© Detlef Surrey
© Detlef Surrey

MAGAZIN AMNESTY 70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Eine Vision wird 70

Erschienen in «AMNESTY – Magazin der Menschenrechte» vom Dezember 2018.
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) wurden zum ersten Mal in der Geschichte Rechte formuliert, die für alle Menschen weltweit unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität oder Hautfarbe gelten. Die Geschichte der AEMR und der Menschenrechtsübereinkommen, die danach folgten.

1945 Bereits in der Präambel der Charta der Vereinten Nationen, die nach dem Ende des 2. Weltkriegs an der Konferenz von San Francisco von 50 Staaten unterzeichnet wurde, wurden die Menschenrechte «als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal» bezeichnet.

1946 wurde die Uno-Menschenrechtskommission als eine Fachkommission des Uno-Wirtschafts- und Sozialrats gegründet mit der Aufgabe, eine umfassende «Bill of Rights» zu formulieren. Die Arbeit der 18-köpfigen Kommission unter dem Vorsitz von Eleanor Roosevelt wurde bereits vom Kalten Krieg überschattet.

1948 Nach zweijähriger Arbeit wurde mit der historischen Resolution 217 A vom 10. Dezember die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte proklamiert. Obwohl sich die beteiligten Staaten in einer Reihe schwerer Konflikte befanden, wurde die Erklärung ohne Gegenstimme und mit acht Enthaltungen angenommen. Die AEMR ist kein völkerrechtlicher Vertrag und daher juristisch nicht verbindlich. Sie bildet aber die Grundlage für die in den folgenden Jahren geschlossenen Menschenrechtsverträge. Diese Übereinkommen und Pakte ihrerseits sind verbindlich.

1965 Das erste der in den folgenden Jahren verabschiedeten Menschenrechtsabkommen der Uno ist das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, das sich gegen «jede Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Abstammung, nationaler und ethnischer Herkunft» richtet. Die Schweiz ist dem Übereinkommen am 29. November 1994 beigetreten.

1966 Der Kalte Krieg verunmöglichte lange die Entstehung eines rechtlich verbindlichen Instruments, welches die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hätte ergänzen sollen. Die unterschiedlichen Gewichtungen zwischen dem Westen und den sozialistischen Staaten führten schliesslich zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Freiheitsrechte) und zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialrechte). Die beiden Pakte traten 1976 in Kraft und sind völkerrechtlich bindend. Ein Grossteil der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen unterschrieb die Verträge, die Schweiz ratifizierte sie am 18. Juni 1992.

1979 Die sogenannte Frauenrechtskonvention (CEDAW), die sich gegen jegliche Form der Diskriminierung der Frauen ausspricht, wurde 1979 verabschiedet. Bisher haben 189 Staaten das Übereinkommen ratifiziert, darunter auch die Nicht-Uno-Mitgliedsstaaten Cook-Inseln und Palästina. Die Schweiz hat das Übereinkommen am 27. März 1997 ratifiziert.

1984 Das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (Anti- Folter-Konvention) wurde bis heute von 165 Staaten ratifiziert. Die Einhaltung des Vertragswerks wird vom Uno-Ausschuss gegen Folter überwacht.

1989 Die Kinderrechtskonvention wurde bis auf einen einzigen Staat – die USA – von allen Mitgliedsstaaten der Uno angenommen. Die Schweiz ratifizierte sie am 24. Februar 1997.

1990 wird die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen verabschiedet, die der Verbesserung des rechtlichen Status von MigrantInnen mit Arbeitnehmerstatus, Saison- und GelegenheitsarbeiterInnen sowie deren Familienangehörigen   dient. Bisher haben 54 Staaten das Übereinkommen ratifiziert, weitere haben es unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Bisher hat keine westliche Industrie- und Einwanderungsnation die Konvention anerkannt, auch die Schweiz nicht.

2006 Verabschiedung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Es ist 2008 in Kraft getreten und zählt heute 177 Vertragsstaaten, darunter die Schweiz. Dieses Übereinkommen hat eine Besonderheit: Es ist das erste internationale Übereinkommen, dem die Europäische Union beigetreten ist.

2006 Die Uno-Konvention gegen das Verschwindenlassen verpflichtet die Staaten, das Verschwindenlassen zu verbieten und unter Strafe zu stellen, unabhängig davon, welche Ausnahmesituation (Krieg, Kriegsgefahr, politische Instabilität) auch herrschen mag. Die Schweiz hat das Übereinkommen am 2. Dezember 2016 ratifiziert.

2006 Am 15. März wurde der Uno-Menschenrechtsrat gegründet mit Sitz in Genf. Dieser ersetzte die 1946 ins Leben gerufene Uno-Menschenrechtskommission. Dem Menschenrechtsrat gehören 47 Mitglieder an, darunter gegenwärtig die Schweiz, die durch die Uno-Vollversammlung gewählt werden.

Daneben existieren weitere internationale Abkommen, die für den Schutz der Menschenrechte von grosser Bedeutung sind, aber nicht zu den Menschenrechtsabkommen im engeren Sinn gehören. Eine davon ist die Flüchtlingskonvention, die 1951 verabschiedet wurde und die zentralen Rechte von Flüchtlingen festhält.

Auf regionaler Ebene gibt es verschiedene Konventionen, zum Beispiel die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) von 1950, die weitgehend von der Uno-Charta beeinflusst ist. Die EMRK trat 1953 in Kraft und ist juristisch verbindlich. 1959 konstituierte sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

1969 wurde die Amerikanische Menschenrechtskonvention (AMRK) unterzeichnet, 1981 kam es zur Verabschiedung der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker, auch «Banjul-Charta» genannt.

Die Organisation der Islamischen Konferenz beschloss 1990 die Kairoer Erklärung der Menschenrechte, die inhaltlich von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte abweicht (bspw. keine Gleichberechtigung von Männern und Frauen und kein Recht auf freie Wahl der Religion oder des Ehepartners garantiert). 2004 wurde die Arabische Charta der Menschenrechte von der Arabischen Liga verabschiedet; sie liegt näher an der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.