Was ist denn eigentlich das Völkerrecht?
Das Völkerrecht besteht im Wesentlichen aus Verträgen zwischen den Staaten, man spricht daher auch von «internationalem Recht». Das Völkerrecht regelt die Zusammenarbeit zwischen den Nationen und stellt hierfür verbindliche Prinzipien und Regeln auf. Sie müssen von allen Staaten eingehalten werden, die die Verträge unterzeichnet haben. In der Schweiz müssen wichtige völkerrechtliche Verträge von der Bundesversammlung genehmigt werden; die StimmbürgerInnen können das Referendum ergreifen (fakultatives Referendum). Ein Vertrag muss aber dem Volk obligatorisch vorgelegt werden, wenn er eine Bedeutung hat, die ihn auf die Stufe der Bundesverfassung hebt (obligatorisches Referendum).
Und das zwingende Völkerrecht?
Nebst dem oben umschriebenen allgemeinen Völkerrecht gibt es das zwingende Völkerrecht, das sogenannte Ius cogens. Im Unterschied zum oben beschriebenen Völkerrecht, das keinesfalls «nicht zwingend» ist, muss das zwingende Völkerrecht aber auch von Staaten eingehalten werden, die keine entsprechenden Verträge eingegangen sind. Das zwingende Völkerrecht enthält hauptsächlich Menschenrechtsnormen wie das Verbot von Folter und Sklaverei oder auch das Genozidverbot. Eine schriftlich von den Staaten formulierte Definition oder Aufzählung der garantierten Rechte gibt es aber nicht. Die Schweizer Verfassung bezieht sich auf das zwingende Völkerrecht und bekennt sich zu dessen Achtung.
Noch ein Völkerrecht? Das humanitäre Völkerrecht
Das humanitäre Völkerrecht bestimmt die Regeln, die in bewaffneten Konflikten gelten, also die Grenzen der erlaubten Kriegsführung und der Schutz der Opfer (Genfer Konventionen von 1949).
Vom internationalen Recht zum Landesrecht
Mit Landesrecht sind die Schweizer Verfassung sowie die Gesetze gemeint, die in der Schweiz auf allen drei Ebenen (Bund, Kantone und Gemeinden) gelten. Bei Widersprüchen gilt immer das höhere Recht, also Bundesrecht vor kantonalem Recht und dieses wiederum vor Gemeinderecht. In der sogenannten «Selbstbestimmungsinitiative» geht es ausschliesslich um das komplizierte Verhältnis zwischen der obersten Quelle des Landesrechts – der Bundesverfassung – und dem Völkerrecht.
Was sind denn nun aber Grundrechte?
In der revidierten schweizerischen Bundesverfassung aus dem Jahre 1999 finden sich unter dem Begriff «Grundrechte » alle wesentlichen Freiheitsrechte, welche auch im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und in der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK garantiert sind (z. B. Glaubens- und Gewissensfreiheit, Meinungsfreiheit, Schutz der Privatsphäre etc.). Das heisst: Die Rechte der Europäischen Menschenrechtskonvention sind in unserer Verfassung enthalten. Vor allem aber bietet die EMRK den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern einen zusätzlichen Schutz ihrer Rechte, indem sie eine weitere Instanz anbietet, an welche von Menschenrechtsverletzungen Betroffene gelangen können.