Kupfer- und Kobaltabbau in den kongolesischen Minen am Malo-See – hier kam es auch zu Kinderarbeit. © Amnesty International/Afrewatch
Kupfer- und Kobaltabbau in den kongolesischen Minen am Malo-See – hier kam es auch zu Kinderarbeit. © Amnesty International/Afrewatch

MAGAZIN AMNESTY Unternehmensverantwortung Frankreich zwingt Multis zur Sorgfalt

Von Antoine Hasday. Erschienen in «AMNESTY – Magazin der Menschenrechte» vom Juni 2019.
Frankreich ist das erste Land der Welt, das ein Gesetz zur Sorgfaltsprüfungspflicht von Unternehmen verabschiedet hat. Trotz einigen Mängeln bei der Umsetzung – das Gesetz ist ein wichtiges Instrument für die Zivilgesellschaft.

Das Gesetz von 2017 verpflichtet grosse Unternehmen, jährlich einen Vorsorgeplan zur Einhaltung ihrer Sorgfaltsprüfungspflichten (plan de vigilance) zu erstellen: Die mit den Firmenaktivitäten verbundenen Risiken in Bezug auf Menschenrechte, Gesundheitsgefährdungen, Sicherheit sowie Umweltzerstörungen müssen identifiziert werden und die Unternehmung muss vorbeugende Massnahmen ergreifen. Dabei müssen insbesondere auch die Risiken, die durch die Aktivitäten von Tochtergesellschaften, Lieferanten und Subunternehmern entstehen können, berücksichtig werden. Erstellt ein Unternehmen keinen Vorsorgeplan oder setzt es ihn nicht um, kann er von «jeder juristischen oder natürlichen Person, die ein Interesse am Handeln hat», eingefordert werden. Eine gerichtliche Klage kann das Unternehmen schliesslich dazu zwingen – unter Androhung einer Strafe. Im Schadensfall kann es zudem zu einer zivilrechtlichen Haftung kommen.

Ende der Straflosigkeit

Dank diesem Gesetz könnte beispielsweise ein Smartphone-Hersteller füur die durch den Koltanabbau verursachten Schäden (Kinderarbeit, Finanzierung von bewaffneten Gruppen) haftbar gemacht werden, auch wenn das Unternehmen die Minen nicht selber betreibt. Zwei Jahre nach der Verabschiedung dieses Gesetzes zieht Amnesty International Bilanz: Nicht für alle Unternehmen hat das Gesetz Auswirkungen. Denn es betrifft nur Unternehmen mit mindestens 5000 Beschäftigten in Frankreich oder mit 10000 Beschaftigten weltweit. Auch sind die Vorsorgepläne oft unvollständig. «Zwar erstellen gewisse Unternehmen sehr ‹schöne› Vorsorgepläne, aber wir wissen nicht, ob sie sie vor Ort dann wirklich umsetzen», sagt Sabine Gagnier, Beauftragte für Unternehmen und Menschenrechte bei Amnesty.

Klage wegen Klimawandel

Nun liegt es an der Zivilgesellschaft, die Möglichkeit zu Klagen zu nutzen. «NGOs, Gewerkschaften, aber auch lokale Gemeinschaften, die von Schaden betroffen sind, welche ein Unternehmen verursacht hat, können nun rechtliche Schritte einleiten», sagt Sabine Gagnier. Im Oktober 2018 veranlasste eine Gruppe von NGOs und lokalen Behörden ein erstes Verfahren gegen das Mineralölunternehmen Total: Dieses hatte die globale Erwarmung in seinem jährlichen Vorsorgeplan nicht berücksichtigt.

Und die Schweiz?

Die Koalition von mehr als 110 Organisationen, die hinter der Konzernverantwortungsinitiative steht, fordert für die Schweiz Rechtsgrundlagen für multinationale Unternehmen, wie sie in Frankreich existieren. Unternehmen mit Sitz in der Schweiz sollen die Menschenrechte und die Umwelt auch bei ihren Geschäften im Ausland respektieren. In beiden Ländern basieren diese Forderungen auf den Uno-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte. Die Konzernverantwortungsinitiative sieht auch einen zivilrechtlichen Beschwerdemechanismus bei Missbrauch vor, begrenzt aber nicht die Grösse der betroffenen Unternehmen.