Die Forderung nach Auslieferung von dschihadistischen Straftätern in Herkunftsländer, in denen ihnen unmenschliche Behandlung, Folter oder Todesstrafe droht, rüttelt am eigentlichen Kern der Menschenrechte. Doch genau das fordert nun das Schweizer Parlament. Mit der Annahme einer entsprechenden Motion des Tessiner CVP-Nationalrats Fabio Regazzi in der vergangenen Frühjahrssession haben sich die ParlamentarierInnen unverfroren über das zwingende Völkerrecht hinweggesetzt.
Die Kohärenz der Schweizer Aussenpolitik wird ad absurdum geführt.
Das Signal ist fatal: Die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen soll einer Personengruppe den fundamentalen Menschenrechtsschutz entziehen – und sich hinwegsetzen über das absolut geltende Verbot der Rückweisung einer Person in einen Staat, in dem ihr Folter oder Verfolgung droht. In der parlamentarischen Debatte wurde der Bundesrat aufgerufen, seinen «gesetzgeberischen Handlungsspielraum besser auszunutzen». Deutsch und deutlich heisst das: Die Regierung soll nicht zimperlich sein beim Rechtsbruch, denn DschihadistInnen haben nach dieser Logik ihre Menschenrechte verwirkt und dürfen demnach misshandelt oder hingerichtet werden. Damit wird auch die Kohärenz der Schweizer Aussenpolitik ad absurdum geführt. Hier das jahrzehntelange Engagement des Aussendepartements EDA für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe, dort die versuchte Auslieferung von Straftätern an ihre Henker und Folterknechte. Dazu kommt: Wenn einer Personengruppe grundlegende Rechte abgesprochen werden, geschieht das rasch auch bei weiteren Gruppen. Bis am Ende die Menschenrechte nicht mehr für alle Menschen gelten.
Der Antiterror-Kampf birgt grosse Risiken für den Rechtsstaat. Es ist noch nicht allzu lange her, dass die US-Regierung im Kampf gegen die mutmasslichen Hintermänner der Anschläge vom 11. September 2001 Folter, Verschwindenlassen und aussergerichtliche Hinrichtungen mit dem Argument gerechtfertigt hat, es handle sich bei den Betroffenen um verabscheuungswürdige Terroristen. Die Folge waren Bilder von entmenschlichten Häftlingen in Lagern wie Abu Ghraib und Guantánamo.
Die Sicherheit der BürgerInnen kann mit anderen Mitteln gewahrt werden.
Die Sicherheit der BürgerInnen kann mit anderen Mitteln gewahrt werden: Die Behörden haben durch das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG), das Antiterror-Strafgesetz und den Nationalen Aktionsplan gegen Radikalisierung (NAP) schon heute Instrumente zur Hand, um gefährlicher terroristischer Straftäter habhaft zu werden. Folter aber – wie auch die Beihilfe dazu – brutalisiert eine Gesellschaft, sie schafft neue Gewalt, – und hat zur Folge, dass moralische Massstäbe verloren gehen. Deshalb setzt sich Amnesty International entschieden gegen eine Aufweichung des Folterverbots ein. Nicht weil wir TerroristInnen schützen wollen, sondern den Respekt vor grundlegenden Menschenrechten.