AMNESTY: Staaten wie Russland, Türkei oder Ungarn verletzen die Menschenrechte zum Teil gravierend. Was ist die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) überhaupt wert, wenn sie das nicht verhindert?
Sébastien Ramu: Die Europäische Menschenrechtskonvention gilt für mehr als 800 Millionen Menschen in den 47 Mitgliederstaaten des Europarats. Sie ist Teil eines kollektiven Systems zum Schutz der Menschenrechte. Jeder Mitgliedstaat trägt einen Teil der Verantwortung für den Erfolg und Misserfolg dieses Systems. Dass es zu Verstössen in diesem oder jenem Land kommt, bedeutet in keiner Weise, dass die Konvention und ihre Normen irrelevant werden. Gerade in Staaten mit einer besonders problematischen Menschenrechtssituation ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz in Strassburg oft die letzte Hoffnung auf Gerechtigkeit. Ohne die Konvention und den Gerichtshof würde sich die Lage verschlechtern, nicht verbessern. Viele Menschenrechtsverletzungen würden zudem nie als solche anerkannt. Leider versuchen manche Politiker, den Gerichtshof und die Konvention anhand einzelner Urteile zu diskreditieren. So verschleiern sie die vielen positiven Entwicklungen.
Zum Beispiel?
Bei einem Fall aus der Türkei hat der EGMR das Recht gestärkt, gleich zu Beginn einer Haft einen Anwalt zu erhalten. Das hatte erhebliche Auswirkungen auf das Strafrecht der EMRK-Mitgliedstaaten – was übrigens ein Beleg für die positiven Aspekte des kollektiven Systems zum Menschenrechtsschutz ist. In Fällen aus Grossbritannien und aus Frankreich wurden Datenbanken der Polizei mit Fingerabdrücken und DNA-Proben unschuldiger Leute als rechtswidrig anerkannt. In Italien wurden nach einem Grundsatzurteil des Gerichtshofs Reformen eingeleitet, um schlechte Haftbedingungen einschliesslich Überbelegung zu verbessern. Dies sind nur einige der vielen Beispiele für positive Veränderungen.
Welche Auswirkungen könnte es auf andere Länder haben, wenn die Schweiz aus der EMRK austreten würde?
Wir müssten einen Dominoeffekt befürchten, der ein über Jahrzehnte aufgebautes regionales System für den Menschenrechtsschutz schwächen oder gar zerstören könnte. Andere Länder würden wahrscheinlich die Gelegenheit nutzen, die sich durch den Ausstieg der Schweiz böte – eines Landes, dessen Menschenrechtsbilanz im Allgemeinen als positiv wahrgenommen wird. Diese Staaten könnten versuchen, das System weiter von innen heraus zu untergraben. Oder es einfach ganz verlassen. Gerade jetzt, da wir in vielen Ländern einen grossen Druck auf die Menschenrechte feststellen, ist wirklich nicht die Zeit, die EMRK zu schwächen. Auch die Glaubwürdigkeit der Schweiz als Förderin der Menschenrechte würde stark leiden. Zudem müsste sie sich zwangsläufig auch aus dem Europarat zurückziehen.
Gibt es in weiteren Ländern Tendenzen, aus der EMRK auszutreten?
In Grossbritannien finden seit Jahren Angriffe auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte statt. Ein Grund dafür war ein Urteil, wonach das pauschale Wahlverbot für Gefangene rechtswidrig ist. Der Brexit hat dieses Thema nun weitgehend überschattet. Aber das kann sich leicht wieder ändern. Russland verabschiedete im Jahr 2015 ein Gesetz, das es dem russischen Verfassungsgericht erlaubt zu entscheiden, ob Urteile des EGMR umgesetzt werden sollen.
Der EGMR wird von manchen dafür kritisiert, dass er seine Rechtssprechung weit über die ursprüngliche Absicht ausgedehnt habe. Was sagen Sie dazu?
Der Gerichtshof legt die EMRK zeitgemäss aus. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Die Konvention stammt ja aus den 1950er-Jahren, die Gesellschaft hat sich seither weiterentwickelt. Das müssen die Richterinnen und Richter beachten.
Ein weiterer Kritikpunkt: Am EGMR in Strassburg würden «fremde» und nicht demokratisch legitimierte Richterinnen und Richter entscheiden und sich in die Belange der einzelnen Länder einmischen.
Zuerst einmal: Die Richterinnen und Richter werden von der parlamentarischen Versammlung des Europarates gewählt, und diese wiederum besteht aus Parlamentariern der Mitgliederländer. Jedes Land, auch die Schweiz, stellt ja eine Richterin oder einen Richter, und diese sind bei allen Fällen involviert, die ihr Land betreffen. Und wenn von der angeblichen Einmischung des EGMR in Schweizer Angelegenheiten die Rede ist, muss man auch sehen, wie selten die Schweiz wirklich gerügt wird: 2017 zum Beispiel hat der Gerichtshof zu 273 Fällen aus der Schweiz entschieden. 263 davon wurden aus formalen Gründen zurückgewiesen. Bei den restlichen 10 hat das Gericht in 4 Fällen eine Rechtsverletzung durch die Schweiz festgestellt.
Amnesty International wehrt sich gegen manche Reformversuche, denen der Gerichtshof unterzogen werden soll. Warum?
Die Schweiz stiess 2010, als sie den Vorsitz im Ministerkomitee des Europarates innehatte, den sogenannten Interlaken-Prozess an, um den Gerichtshof zu reformieren. Damals waren 150'000 Fälle beim Gerichtshof hängig. Es musste also etwas geschehen, um die Nachhaltigkeit des Systems zu gewährleisten. Auch wenn die Zahl der hängigen Verfahren inzwischen auf rund 55'000 zurückgegangen ist, was zum grossen Teil an veränderten Arbeitsmethoden des Gerichtshofs liegt, ist dieser Reformprozess noch nicht abgeschlossen. Amnesty International hat während der gesamten Diskussion eine wichtige Rolle gespielt und dazu beigetragen, dass negative Vorstösse abgelehnt wurden, zum Beispiel jener, der den Zugang von Opfern zum Gerichtshof erschweren wollte. Ein jüngeres Beispiel betrifft die «Kopenhagen- Erklärung» zur Zukunft des Konventionssystems, die von allen Mitgliedsstaaten des Europarates unterzeichnet wurde. Der ursprüngliche Entwurf enthielt viele problematische Vorschläge. Darunter die Schaffung eines direkten Austausches zwischen den Regierungen und den Richtern. Das hätte die Unabhängigkeit des Gerichts gefährdet, weil die Staaten politischen Druck auf den Gerichtshof ausgeübt hätten. Amnesty International hat mit der Unterstützung anderer NGOs gegen solche Vorschläge gekämpft.
Was können Amnesty-Mitglieder tun, um die EMRK und den EGMR zu schützen?
Durch ihre Mitgliedschaft tun sie bereits viel! Amnesty International ist eine der wenigen NGOs mit einem Beobachterstatus beim Europarat. Auf diese Weise haben wir grossen Einfluss, auch im Hinblick auf die Reformverhandlungen. Die Mitglieder ermöglichen Amnesty, diese Funktion auszuüben. Und natürlich haben sie im Vorfeld der Abstimmung zur «Fremde Richter»-Initiative die Gelegenheit, sich für dieses System zum Schutz der Menschenrechte einzusetzen.