Bis auf wenige Ausnahmen stellt die grosse Mehrheit der Fachwelt den Klimawandel nicht infrage. Allein die Berichte des Weltklimarates (IPCC) legen allen Zweifelnden hohe Hürden für eine gegenteilige Argumentation auf. Zu ähnlichen Ergebnissen kommen seit 2009 auch das Kinderhilfswerk Unicef, die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation FAO und die Weltgesundheitsorganisation WHO. Sie berichten von steigenden Durchschnittstemperaturen, häufigeren Extremwetterereignissen wie Stürmen, Dürren oder Hitzesommern, unkalkulierbar gewordenen Wetterperioden und Vegetationsperioden in der Landwirtschaft, einem kontinuierlich ansteigenden Meeresspiegel. In jüngerer Zeit folgten Berichte, dass etwa in Westafrika der steigende Meeresspiegel ganze Küstenstreifen verschlingt, von Mauretanien bis Kamerun, und auch die Metropole Lagos (Nigeria) ist bedroht. Für Nordafrika wird prognostiziert, dass einige Regionen so heisse Temperaturen haben werden, dass sie nicht mehr bewohnbar sind. Hingegen können die Sahelstaaten voraussichtlich mit mehr Regen rechnen. In Regionen um den Äquator geht die Ernte von traditionellen Grundnahrungsmitteln und mithin die Ernährungssicherheit kleinbäuerlicher Familien messbar zurück. In ähnlicher Weise verschärfen Projekte zum Ausgleich des Klimawandels soziale Konflikte. In Honduras führt ein Palmölmühlenprojekt zugunsten der Plantagenbewirtschaftung zum Landraub bei kleinbäuerlichen Familien, in Panama enteignet die Energiegewinnung mittels Stausee Barro Blanco indigene Dorfgemeinschaften, in Kenia werden die traditionell von der Weidewirtschaft lebenden Massai zugunsten einer Geothermie-Anlage vertrieben. Von den vielen Nachrichten dieser Art kommen nur wenig in den Ländern an, in welchen die meisten Treibhausgase produziert werden. Die Auswirkungen sind für die dortige öffentliche Aufmerksamkeit oftmals nicht katastrophal genug. Darüber hinaus kaufen sich die Industrieländer von Emissionsminderungen im eigenen Land frei. Das ist billiger und wiederum weniger schlagzeilenträchtig.
Menschenrechte in Bedrängnis
Die skizzierten Folgen des Klimawandels verweisen darauf, dass Menschenrechte wie das Recht auf sauberes Trinkwasser, Nahrung, Gesundheit, auf angemessenen Lebensstandard, auf Territorialrechte indigener Völker oder auch auf die Staatsbürgerschaft direkt in Mitleidenschaft gezogen werden. Letzteres betrifft etwa Inselstaaten, die vom Verschwinden bedroht sind. Der Weltklimarat hat Studien über die Lage von Menschen an Küsten, Flussufern und in Gebirgen erstellt, die Hunderte Millionen in Indien, Bangladesch, China, in den Anden, in Lateinamerika, im südlichen Afrika oder auch in der Mittelmeerregion von Flutungen oder Dürren betroffen sehen. Der IPCC schätzt, dass die für das Jahr 2020 vorausgesagte Zahl von 50 Millionen Hungernden sich bei gleichbleibender Entwicklung auf 266 Millionen in 2080 erhöht haben wird. Mangelernährung, Ruhr und endemische Krankheiten wie Malaria oder Dengue-Fieber werden laut WHO insbesondere für Kinder desaströse Folgen haben. Im Juli 2011 stellte der Uno-Sicherheitsrat in einem Statement des Ratspräsidenten fest, dass die Folgen des Klimawandels eine weltweit auftretende Gefahr für den sozialen Frieden und die wirtschaftliche Entwicklung darstellen. Im Vergleich zu diesen Szenarien hinkt die Berücksichtigung menschenrechtlicher Standards im Klimarahmenvertrag und in den Ergebnissen der Vertragsstaatenkonferenzen (COP) weit hinterher. Selbst das bislang anspruchsvollste Dokument, das Pariser Klimaabkommen von 2015 (COP 21), spart menschenrechtliche Massstäbe zur Einordnung der Klimapolitik weitgehend aus. Die vielfältigen Eingaben des Hohen Kommissars für Menschenrechte und mehrerer Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen im Vorfeld der Pariser Konferenz schafften es lediglich als hehres Ziel in die Präambel. Die Einhaltung von Menschenrechten bei Klimaschutzprojekten wird nicht geprüft. Auch der Clean Development Mechanism (ein im Kyoto-Protokoll vorgesehener Mechanismus zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen) ist bislang bar jeglicher menschenrechtlicher Kriterien zur Bewertung solcher Massnahmen.
