Donnerschlag im Bundeshaus – das Parlament weist im Dezember den Budgetvorschlag 2017 des Bundesrates zurück. Einer der umstrittenen Punkte sind die Ausgaben für den Asylbereich. Sie sollen gegenüber dem Vorjahr um 852 Millionen Franken ansteigen. Eine Erhöhung, die mit der Schuldenbremse kollidiert. Nach zähen Verhandlungen kürzen die ParlamentarierInnen das Budget für das Staatssekretariat für Migration um 344 Millionen Franken: 294 Millionen werden bei der Sozialhilfe für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge gekürzt sowie 50 Millionen bei den Empfangs- und Verfahrenszentren.
Die Kosten des Asylwesens zählen zu den am heissesten diskutierten Themen im Bundeshaus. Asylsuchende dienen der Angstmacherei, aus ihnen werden Sündenböcke für nahezu alle Probleme des Landes. Finanzminister Ueli Maurer betonte immer und immer wieder, dass die Asylpolitik von den Kosten bestimmt werden müsse: Ob und wie viele Leute wir aufnehmen, solle von unseren Ressourcen abhängen und nicht von der Schutzbedürftigkeit der Flüchtlinge.
Die Bilder von Tausenden Flüchtlingen in griechischen und italienischen Aufnahmezentren hinterlassen bei manchen ein Gefühl der Bedrängnis. Das Wort der «Überflutung» macht die Runde. Doch obwohl es 65 Millionen Menschen weltweit sind, die ihre Heimat wegen Krieg oder Verfolgung verlassen mussten, haben 2016 nur 1,3 Millionen Menschen ein Asylgesuch in Europa gestellt. Das macht weniger als ein halbes Prozent der europäischen Bevölkerung aus. Und nur 2 Prozent dieser in Europa gestellten Gesuche entfielen auf die Schweiz. Mit 34 Asylgesuchen pro 10 000 EinwohnerInnen befindet sich die Schweiz im unteren Mittelfeld Europas.
Unnötiger Alarmismus
2016 hat die Eidgenossenschaft 1,9 Milliarden Franken im Asylbereich ausgegeben. Das entspricht 3 Prozent des Staatshaushalts. Der Grossteil dieser Kosten geht auf die Behandlung der Asylgesuche, die Unterbringung und die Ausschaffung Abgewiesener. Enthalten sind hier auch die Beiträge, die der Bund an die Kantone für die Sozialausgaben und Integrationskosten erstattet. Zum Vergleich: Das Verteidigungsbudget für 2017 macht 6,9 Prozent der Bundesausgaben aus, das ist drei Mal mehr als der Asylbereich kostet. Ein Drittel der Ausgaben des Bundes geht in die soziale Vorsorge.
«Wenn man das Schweizer BIP mit dem Preis für ein gutes Essen in einem Restaurant vergleicht, dann würden die Asylkosten etwa den Preis des Zuckers für den Kaffee ausmachen.»Cédric Tille, Wirtschaftsprofessor IHEID
Noch im vergangenen Mai hatte Serge Gaillard, Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung, gewarnt: Bis 2018 könnten sich die Asylausgaben auf 3,6 Milliarden Franken verdoppeln. Da die Zahl der Asylgesuche zwischen 2015 und 2016 um 31 Prozent zurückging, ist die Panikmache etwas abgeklungen. Wie sähe es aber aus, wenn solche Szenarien mit hohen Einwanderungszahlen doch Realität würden? Käme es zu einem Zusammenbruch des Staatshaushalts? «Keinesfalls», betont Cédric Tille, Wirtschaftsprofessor am Institut für Internationale Studien und Entwicklung IHEID in Genf. «Selbst wenn die Asylkosten sich verdoppeln würden, wäre dies für das Land durchaus handhabbar. Wir haben die Mittel, um weit mehr Menschen aufzunehmen.» Angesichts der Prognosen zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) für 2018 würden die Asylkosten immer noch weniger als ein Prozent ausmachen. «Wenn man das Schweizer BIP mit dem Preis für ein gutes Essen in einem Restaurant vergleicht, dann würden die Asylkosten etwa den Preis des Zuckers für den Kaffee ausmachen», veranschaulicht der Ökonom.
