«Voller Angst vor dem Computer sitzen, das ist bereits Realität», sagte die französische Journalistin Nadia Daam an einem Podiumsgespräch über Online-Belästigung weiblicher Medienschaffender. Sie weiss, wovon sie spricht: Nach einer Radiosendung vor zwei Jahren, in der sie die Belästigung von zwei jungen Feministinnen kritisiert hatte, wurde sie von einer regelrechten Hasswelle im Internet überflutet. Die Drohungen, die sie damals erhielt, belasten sie immer noch. Zu denken gibt auch der Fall der «Ligue du LOL»: Diese Gruppe, die das Internetkürzel LOL für «Laughing Out Loud» im Namen führte, wurde von französischen Journalisten gegründet und diente dazu, weibliche Medienschaffende und Homosexuelle zu beleidigen. In der Schweiz hat die in den sozialen Medien sehr präsente Juso-Präsidentin Tamara Funiciello im vergangenen Februar gegenüber den Medien erklärt, dass sie regelmässig Vergewaltigungs- und Todesdrohungen bekomme.
Scheinbare Anonymität
Diese neue Form der Gewalt ist eine direkte Folge der neuen Technologien und sozialen Medien. Sie ist in den letzten Jahren regelrecht explodiert. Das bis jetzt wenig erforschte Phänomen hat ganz verschiedene Ausprägungen: Beleidigungen und Belästigungen, Vergewaltigungsdrohungen, ohne Erlaubnis veröffentlichte Fotos, Online-Stalking, Offenlegung persönlicher Daten, unerwünschte Pornografie, Identitätsdiebstahl. Frauen und Mädchen sind überproportional betroffen, wie eine Studie des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE) ergab. «Es handelt sich um sexistische Gewalt», erklärt die Kommunikationswissenschaftlerin Bérengère Stassin, die über digitale Gewalt forscht. Auch ein Bericht von Amnesty International zeigte vergangenes Jahr, dass alle 30 Sekunden eine Frau auf Twitter belästigt wird. «Online-Belästigung ist die Verlängerung von Gewalt, die es schon offline gibt», sagt Stassin. «Homophobie, Transphobie und Rassismus sind ebenfalls sehr verbreitet. Diese Diskriminierungen existierten schon immer, das Internet hat sie nicht erfunden.»
Das Netz mag ein gesellschaftlicher Spiegel sein, es verstärkt die Gewalt aber durch sein unbeschränkt grosses Publikum. Das ist eine der Besonderheiten von Cyber-Mobbing. Eine viel grössere Menge an Menschen hat Zugang zu einer Information, die offline nur einem beschränkten Kreis bekannt wäre. Ein missbräuchlicher Tweet oder ein problematisches Video kann sich schnell in ein unkontrollierbares Ereignis verwandeln. Eine weitere Besonderheit der digitalen Gewalt ist die Anonymität. Bérengère Stassin erklärt: «Es kommt schneller zu Belästigungen, weil sie anonym gemacht werden können, was auch das Einfühlungsvermögen mindert. Wenn Sie Beleidigungen bequem an Ihrem Bildschirm äussern können, sehen Sie das Gesicht der anderen Person nicht. Sie sehen nicht, welchen Schaden Sie anrichten. Diese Anonymität ist jedoch relativ: Alles, was im Netz veröffentlicht wird, hinterlässt Spuren, die Jahre später wieder auftauchen können.»
Virtueller Angriff, reale Auswirkung
Wie im realen Leben kann auch die «Gewalt 2.0» innerhalb einer intimen Beziehung geschehen. Das hat die 25-jährige Julie* erlebt, die von Cyber-Stalking durch ihren Ex-Partner betroffen war. Als sie diesen nach sechs Monaten Beziehung verlassen wollte, eskalierte die Situation schnell. Die junge Frau beschloss, ihn auf den sozialen Medien zu blockieren. Aber der Ex-Freund legte sich neue E-Mail-Adressen zu, und es gelang ihm, Julie wieder zu kontaktieren. «Er drohte mir, dass er meinen Freunden gewisse Dinge über mich und meine Familie erzählen würde. Er wusste, dass mir die Meinung anderer wichtig ist. Er sagte auch, dass er kompromittierende Fotos habe», erzählt Julie. Nach zwei Jahren gelang es ihr, einen definitiven Schlussstrich zu ziehen. Doch die täglichen Drohungen setzten sich in den folgenden Monaten fort, über gefälschte Instagram- Accounts, Anrufe von unbekannten Nummern, Drohmails...
«Diese Geschichte hat mich sehr mitgenommen. Ich habe den Eindruck, dass es keine Grenzen für Online-Belästigung gibt, dass ein Angreifer mich auf allen Plattformen erreichen kann. Man lebt in ständiger Angst», gesteht die junge Frau, die aus Furcht vor einem Angriff zwei Wochen lang mit einem Pfefferspray herumgelaufen ist. Als ihr Stalker auch am Arbeitsplatz auftauchte, konnte Julie schliesslich zur Polizei gehen, um den Fall zu melden. Schwierig für sie war der Mangel an Beweisen. «Mir wurde empfohlen, Screenshots zu machen, aber es ist einfach, Nachrichten zu löschen.»
In der Schweiz gibt es keinen Artikel im Strafgesetzbuch, der gezielt Belästigung, geschweige denn Online-Belästigung bestraft. Es gibt Handlungsmöglichkeiten, aber leider bringen sie oft wenig. «Man kann wegen Persönlichkeitsverletzung klagen. Bei unbefugter Weitergabe von Bildern kann man versuchen, das Urheberrecht geltend zu machen. Bei Diffamierung oder Beleidigung gibt es die Möglichkeit einer Klage wegen Ehrverletzung. In diesem Fall ist es Sache der Gerichte, die Schuldigen zu finden», sagt Michel Jaccard, Partner der spezialisierten Anwaltskanzlei «id est avocats». Er räumt ein, dass «diese Fälle nach wie vor nicht sehr ernst genommen werden». Ein beschleunigtes Verfahren gibt es derzeit nicht. Laut Jaccard sei es oft am besten, direkt mit den betroffenen Plattformen zusammenzuarbeiten, indem man beispielsweise anstössige Inhalte meldet. «Letztendlich sind wir im Bereich der Online-Belästigung immer noch sehr verwundbar, und es gibt nur wenige effektive Mittel, damit es zu einer Verurteilung kommt. Das Gesetz könnte sich aber in Zukunft ändern. Das Bundesamt für Justiz arbeitet an einem Projekt in diese Richtung.»
Bis ein solches Gesetz irgendwann in Kraft tritt, wächst hoffentlich das Bewusstsein für die Thematik. Michel Jaccard hält Vorträge an Schulen. Seiner Meinung nach wissen junge Menschen mittlerweile besser, dass es rechtliche Folgen haben kann, wenn man problematische Inhalte teilt. Die Wissenschaftlerin Bérengère Stassin ihrerseits freut sich, dass junge Frauen auch dank Bewegungen wie #MeToo immer weniger zögern, erlittene Angriffe bekannt zu machen.