Anni Lanz , Norbert Valley und Lisa Bosia Mirra (von links nach rechts): Sie stehen für das Recht zu Helfen ein. © Julie Jeannet © Réseau évangélique suisse © Sarah Bittel
Anni Lanz , Norbert Valley und Lisa Bosia Mirra (von links nach rechts): Sie stehen für das Recht zu Helfen ein. © Julie Jeannet

MAGAZIN AMNESTY 70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Mut zum Ungehorsam

Von Julie Jeannet. Erschienen in «AMNESTY – Magazin der Menschenrechte» vom Dezember 2018.
Solidarisch handeln und dafür eine Busse kassieren? Das ist in der Schweiz der Gegenwart Realität. Drei Menschen berichten, warum sie Flüchtlingen geholfen haben – wofür sie veurteilt wurden. Trotzdem stehen sie weiter für das Recht auf Solidarität ein.

März 1938. Nachdem das Dritte Reich Österreich annektiert  hatte, schloss die Schweiz ihre Grenzen für Jüdinnen  und Juden. 20 000 Flüchtlinge wurden zurückgewiesen. Paul Grüninger, Polizeihauptmann und Verantwortlicher für  die Schweizer Grenzen am Bodensee, widersetzte sich. Er drückte bei falschen Dokumenten beide Augen zu, fälschte  gar Visa, um über 3000 Jüdinnen und Juden die Einreise zu  ermöglichen.

«Ich sah keine andere Lösung.» Anni Lanz

Im Frühling 1939 wurde er verraten, schliesslich  seines Amtes enthoben und zu einer schweren Strafe  verurteilt; ausserdem verlor er seinen Rentenanspruch. Bis  zu seinem Lebensende betonte er stets, dass er wieder genau  gleich handeln würde. Erst 23 Jahre später wurde das Urteil  aufgehoben und seine Familie entschädigt. Seit vergangenem  Jahr ist eine Strasse im Nordosten von Jerusalem nach ihm benannt. 

Eine Baslerin und ein Afghane

Nach Anni Lanz hingegen ist keine Strasse benannt, obschon die zierliche  Frau mit den stahlblauen Augen seit über 30 Jahren Menschen auf der Flucht hilft. Sie wurde ein Jahr nach Ende  des Zweiten Weltkriegs geboren, weiss aber um die Abweisung von Tausenden Menschen an der Schweizer Grenze. «Wir haben uns damals gesagt, dass wir dieselben Fehler nie wieder machen dürfen. Aber mir scheint, dass wir das heute vergessen haben», erzählt die in Val Terbi lebende Baslerin. Auch sie hat im vergangenen Februar das Gesetz gebrochen. Sie fuhr nach Domodossola, um dem jungen Afghanen Arshad* zu helfen. Die Schweiz hatte ihn unter Anwendung der  Dublin-Verordnung nach Italien zurückgeführt. «Er hatte mehrere Suizidversuche hinter sich. Die ärztlichen Berichte  empfahlen, ihn aufgrund seiner psychischen Probleme nicht  auszuweisen, sondern ihn in der Nähe seiner Schwester in  der Schweiz zu lassen. Doch die Behörden haben ihn trotzdem  ausgeschafft!», erklärt die Rentnerin mit Wut in der  Stimme.

Als Anni Lanz erfuhr, dass kein Asylzentrum in Italien  Arshad aufnehmen konnte und dass er bei fast minus  10 Grad draussen schlief, fuhr sie kurzerhand nach Italien. Sie fand Arshad auf einem Bahnhof. Sein Körper war von Frostbeulen übersäht. «Da ich keine andere Lösung sah, habe  ich beschlossen, ihn in die Schweiz zurückzubringen. Wir wurden jedoch an der Grenze von Gondo angehalten», erzählt die 72-Jährige. Sie erhielt eine bedingte Busse von 30 Tagessätzen à 50 Franken und sollte 300 Franken Verfahrenskosten wegen «Erleichterung der rechtswidrigen Einreise  in die Schweiz» bezahlen, eines Verstosses gegen Artikel 116 des Ausländergesetzes. Anni Lanz legte Rekurs ein. «Ich möchte diese Geschichte veröffentlichen, um zu zeigen, dass die Schweiz die Dublin-Verordnung auf inakzeptable Art anwendet», meint sie. Arshad wurde von Gondo direkt nach Italien zurückgebracht. Anni Lanz kontaktierte Lisa Bosia  Mirra, eine Freundin aus dem Tessin, die ihr dabei half, für ihren Schützling ein Asylgesuch zu stellen und in Italien eine Unterkunft zu finden. 

