grundsätzlich ist die hiesige Situation gut. Aber es kommt vor, dass Journalisten bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen müssen, um ihre Rechte durchzusetzen. Und es gibt gewisse Einschränkungen der Informationsfreiheit. Eines davon ergibt sich durch das Auslandschweizergesetz, das am 1. November in Kraft getreten ist. Es besagt, dass auch Medienschaffende nach Vorfällen im Ausland, etwa einer Entführung, von der Bundesverwaltung eine saftige Rechnung erhalten könnten. Das Gesetz sieht keine Ausnahme für Medien vor, dabei ist es doch im öffentlichen Interesse, dass Schweizer Reporter in Krisengebieten recherchieren können. Ein anderes Beispiel: Artikel 293 des Strafgesetzbuchs bestraft auch indirekte Urheber von Verletzungen des Amtsgeheimnisses. Es reicht, wenn aus amtlichen Dokumenten Informationen veröffentlicht werden, die von einer Behörde als geheim erklärt worden sind. Glücklicherweise funktioniert die Justiz; Medienschaffende können in Berufung gehen. In den neueren Fällen haben das Bundesgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Journalisten Recht gegeben. Aber die Verfahren sind lang und kostspielig.