© André Gottschalk
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MAGAZIN AMNESTY Carte blanche Der einstige Lockdown

Von Pedro Lenz. Erschienen in «AMNESTY – Magazin der Menschenrechte» von Juni 2020.

Zuweilen kann ein kurzes Gespräch unverhofft alte, vergessen geglaubte Geschichten wachrufen. Mir passierte das mitten im Lockdown. Ein Cousin aus Spanien rief an. Er erzählte, wie seine kleinen Kinder darunter leiden, wegen des Coronavirus die Wohnung nicht verlassen zu dürfen. «Sie nehmen es mit Resignation. Sie sind nicht einmal mehr laut, und ihre Haut wird durchsichtig. Sie müssen so tun, als wären sie erwachsen und vernünftig.»

Sie sind nicht einmal mehr laut, und ihre Haut wird durchsichtig.

Nach dem Gespräch wollte mir Arturito einfallen, den ich einst bei einem Arbeitskollegen kennengelernt hatte. Im Sommer 1984, ich hatte gerade meinen Lehrabschluss gemacht, arbeitete ich in Zürich bei einem grossen Baugeschäft. Einer meiner Arbeitskollegen hiess Arturo, er kam aus Murcia in Spanien und war Saisonnier.

Das Saisonnier-Statut besagte, dass Ausländerinnen und Ausländer, bevor sie in der Schweiz einen Jahresaufenthalt beantragen konnten, in mindestens vier aufeinanderfolgenden Jahren als Saisonniers gearbeitet haben mussten. Saisonniers hatten Verträge für neun Monate und mussten anschliessend für drei Monate ausreisen. Aber vor allem war ihnen der Familiennachzug verboten, das hiess konkret, dass ihre Kinder nicht dauerhaft bei ihnen in der Schweiz bleiben durften.

Arturo lebte also als Saisonnier in Zürich mit seiner Frau Marta, die ebenfalls einen Saisonvertrag hatte. Er war Bauhandlanger, Marta arbeitete als Putzfrau bei einer Zürcher Reinigungsfirma. Ihr gemeinsamer Sohn, der fünfjährige Arturito, musste in Spanien bei den Grosseltern bleiben. Nach ein paar Wochen hielten es die Eltern ohne den Buben nicht mehr aus. Sie baten die Grosseltern, Arturito nach Zürich zu bringen, damit er ein paar Wochen bei ihnen Ferien machen konnte.

Ihr Sohn war ein Sans-Papiers, der nicht einmal den Kindergarten besuchen durfte.

Als die Ferienzeit abgelaufen war, konnten sie sich nicht von Arturito trennen. So beschlossen die Eltern, den Buben illegal bei sich zu behalten. Während sie selbst legal im Land waren, war ihr Sohn ein Sans-Papiers, der nicht einmal den Kindergarten besuchen durfte. Der Vater kam jeweils um 18 Uhr von der Baustelle zurück. Die Mutter musste um 16 Uhr zur Arbeit, so dass der Fünfjährige immer zwei Stunden allein zuhause warten musste. Ausserdem trauten sich die Eltern nicht, den Buben aus der Wohnung zu lassen, aus Angst, bestraft zu werden und später keinen Jahresaufenthalt zu bekommen.

Arturito war ein Fünfjähriger, der so tun musste, als wäre er vernünftig und erwachsen. Er war ein Lockdown- Kind, bevor wir den Begriff kannten.