Eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution kann sich dafür einsetzen, dass die Grundrechte in der Schweiz wirklich für alle gelten. © Ursularegina (CC-BY-SA-3.0 via Wikimedia Commons)
Eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution kann sich dafür einsetzen, dass die Grundrechte in der Schweiz wirklich für alle gelten. © Ursularegina (CC-BY-SA-3.0 via Wikimedia Commons)

MAGAZIN AMNESTY Menschenrechtsinstitution 25 Buchstaben, die Freude machen

Von Carole Scheidegger. Erschienen in «AMNESTY – Magazin der Menschenrechte» vom August 2016.
15 Jahre brauchte es, bis der Bundesrat sich dazu durchringen konnte, grünes Licht für eine nationale Menschenrechtsinstitution in der Schweiz zu geben.

Menschenrechtsinstitution – ein Wort mit 25 Buchstaben, das nicht hochspannend klingt. Trotzdem ist es für die Organisationen in der Schweiz, die sich für die Menschenrechte einsetzen, ein wichtiges Wort. Sie fordern schon seit Langem die Schaffung einer solchen Institution, wie sie bereits in 35 Ländern des Europarats und 100 Staaten weltweit existiert.

Ein Pilotprojekt wurde in der Schweiz schon 2009 ins Leben gerufen: Es ist unter dem Namen «Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR)» aktiv und besteht aus einem Netzwerk verschiedener Universitäten und weiterer Stellen. Der Bundesrat beschloss an seiner Sitzung vom 29. Juni endlich, dass dieses Pilotprojekt nicht gestoppt und weggespart wird, wie manche befürchtet hatten, sondern zu einer wirklichen Menschenrechtsinstitution weiterentwickelt werden soll.

Aber was bringt eine solche Institution der Bevölkerung überhaupt, wieso ist sie nötig? Die NGO-Plattform Menschenrechte, die aus zahlreichen Organisationen besteht, kennt viele Argumente. So soll sich die unabhängige Menschenrechtsinstitution dafür einsetzen, dass die Grundrechte gewahrt bleiben. Sie wird eine Stimme ausserhalb des politischen Betriebs sein und gerade darum umso glaubwürdiger.

Ihr Wirken soll konkret dazu beitragen, dass die Schwächsten der Gesellschaft nicht unter die Räder kommen. Dazu zählen Kinder, Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende oder PatientInnen geschlossener Psychiatrie-Abteilungen. Was deren Rechte angeht, ortet die NGO-Plattform strukturelle Menschenrechtsprobleme, die eine unabhängige Menschenrechtsinstitution verbessern könnte.

Die Institution kann mit Bildung und Sensibilisierung das Wissen über die Menschenrechte vergrössern. Denn nur was wir kennen, können wir wirklich schätzen und verteidigen. Das ist in Zeiten, in denen Menschenrechte mit politischen Vorstössen wie etwa der SVP-Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» immer wieder in Frage gestellt werden, nötiger denn je.

Weitere Aufgaben der geplanten Institution sind die sachgerechte Beratung des Gesetzgebers, der Verwaltung, aber auch der Wirtschaft. Ihre Gründung stärkt zudem die Glaubwürdigkeit der Schweizer Aussenpolitik. Wie wollen wir andere Länder auf menschenrechtliche Verfehlungen hinweisen, wenn uns selbst noch ein wichtiges Puzzleteil fehlt?

Der Wermutstropfen für die über 80 Institutionen, die sich gemeinsam mit Amnesty International für eine solche Institution eingesetzt haben: Das vom Bundesrat gesprochene Budget beträgt eine Million Franken jährlich, was wirklich nur einer Minimallösung gleichkommt. Zudem besteht das Risiko, dass grosse Teile dieser Million nur für die Aufträge des Bundes verwendet werden. Das würde die Unabhängigkeit schwächen. Die Kantone und Private sind deshalb dazu aufgerufen, sich finanziell zu beteiligen. Die Menschenrechtsinstitution muss zudem noch die Hürde im Parlament nehmen. Amnesty International wird den Gesetzgebungsprozess genau beobachten und notfalls intervenieren.