Warum Menschenrechte?
Eine menschenrechtsbasierte Klimapolitik hätte vor allem für Betroffene entscheidende Vorzüge, wenn über Massnahmen zur Anpassung oder Vermeidung, Technologietransfer, Ausstattung von Fonds und nicht zuletzt methodische Fragen beim Monitoring verhandelt und entschieden wird. Es macht einen Unterschied, ob solche Massnahmen auch mit Grundrechten oder nur mit ökologischen Erfordernissen abgeglichen werden. Menschenrechtliche Standards sind eindeutig, kommen überall mit denselben Begriffen zur Anwendung und beinhalten die unmittelbare Beteiligung der Betroffenen. Gerade im Kontext des Klimawandels ist es nicht verständlich, warum sich die lokale Bevölkerung und ganz allgemein nichtstaatliche Akteure bislang höchstens mittelbar und informell an der Ausgestaltung, Planung und Umsetzung von Klimamassnahmen beteiligen können. Die Chance, dass menschenrechtsbasierte Verhandlungen näher an der Dringlichkeit und Tragweite für die unmittelbar Betroffenen lägen, ist gross. Zweifelsohne stellt der Klimawandel ein komplexes Zusammenspiel mehrerer Faktoren dar, kausale Abläufe sind die Ausnahme. Gleichwohl kann die Verantwortung für klimaschädliches Handeln zugeordnet werden. Dies erkennen inzwischen sogar Gerichte an. Das Oberlandesgericht in der deutschen Stadt Hamm hielt im November 2017 die Klage eines Bauern aus Peru gegen den deutschen Energiekonzern RWE und dessen Mitverantwortung für den Klimawandel für schlüssig. In gleicher Weise sind menschenrechtlich basierte Pflichten eines Staates gegenüber den Opfern des Klimawandels regelbar; etwa über die Rechtsfigur der sogenannten extraterritorialen Staatenpflichten.
Drohender Gesichtsverlust
Wenn alles so naheliegend scheint, warum wird es nicht eingesetzt? Einer der wesentlichen Gründe dafür ist so simpel wie politisch abgründig: Menschenrechtliche Verpflichtungen der Staaten werden von unabhängigen Vertragsausschüssen, SonderberichterstatterInnen, dem Hochkommissariat für Menschenrechte jeweils penibel überprüft. Mängel und Verfehlungen werden ungeschminkt festgestellt. Alle Staaten, ohne Ausnahme, versuchen, einen solchen Ansehensverlust zu vermeiden. Seit dem Jahr 2008 versuchen vom Klimawandel betroffene Inselstaaten, Nichtregierungs- und Menschenrechtsorganisationen, beim Uno-Menschenrechtsrat in Genf ein Mandat zum Thema Klimawandel einzurichten. Auch westliche Länder wie Deutschland oder die Schweiz haben bis heute das ihnen Mögliche unternommen, ein solches Mandat zu verhindern. Menschenrechte als Grundlage zur Bewertung der Klimapolitik scheinen zu offensichtlich die Mankos in der Problembearbeitung zu benennen. Umso dringlicher ist es, dass wir uns für deren verbindliche Einbeziehung engagieren.