Es war einer der bedeutendsten zivilisatorischen Fortschritte seit Ende des Kalten Krieges: Als im August 1998 der Internationale Strafgerichtshof (International Criminal Court ICC) gegründet wurde, war die Hoffnung gross, dass die Straflosigkeit für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Angriffskrieg ein Ende hat. An den Nürnberger Prozessen (1945–49) waren diese vier Straftatbestände erstmals definiert worden. Doch es sollte noch fast ein halbes Jahrhundert dauern, bis 1998 mit dem Römer Statut die juristische Grundlage für ein internationales Gericht geschaffen wurde: 122 Uno-Mitgliedsstaaten beschlossen nach sechswöchigen Verhandlungen in Rom, einen Strafgerichtshof mit weltweiter Zuständigkeit einzurichten; dieser konnte schliesslich 2002 in Den Haag seine Arbeit aufnehmen. Möglich wurde dies unter anderem dank jahrelangem Druck einer globalen Koalition von Nichtregierungsorganisationen, darunter auch Amnesty International.
Ein Werkzeug des Westens?
Der ICC stand seit Beginn in der Kritik. Gegenwärtig scheint er gar von einer «Austrittswelle» erfasst zu werden.
Der ICC stand allerdings seit Beginn seiner Arbeit in der Kritik. Gegenwärtig scheint er gar von einer «Austrittswelle» erfasst zu werden: Drei afrikanische Staaten haben 2016 ihren Ausstieg bekannt gegeben, die Union der Afrikanischen Staaten prüft derzeit gar einen kollektiven Austritt ihrer Mitglieder aus dem Römer Statut. Das von einem blutrünstigen Regime gequälte Burundi, das von einem korrupten Präsidenten zermürbte Südafrika und das autoritär regierte Gambia begründen diesen Schritt damit, dass der Gerichtshof «ein Werkzeug des Westens» sei, das «allein gegen afrikanische Regierungen» eingesetzt werde.
Burundi reagierte mit dem Ausstieg offensichtlich auf die von ICC-Chefanklägerin Fatou Bensouda eingeleiteten Vorermittlungen zu in dem Land verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit – Fatou Bensouda selbst war in früheren, demokratischen Zeiten Justizministerin in Burundi. Gambia muss ebenfalls mit Ermittlungen des ICC rechnen. Die Richter des ICC «widmen sich der Verfolgung und Erniedrigung dunkelhäutiger Menschen», schimpfte Gambias langjähriger Präsident Yahya Jammeh, der im Dezember 2016 abgewählt wurde. Allerdings hat der neuen Präsident Gambias, Adama Barrow, im Februar 2017 bekannt gegeben, nicht aus dem ICC austreten zu wollen. Auch aus Südafrika gibt es ermutigende Zeichen: Hier hat das Oberste Gericht den von Präsident Jakob Zuma erklärten Rückzug aus dem ICC inzwischen als verfassungswidrig eingestuft, weil der Präsident das Parlament nicht konsultiert hatte.
Auch in der Afrikanischen Union wird dem ICC immer wieder rassistische und imperialistische Politik unterstellt. Doch nur auf den ersten Blick scheinen diese Vorwürfe berechtigt. Tatsächlich stammen alle acht bis November 2017 vom ICC verurteilten Personen aus Afrika. Neun der derzeit laufenden zehn Untersuchungsverfahren des ICC betreffen afrikanische Staaten. Für diese statistische Häufung gibt es allerdings einen Grund: Auf dem afrikanischen Kontinent finden die allermeisten Bürgerkriege und andere gewalttätigen Konflikte statt.
Ausserdem wurden fünf der derzeit zehn Untersuchungsverfahren des ICC von den Regierungen der betroffenen afrikanischen Staaten selbst beantragt (Mali, Uganda, Demokratische Republik Kongo, zwei Verfahren durch die Zentralafrikanische Republik): Die nationalstaatlichen Gerichte dieser Länder wären zu eigenen Verfahren nicht in der Lage gewesen. Zwei weitere Verfahren (Libyen und Sudan) wurden dem ICC vom Uno-Sicherheitsrat übertragen. Zudem führt der ICC derzeit in einer Vielzahl von Regionen ausserhalb Afrikas Vorermittlungen durch, die ebenfalls zu Anklagen führen können, unter anderem in Afghanistan, wo mutmassliche Verbrechen von US-Soldaten untersucht werden.