An der Grenze gestrandet

Auch Lisa Bosia Mirra hat schon Menschen in Not geholfen, die Schweizer  Grenze zu überqueren. Es war im Sommer 2016, als 500 MigrantInnen in Como feststeckten. Die Schweizer Grenzschutzbeamten führten Hunderte Personen zurück, darunter unbegleitete Minderjährige. Lisa Bosia Mirra begann, die zahlreichen Fälle von Ausweisungen zu dokumentieren. Die Tessiner SP-Grossrätin sammelte Zeugenberichte von Gestrandeten, die in Libyen gefoltert worden waren: Schusswunden, Spuren von Strangulation, teils noch frische Verletzungen. «Ich konnte nicht mehr ruhig schlafen und diese Menschen nachts in dieser derart schrecklichen Lage allein  lassen. Ich musste ihnen helfen. Punkt!» So versteckte die Aktivistin mehrmals Menschen in ihrem Auto und fuhr über  die Grenze. Aber sie wurde von den Behörden überwacht und am 1. September 2016 in San Pietro di Stabio im Südtessin  angehalten.

«Ich musste ihnen helfen. Punkt!» Lisa Bosia Mirra

Bosia Mirra wurde wegen «mehrfacher Erleichterung  der rechtswidrigen Ein- und Ausreise sowie des rechtswidrigen  Aufenthalts» zu einer bedingten Geldstrafe von  8800 Franken sowie einer Busse von 1000 Franken verurteilt.  Man wirft ihr vor, bei neun Fahrten insgesamt 24 Eritreer  und Syrer, überwiegend unbegleitete Minderjährige, in die  Schweiz geschmuggelt zu haben. «Es war mir klar, dass sie  mich aufgreifen würden, aber diese Menschen brauchten  Hilfe», betont die Tessinerin. Ihre Verurteilung, die ein grosses  Medienecho hervorrief, hat tiefgreifende Auswirkungen  auf ihr Leben. «Ich erhalte Todesdrohungen. Ich gehe nicht  mehr so unbeschwert nach draussen wie zuvor, und wegen  meines Strafregistereintrags finde ich keine Arbeit mehr.»  Die Politikerin wurde aufgefordert, aus dem Grossen Rat zurückzutreten,  was sie ablehnte, da ihre Verurteilung nichts  Unehrenhaftes aufweise.   

Pfarrer verurteilt

«Ich habe nichts Schlechtes getan», sagt auch Norbert Valley. «Das habe ich der Staatsanwältin  des Kantons Neuenburg geschrieben. Egal welches Gesetz herangezogen wird, um mich zu verurteilen, ich fühle  mich nicht schuldig», sagt der evangelische Pfarrer. Er wurde im Februar während eines Gottesdiensts von der Polizei abgeholt  und erhielt eine bedingte Busse von 10 Tagessätzen à 100 Franken und muss 250 Franken Verfahrenskosten zahlen.

Sein Verbrechen: Er hat einem togolesischen Freund, dessen Asylgesuch abgelehnt worden war, die Schlüssel seiner  Kirche in Le Locle ausgeliehen und ihm Essen gegeben. Wusste der Pfarrer, dass er rechtswidrig handelt, wenn er einen  jungen Mann beherbergt, den die Behörden ausweise  wollen? «Solche Fragen stelle ich mir nicht. Wir sind nicht  mit Dossiers, sondern mit Menschen konfrontiert. Man kann nicht mit Kalkül an eine solche Sache herangehen. Im Evangelium steht: Liebe deinen Nächsten wie dich selbst! Meine Nächsten definieren sich nicht über die Farbe ihres Ausweises, über ihre Religion oder über ihre Hautfarbe. Über Legalität  oder Illegalität gibt es nichts nachzudenken. Ich hatte keine andere Wahl. Ich musste ihm helfen, und wenn ich  nochmals von vorn beginnen könnte, würde ich es wieder  tun», erklärt Valley. Er ist bereit, bis vor den Europäischen  Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg zu gehen. Denn er will das Recht zu helfen verteidigen. 

