Grundlage der Strategie – so heisst es weiter – ist die Entwicklung unseres Landes hin zu einer engagierten und konsequenten Menschenrechtspolitik. Die Menschenrechte stehen – so das EDA – im Zentrum der Werte der Schweiz und ihres politischen Modells.
Papier ist geduldig in Sachen Menschenrechte.
Das war auch der Generalversammlung der Vereinten Nationen bewusst. Um der Umsetzung der Uno-Menschenrechtspakte in der realen Welt überhaupt eine Chance zu geben, empfahl sie 1994 den Mitgliedsländern die Schaffung nationaler Institutionen zum Schutz der Menschenrechte.
Alle europäischen Länder leisteten der UNO-Empfehlung Folge – Nicht so die Schweiz.
Dieser Empfehlung haben weitaus die meisten Uno-Mitgliedsländer seit langem Folge geleistet. Alle europäischen Länder, auch die Europäische Union. Nicht aber die Schweiz – entgegen dem verbalen Bekenntnis.
Ein Parlamentsvorstoss forderte 2001 für die Schweiz eine solche Einrichtung. Acht Jahre später stellte der Bundesrat fest, in der Schweiz gebe es Bedarf an zusätzlichen Dienstleistungen im Bereich Menschenrechte. Er stellte Mittel für ein Pilotprojekt zur Verfügung, und so konnte 2010 das universitäre Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) seine Arbeit aufnehmen. Seine professionellen Dienste für Zivilgesellschaft, Unternehmen und Institutionen, Gemeinden und Kantone fanden breite Anerkennung.
Der Bundesrat beschloss daher 2016, der Institution eine definitive gesetzliche Grundlage zu geben. Er beauftragte das EDA und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit der Umsetzung. Danach hat der politische Wind um 180 Grad gedreht. Der Gesetzesentwurf verschwand in den Schubladen von EDA und EJPD. Das Kompetenzzentrum soll Ende 2020 liquidiert werden.
Im aktuellen politischen Mainstream will sich die Regierung also nur noch auf dem Papier, aber nicht in der Realität für «die effektive Verwirklichung der Menschenrechte jedes Einzelnen» engagieren.
Haben wir die richtige Regierung?