Acht hätten es sein sollen. Zwei pro Tag. Hingerichtet innert elf Tagen. Mit einem Cocktail aus drei Zutaten: Die erste macht den Todeskandidaten bewusstlos. Sollte sie zumindest. Die zweite lähmt den Körper, die dritte führt zum Herzstillstand. Das Ganze sollte rund eine Viertelstunde dauern, je nach Konstitution des Hinzurichtenden.
Der Gouverneur des Staates Arkansas, Asa Hutchinson, wollte die acht Männer so schnell als möglich exekutieren. Denn er hatte ein Zeitproblem: Ende April lief das Haltbarkeitsdatum von Midazolam – der ersten Zutat des Giftcocktails – ab. Nachschub war nicht in Sicht. Daher die Eile.
Doch es kam nicht wie geplant. Die AnwältInnen legten Klage gegen die Verwendung von Midazolam ein. Diese Zutat ist sehr umstritten, sie scheint nicht so zuverlässig zu betäuben, wie sie sollte: Der Gefangene Clayton Lockett war 2014 in Oklahoma erst nach langem, qualvollem Todeskampf gestorben.
Weitere Klagen machten Hutchinsons Planung ebenfalls einen Strich durch die Rechnung. Denn auch ein zweites der Gifte verursachte Probleme: Die Verwendung von Vecuronium, das für die Lähmung zuständig ist, war gegenwärtig blockiert: Der Pharmakonzern McKesson hatte gegen die Benutzung seines Produktes geklagt und geltend gemacht, getäuscht worden zu sein. Der Bundesstaat habe angegeben, das Medikament zu medizinischen Zwecken benutzen zu wollen.
Die AnwältInnen von sechs der Männer klagten ausserdem, weil ihre Mandanten eine geistige Behinderung hätten. Ihre Hinrichtung würde also gegen ein Grundsatzurteil des US-Verfassungsgerichts verstossen. Ein Mandant klagte erfolgreich, dass bei seinem Prozess kein DNA-Test gemacht worden war, der seine Unschuld hätte beweisen können.
In vier Fällen kamen die AnwältInnen durch und die Hinrichtung ihrer Mandanten ist momentan sistiert. Vier Todeskandidaten wurden hingegen hingerichtet: Don Davis und Ledell Lee am 20. April, Jack Jones und Marcel Williams am 24. April. Denn die Hinrichtungsstopps wegen der beiden Substanzen Midazolam und Vecuronium wurden nach juristischem Hin und Her aufgehoben: Die beiden umstrittenen Zutaten dürfen also – zumindest in Arkansas – weiterverwendet werden.
Wenn da nicht das «Problem» mit dem Nachschub wäre. Dieses Problem haben sämtliche US-Bundesstaaten, die die Todesstrafe noch anwenden. In den vergangenen Jahren blockierten bekanntlich immer mehr Pharmafirmen den Verkauf ihrer Medikamente zum Zweck von Hinrichtungen. In der EU besteht seit 2011 ein Exportverbot, welches 2016 noch verschärft wurde. Aber auch amerikanische Produzenten (wie auch Schweizer Firmen) verweigern den Verkauf ihrer Produkte für diesen Zweck.
So sind die hinrichtenden Bundesstaaten auf der Suche nach Alternativen. Tennessee hat die Verwendung des elektrischen Stuhls gebilligt, in Oklahoma hat die Gouverneurin 2015 ein Gesetz unterschrieben, das die Hinrichtung mit Stickstoff erlaubt. Utah hat die Hinrichtung durch ein Erschiessungskommando offiziell wiedereingeführt. Fünf freiwillige Polizisten müssten diese Aufgabe übernehmen. Es gebe hierfür, so heisst es, stets mehr Freiwillige, als benötigt werden.