Die Grossen standen immer abseits
Das Fernbleiben von Russland und den USA hat die Hoffnungen auf ein Ende der Straflosigkeit von Anfang an getrübt und die Erwartungen an den ICC gesenkt. Beide Staaten haben das Gründungsstatut des ICC nur unterschrieben, aber nie ratifiziert. Zu den Verweigerern gehört auch China. Ohne den Beitritt der Grossmächte, die aufgrund ihres politischen, wirtschaftlichen und militärischen Gewichts besonderen Einfluss haben, kann der ICC die Erwartung nicht erfüllen, schwerste internationale Verbrechen auch wirklich universell zu ahnden. Dieses Defizit ist allerdings keine Besonderheit des ICC, sondern liegt in der Natur des Völkerrechts; es beruht auf Vereinbarungen zwischen Nationalstaaten und ist damit immer politisch.
Selektive Gerechtigkeit ist immer noch besser als überhaupt keine Gerechtigkeit.
Doch so wünschenswert es wäre, dass sich auch US-Soldatinnen oder Ex-Präsident George W. Bush wegen Verbrechen im Irakkrieg vor dem Strafgerichtshof verantworten müssten: Dass diese Verfahren nicht stattfinden, ist kein Argument gegen die Existenz des ICC. Selektive Gerechtigkeit ist immer noch besser als überhaupt keine Gerechtigkeit.
Dass der ICC durch seine Tätigkeit durchaus Grossmächte beindrucken kann, zeigt die Erklärung des russischen Präsidenten Wladimir Putin vom Oktober 2016 zum Rückzug seines Landes aus dem Gerichtshof wegen dessen angeblich «mangelnder Effizienz». Von einem tatsächlichen Rückzug konnte gar keine Rede sein, denn Moskau hatte das ICC-Statut nie ratifiziert. Auslöser für Putins Rückzugerklärung war ganz offensichtlich, dass ICC-Chefanklägerin Fatou Bensouda Voruntersuchungen zu mutmasslichen russischen Verbrechen im Zusammenhang mit der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim und dem Bürgerkrieg in der Ostukraine eingeleitet hatte sowie Ermittlungen zur Rolle der russischen Streitkräfte im Georgienkonflikt aufnahm.
Lange Verfahren
Eine weitere Kritik am ICC entzündet sich an der langen Dauer der Verfahren. Bis zum allerersten Schuldspruch – der Verurteilung des ehemaligen kongolesischen Milizenführers Thomas Lubanga – brauchte es zehn Jahre.
Die Beweisfindung in fernen Krisenregionen stellt die ErmittlerInnen vor gewaltige Herausforderungen.
Grund dafür ist zum einen der erhebliche Aufwand bei der Verfolgung völkerstrafrechtlicher Verbrechen: Schon die Beweisfindung in fernen Krisenregionen stellt die ErmittlerInnen vor gewaltige Herausforderungen und hängt entscheidend von der – oft unzureichenden – Kooperationsbereitschaft der betroffenen Staaten ab. Im Verfahren müssen sämtliche Dokumente und Zeugenaussagen in verschiedene Sprachen übersetzt und auch die Opfer in den Strafprozess integriert werden. Soll das Gericht keine unseriösen Schnellschüsse produzieren, sondern gründlich und unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze arbeiten, lassen sich Verzögerungen nicht vermeiden.
Hinzu kommt ein zweiter Grund: Viele Mitgliedstaaten haben dem ICC bis heute nicht die dringend benötigten finanziellen, personellen und logistischen Ressourcen zur Verfügung gestellt. Es ist daher wichtig, dass die Zivilgesellschaft weiterhin Druck auf ihre Regierungen ausübt.
Andreas Zumach ist Uno-Korrespondent in Genf.