«Ich würde es wieder tun.» Norbert Valley

Wie viele Leute werden für solche solidarischen Taten verurteilt, bezahlen protestlos ihre Busse und haben seither einen  Eintrag im Strafregister? Die Zahlen des Bundesamts für  Statistik zeigen, dass allein im vergangenen Jahr 785 Urteile  wegen «Erleichterung der rechtswidrigen Ein- oder Ausreise  oder des rechtswidrigen Aufenthalts» gefällt wurden. Es handelt  sich dabei um einen Verstoss gegen Art. 116 Abs. 1 des  Ausländergesetzes. Empathie oder Gier? In den Statistiken  wird nicht ersichtlich, aus welchen Gründen Bürgerinnen  und Bürger Flüchtlingen ins Land halfen oder sie beherbergten.  Müssen wir künftig den Ausweis jeder Person verlangen,  die über unsere Türschwelle tritt, um nicht wegen Erleichterung  des rechtswidrigen Aufenthalts in der Schweiz angeklagt  zu werden? 

Das Gesetz berichtigen

Anni Lanz, Lisa Bosia  Mirra und Norbert Valley wurden alle aufgrund eines Verstosses  gegen Artikel 116 des Ausländergesetzes verurteilt.  Mit dem neuen Ausländergesetz von 2008 verschwand eine  Straffreiheitsklausel für Personen, die den rechtswidrigen  Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der  Schweiz aus «achtenswerten Beweggründen» erleichtert haben. Das Strafrecht sieht zwar noch immer eine Strafminderung  vor, wenn die Beweggründe der Person als «achtenswert» eingestuft werden, aber es erfolgt trotzdem eine Verurteilung.  Artikel 116 sieht Strafen von bis zu einem Jahr Gefängnis vor. Auch wenn die meisten Verurteilten Bussen  erhalten, müssen sie trotzdem auf die Anklagebank, haben kein reines Strafregister mehr und dafür einen tieferen  Kontostand. Die grüne Genfer Nationalrätin Lisa Mazzone möchte das ändern. Sie hat am 28. September eine parlamentarische Initiative eingereicht, um wieder eine Straffreiheitsklausel  bei achtenswerten Beweggründen einzuführen.

Mit diesem Gesetzesartikel 116 sollten ursprünglich kriminelle  Aktivitäten von Schlepperinnen und Schleppern bekämpft  werden, doch heute scheint er viel breiter ausgelegt zu werden. «Der Artikel 116 ist heute so allgemein formuliert,  dass er womöglich unterlassene Hilfeleistung fördert. Er kriminalisiert  jene, die Menschen auf der Flucht helfen und dabei  nach humanitären Prinzipien handeln. Gemäss Völkerrecht müssen die Staaten Menschenrechtsverteidigerinnen  und -verteidiger schützen. Die Solidarität muss gestärkt und  nicht bestraft werden», erklärt Muriel Trummer, Juristin bei Amnesty International Schweiz. Dass die Schweiz jegliche  Hilfe zur Einreise oder zum Aufenthalt im Land kriminalisiert,  macht sie zu einem der strengsten Staaten Europas. 

Europäische Repression

Die Solidarität wird  nicht nur in der Schweiz bekämpft. Die Medien berichteten in  der letzten Zeit über mehrere ähnliche Fälle in Europa. Doch  es bleibt ein Hoffnungsschimmer: Am 5. Juli hat der Ausschuss  für bürgerliche Freiheiten des EU-Parlaments eine Resolution  verabschiedet, die von den Mitgliedsstaaten verlangt,  dass humanitäre Hilfe für Migrantinnen und Migranten nicht  als Straftat betrachtet wird. Bei Redaktionsschluss wussten  Lisa Bosia Mirra und Norbert Valley noch nicht, wann ihre  Verfahren stattfinden werden. Sie sind entschlossen, mit allen  Mitteln zu kämpfen, um die Solidarität zu verteidigen. Die  Initiative von Lisa Mazzone wird voraussichtlich nicht vor  Frühling 2019 im Parlament behandelt werden. «Unser Land  brüstet sich mit dem Vermächtnis von Henri Dunant und der  Genfer Konvention, aber es entfernt sich davon. Wer noch ein  Gewissen hat, muss für jene kämpfen, die es verloren haben»,  meint Norbert Valley entschlossen.