© Ambroise Héritier
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MAGAZIN AMNESTY Anti-Menschenrechts-Initiative Ein unteilbares Ganzes

Von Andreas Gross. Erschienen in «AMNESTY – Magazin der Menschenrechte» vom August 2018.
Können die Menschenrechte den Volksrechten im Wege stehen? Ein Kommentar zum Gesamtkunstwerk Demokratie.

Die Volks- und Menschenrechte sind Zwillinge der demokratischen Phase der Französischen Revolution. Beide kamen gleichzeitig auf die Welt. Die Revolutionäre ersetzten die absolute Souveränität des Königs durch die Souveränität des Volkes. Sie entwarfen eine demokratische Verfassung, in der die Volkssouveränität die einzige Quelle legitimer politischer Macht darstellt. Diese Volkssouveränität setzt sich aus den Grund- oder Menschenrechten einerseits und den partizipativen Volksrechten andererseits zusammen. Unter letzteren verstand das demokratische Zentrum der Revolutionäre das Wahlrecht der Bürger ebenso wie deren Recht, in Referenden über parlamentarische Gesetze abstimmen und über Volksinitiativen die Ausarbeitung ebensolcher Gesetze verlangen zu können.

Die Volkssouveränität setzt sich aus negativen und positiven Freiheitsrechten zusammen. Die negativen Freiheitsrechte beinhalten den Schutz jedes Menschen vor dem Zugriff jeglicher politischer Macht. So ist es in einer rechtsstaatlich verankerten Demokratie keiner Mehrheit (unbesehen davon, ob es sich um eine Regierungs-, Parlaments- oder Volksmehrheit handelt) gestattet, die Grundrechte einer Minderheit oder eines einzelnen Menschen zu ignorieren, zu schmälern oder infrage zu stellen.

Doch genau dies versucht die SVP mit ihrer sogenannten «Selbstbestimmungsinitiative». Nicht zum ersten Mal. Schon die SVP-Initiativen für die Ausschaffung von «kriminellen Ausländern» (2012) oder die «Durchsetzungsinitiative» (2014) gingen in eine ähnliche Richtung: Sie suggerierten, dass in der Bundesverfassung das Recht einer Mehrheit verankert werden darf, den Rechtsstaat auszuhebeln, den Grundrechtsschutz zu verweigern und abschliessend über das Schicksal eines Einzelnen zu bestimmen, ohne dessen genaue Einzelfallbeurteilung durch ein Gericht zuzulassen. Dass ein solches Verhalten einer Mehrheit der Stimmenden unserer ebenfalls von einer Mehrheit von Volk und Ständen angenommenen Bundesverfassung ebenso widerspräche wie der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), kümmert die SVP weiter nicht. Genauer: Um letzteres Hindernis aus dem Weg zu räumen, lancierte sie eben die vorliegende «Selbstbestimmungsinitiative». Dass auch dann freilich andere Bestimmungen unserer Bundesverfassung immer noch gelten würden, die diesen Allmachtsanspruch der Mehrheit der Stimmenden als unrechtmässig verunmöglichen würden, hat die SVP geflissentlich übersehen.

Mit einer Volksinitiative und einer Volksabstimmung eine Einschränkung der Menschenrechte herbeiführen wollen kann nur, wer sich ein selektives Demokratieverständnis zu eigen macht. Denn die Demokratie ist ein vielgliedriges Gesamtkunstwerk, ein Mosaik aus vielen verschiedenen Teilen, zu denen die Menschenrechte ebenso gehören wie die Volksrechte oder die Mehrheitsregel. Wer dieses Gesamtkunstwerk der Demokratie auf ein einziges Element, beispielsweise die Mehrheitsregel, beschränkt, hat sie damit schon verloren. In einer vollständigen Demokratie wird die Macht einer Mehrheit immer durch andere Mächte, beispielsweise jener der Gerichte oder der Menschenrechte, beschränkt. Wer dies mittels der Volksrechte zu ändern versucht, stärkt die Demokratie nicht, sondern verliert sie.

 

Bücher zum Thema:

Freiheit und Menschenrechte; 25.11.2018: Nein zur Anti-EMRK-Initiative.
Hrsg. von Andreas Gross, Fredi Krebs, Martin Stohler und Cédric Wermuth.
Editions le Doubs, St-Ursanne. 240 Seiten, Fr. 19.80. August 2018.


Frau Huber geht nach Strassburg.
Die Schweiz vor dem Gerichtshof für Menschenrechte.
Hrsg. von Adrian Riklin und Kilian Meyer.
WOZ-Verlag, Zürich. September 2018.
Buchvernissage am 29. September im Theater Neumarkt, Zürich.