Das revidierte Asylgesetz soll die Asylsuchenden, allen voran traumatisierte Personen, besser schützen. © Louisa Gouliamaki/AFP/Getty Images
Das revidierte Asylgesetz soll die Asylsuchenden, allen voran traumatisierte Personen, besser schützen. © Louisa Gouliamaki/AFP/Getty Images

MAGAZIN AMNESTY Schweiz Kritisches JA zur Asylgesetzänderung

Ein Meinungsbeitrag von Manon Schick. Erschienen in «AMNESTY – Magazin der Menschenrechte» vom März 2016.
Amnesty Schweiz empfiehlt den StimmbürgerInnen, am 5. Juni 2016 ein JA zur Asylgesetzänderung einzulegen. Die Gründe dafür erläutert Manon Schick, Geschäftsleiterin von Amnesty Schweiz.

Par Manon Schick, directrice d’Amnesty International Suisse. © Valérie Chételat

Das Asylverfahren in der Schweiz ist äusserst komplex – selbst für Leute, die täglich damit zu tun haben. Richtig schwierig ist es für die Asylsuchenden. Sie kennen das hiesige Verfahren meist nicht oder sind falsch informiert. Viele sind traumatisiert und haben grosse Schwierigkeiten, über ihre schmerzhafte Vergangenheit zu sprechen. Zudem besteht in der Regel kein Vertrauen in die Behörden, weil sie mit denjenigen ihres Heimatlandes oder der Transitländer schlechte Erfahrungen gemacht haben.

Amnesty International kennt mehrere schwer gefolterte Personen, die wegen mangelnden Rechtsschutzes im Asylverfahren einen negativen Asylentscheid erhalten haben. Sie wurden erst im Rahmen von Wiedererwägungsverfahren als Flüchtlinge anerkannt, nachdem Amnesty International sowohl den Sachverhalt als auch die entsprechenden Länderinformationen grundlegend ergänzt hatte. Als Folteropfer einen solchen Hindernislauf machen zu müssen, ist ungeheuer schmerzhaft.

Eine ausführliche, frühzeitige Information der Asylsuchenden über das Verfahren und über ihre Erfolgschancen ist daher unabdingbar. Genauso die Begleitung eines Juristen oder einer Juristin durch das gesamte erstinstanzliche Asylverfahren. Dies trägt massgeblich zur Verbesserung des Vorgangs bei und hilft das Risiko von Fehlentscheiden zu senken. Bei der Durchsicht der Akten aus Verfahren des Testzentrums in Zürich konnte Amnesty feststellen, dass die Befragungen vollständiger sind, die Dossiers mehr Informationen zu den Herkunftsländern enthalten und die Entscheide von besserer Qualität sind als jene aus den bisherigen Verfahren. Auch das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte ist im Rahmen der Evaluation des Rechtsschutzes im Testzentrum zum gleichen Schluss gekommen.

Amnesty empfiehlt deshalb den Stimmbürgern und Stimmbürgerinnen, am 5. Juni JA zu stimmen, da das revidierte Asylgesetz eine bessere Qualität des Verfahrens garantiert und die Asylsuchenden, allen voran traumatisierte Personen, besser schützt. Auch Kinder werden dadurch besser geschützt. Sie müssen fortan nach ihrer Ankunft in einem Bundeszentrum von den Kantonen eingeschult werden.

Ein kritisches JA deshalb, weil das Gesetz auch Verschär- fungen enthält und Amnesty mit dem Betreuungskonzept in den Bundeszentren nicht einverstanden ist. Dieses setzt viel zu stark auf die Sicherung der Zentren statt auf die Betreuung der Menschen. Amnesty will der Umsetzung des Gesetzes nach der Abstimmung fortsetzen und weiter bei den Schweizer Behörden intervenieren, um Verbesserungen zum Schutz der Asylsuchenden zu erwirken.

Mehr Informationen zur Revision des Asylgesetzes finden Sie hier.