«Nur ein toter Muslim ist ein guter Muslim. » «Hitler hätte euch alle vergasen sollen.»» Das sind Beispiele öffentlicher Aufrufe zu Hass gegen religiöse Minderheiten, die in den letzten Jahren in der Schweiz zu einer Verurteilung aufgrund der Anti- Rassismus-Strafnorm geführt haben. Hätten sich die Aussagen gegen Schwule, Lesben oder Bisexuelle gerichtet, wären sie straffrei geblieben. Denn die öffentliche Herabwürdigung von LGBTI und Aufrufe zu Hass und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung werden vom Schweizer Strafrecht bisher nicht erfasst. Dieser völlig fehlende Schutz vor «hate speech» ist einer der Gründe, weshalb die Schweiz im Ranking der LGBTI-Freundlichkeit auf Rang 27 unter 49 Ländern in Europa zurückgefallen ist. Diese Rangliste wird alljährlich von der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA) ermittelt. In den meisten europäischen Ländern sind Hass und Hetze gegen LGBTI längst strafbar, in der Schweiz aber nicht.
Bundesrat und Parlament wollen dies nun endlich ändern und die Anti-Rassismus-Strafnorm auf Aufrufe zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung ausweiten. Leider hat der Ständerat dabei entschieden, diese Erweiterung nicht auch auf die geschlechtliche Identität anzuwenden, womit beispielsweise Transmenschen der Schutz versagt bleibt.
Nichtsdestotrotz hat ein freikirchlich geprägtes Komitee das Referendum ergriffen. Deshalb stimmen wir am kommenden 9. Februar 2020 nun darüber ab, ob Lesben, Schwule und Bisexuelle vor Hass und Hetze geschützt sein sollen – wie dies für religiöse oder ethnische Minderheiten bereits heute selbstverständlich ist.
Das Referendumskomitee beruft sich vordergründig auf die Meinungsfreiheit. Es verschweigt dabei jedoch, dass es bei der neuen Strafnorm ausschliesslich um Aufrufe zu Hass und Gewalt, die pauschale Herabsetzung und Diskriminierung und damit die Verletzung der Menschenwürde geht. Kontroverse Diskussionen und kritische Meinungen etwa zur Frage der Heirat von Schwulen, Lesben und Bisexuellen sind in keiner Weise tangiert. Auch der Hinweis des Referendumskomitees, dass tätliche Angriffe auf LGBTI ja schon heute strafbar seien, zielt ins Leere: Denn gerade die Tatsache, dass öffentliche Aufrufe zu Hass, Diskriminierung und Gewalt ungestraft bleiben, bereiten tätlichen Angriffen den Boden.
Amnesty Schweiz hat sich bereits anlässlich ihrer diesjährigen Jahresversammlung mit einer Resolution für die geplante Ausweitung der Anti-Rassismus- Strafnorm auf die sexuelle Orientierung ausgesprochen – weil diese ein zwar unvollständiger, aber dennoch wichtiger Schritt zu einem umfassenderen Schutz vor Hass und Hetze aufgrund bestimmter Identitätsmerkmale ist. Queeramnesty, die Amnesty-AktivistInnengruppe für LGBTI-Rechte, engagiert sich nun, unterstützt von der gesamten Schweizer Sektion von Amnesty International, im Abstimmungskomitee «Ja zum Schutz vor Hass». Am 9. Februar 2020 können wir an der Urne Ja stimmen zur Auswei - tung der Antirassismus-Strafnorm, denn: Menschenrechte und Menschenwürde sollen für alle gelten, unabhängig von Rasse, Ethnie oder Religion – und eben auch von der sexuellen Orientierung!