Abhängigkeit von Sozialhilfe
Die Abhängigkeit vieler Flüchtlinge von der Sozialhilfe ist eines der Themen, das die Leute am meisten verärgert. Rund 80 Prozent der Asylsuchenden in der Schweiz sind in den ersten fünf bis sieben Jahren ihres Aufenthalts sozialhilfeabhängig. Der Bund zahlt den Kantonen 18 000 Franken pro aufenthaltsberechtigte Person und Jahr, dazu kommt eine einmalige Pauschale von 6000 Franken Integrationshilfe pro Person. Mit dem Anstieg der Asylgesuche und der Aufgenommenen haben die Behörden die Wichtigkeit der Arbeitsmarktintegration erkannt. Die Mehrheit der anerkannten Flüchtlinge und der vorläufig Aufgenommenen sind im arbeitsfähigen Alter; dennoch haben nur 25 bis 30 Prozent dieser Menschen in den ersten Jahren ihres Aufenthalts eine Arbeit mit einem die Lebenskosten deckenden Lohn. Von den Personen, deren Asylgesuch noch hängig ist, können nur 2,5 Prozent einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Hier könnte also noch einiges getan werden.
Arbeitshindernisse
Tatsächlich gibt es aber viele Hindernisse für Menschen aus dem Asylbereich, wenn sie arbeiten möchten: Ihre im Ausland erworbenen Kenntnisse und Zeugnisse werden nicht anerkannt, sie kennen sich mit dem Schweizer Arbeitsmarkt nicht aus, dazu kommen noch die Sprachbarrieren. «Lange Zeit wollte man den Arbeitsmarkt so unattraktiv wie möglich machen, indem man administrative Hürden und spezielle Gebühren einbaute. Hier braucht es einen Paradigmenwechsel. Der Zugang zum Arbeitsmarkt muss erleichtert werden, sobald der Status einer Person abgeklärt wurde», erklärt Etienne Piguet, Vizepräsident der Eidgenössischen Migrationskommission. «In vielen Bereichen werden Arbeitskräfte gesucht, hier könnten die MigrantInnen gut eingesetzt werden. So insbesondere im Gesundheitsbereich, in der Gastronomie und in weiteren Dienstleistungsbetrieben.»
Auch Chantal Varrin, Verantwortliche für Inlandprojekte beim HEKS, ist dieser Meinung: «Der Schweizer Arbeitsmarkt ist sehr anspruchsvoll, vor allem, was die Sprachkenntnisse betrifft. Es müssten mehr Mittel für die Integration bereitgestellt werden. Aber das sind Summen, die wir zu zahlen nicht bereit sind, selbst wenn die Gesellschaft auf längere Sicht davon profitieren würde.»
«Man spricht ständig über die Kosten, die Flüchtlinge verursachen, aber man betrachtet selten das, was sie unserer Gesellschaft bringen.»Denise Graf, Asylrechtsexpertin bei Amnesty Schweiz
Mehrwert Flüchtlinge
Die Politik scheint es aber doch angehen zu wollen. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, die Bewilligungspflicht für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene abzuschaffen, die bisher für eine Anstellung notwendig war. Auch die zehnprozentige Steuer, die auf dem Lohn erhoben wird, soll fallen. Diese Massnahmen sollen Anfang 2018 umgesetzt werden. Zwar würde dies voraussichtlich 4 Millionen Mindereinnahmen aus dieser Spezialsteuer bedeuten, doch rechnen die Behörden dafür mit einem substanziellen Rückgang der Sozialkosten, wenn der Arbeitszugang erleichtert wird.
«Man spricht ständig über die Kosten, die Flüchtlinge verursachen, aber man betrachtet selten das, was sie unserer Gesellschaft bringen», sagt Denise Graf, Asylrechtsexpertin bei Amnesty Schweiz. «Unser Asylsystem schafft nicht nur Arbeitsstellen und Lohneinnahmen. Die Menschen aus dem Asylbereich geben den grössten Teil ihres Geldes in der Schweiz aus, helfen also, unsere Wirtschaft am Laufen zu halten.» Dieses Argument betont auch Etienne Piguet: «Es gibt eine grosse Zahl an Flüchtlingen, die in der Schweiz Arbeitsplätze geschaffen haben. Es ist im Interesse des Landes, ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern.» Der Ökonom Cédric Tille ergänzt: «Angesichts der Alterspyramide in der Bevölkerung und deren Auswirkung auf die öffentlichen Finanzen bleibt die Einwanderung die einzige Lösung, da der Geburtenüberschuss zu klein ist.» Der Vizepräsident der Eidgenössischen Migrationskommission, Etienne Piguet, schliesst mit einem anderen Aspekt: «Man darf nicht nur das finanzielle Argument in den Vordergrund stellen. Wenn die Menschen in Not sind, muss die Schweiz ihnen die nötige Hilfe bieten, zu der sie sich verpflichtet hat.»