Im Militärgefängnis Saydnaya nördlich von Damaskus – hier eine Satellitenaufnahme – kam es zu massiver Folter und exzessiver Gewalt. © Digitalglobe 2016
Im Militärgefängnis Saydnaya nördlich von Damaskus – hier eine Satellitenaufnahme – kam es zu massiver Folter und exzessiver Gewalt. © Digitalglobe 2016

MAGAZIN AMNESTY Brennpunkt Zwei Rädchen der Höllenmaschinerie

Von Hannah El-Hitami. Erschienen in «AMNESTY – Magazin der Menschenrechte» von Juni 2020.
Zwei ehemalige Mitarbeiter des syrischen Geheimdiensts stehen in Deutschland vor Gericht. Die Angeklagten Anwar R. und Eyad A. sollen in den Jahren 2011 und 2012 mitverantwortlich gewesen sein für Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Hannah El-Hitami verfolgt den historischen Prozess vor Ort.

Die Liste der Foltervorwürfe scheint nicht enden zu wollen, als der Oberstaatsanwalt die Anklageschrift verliest: Elektroschocks, sexualisierte Gewalt und immer wieder Schläge – mit Händen, Stöcken und Stromkabeln, deren ausgefranste Enden sich tief ins Fleisch gruben. 3000 Kilometer vom Tatort entfernt und acht Jahre nach den mutmasslichen Verbrechen stehen zwei ehemalige Mitarbeiter des syrischen Geheimdiensts in Koblenz vor Gericht. Die Angeklagten Anwar R. und Eyad A. sollen in den Jahren 2011 und 2012 mitverantwortlich gewesen sein für Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Es ist ein historischer Prozess, der Ende April begonnen hat und wohl mindestens ein Jahr dauern wird: Zum ersten Mal überhaupt beschäftigt sich ein Gericht mit der systematischen Folter in den Gefängnissen des syrischen Regimes. Anwar R. soll in der Abteilung 251 des Allgemeinen Geheimdiensts in Damaskus die Ermittlungsabteilung geleitet haben und für 4000 Fälle von Folter, 58 Tötungen und zwei Fälle von sexualisierter Gewalt verantwortlich sein. Eyad A. soll als Mitarbeiter einer Unterabteilung Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit geleistet haben.

Seit Anfang des Kriegs in Syrien berichten Menschenrechtsorganisationen immer wieder über unmenschliche Haftbedingungen und systematische Folter in den Gefängnissen des Landes. Zehntausende Menschen wurden willkürlich verhaftet oder sind verschwunden. Mehr als 14'000 zu Tode gefolterte Häftlinge hat das Syrische Netzwerk für Menschenrechte (SNHR) gezählt. Ein Bericht von Amnesty International lieferte 2017 Hinweise auf Massenexekutionen im berüchtigten Militärgefängnis Saydnaya. Und nach wie vor sollen sich mehr als Hunderttausend Menschen in den oft unterirdisch angelegten Haftanstalten befinden.

Syrer und Syrerinnen im Exil kämpfen unterdessen um Gerechtigkeit für sich selbst oder ihre Angehörigen, für Tote, Überlebende oder noch immer Inhaftierte. In Deutschland, wo etwa 770'000 Geflüchtete aus Syrien leben, berufen sie sich dabei auf das Weltrechtsprinzip. Demnach darf die deutsche Bundesanwaltschaft besonders schwere Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgen, auch wenn kein direkter Bezug zu Deutschland besteht. Das ermöglichte bereits im Sommer 2018 einen internationalen Haftbefehl gegen den ehemaligen Chef des syrischen Luftwaffengeheimdienstes, Jamil Hassan, und einige Monate später die Verhaftung von Anwar R. und Eyad A. Die beiden hatten als Flüchtlinge in Deutschland gelebt und sich durch Aussagen über ihre Vergangenheit bei Polizei und Asylbehörden verdächtig gemacht.

Zwar wird der Prozess in Koblenz die katastrophale Lage in Syrien erst einmal nicht verbessern, wo Präsident Assad nach wie vor an der Macht ist und jegliche Folter leugnet. Dennoch ist das Verfahren für viele SyrerInnen ein Grund zur Hoffnung. «Der Prozess ist nicht das Ziel, sondern nur ein Abschnitt», sagt der syrische Menschenrechtsanwalt Anwar Al-Bunni, der in Koblenz als Zeuge aussagen wird. Die Dokumentation und die Verfolgung der Verbrechen von zwei Rädchen im Foltersystem, wie es Anwar R. und Eyad A. waren, seien der Schlüssel, um die ganze Höllenmaschinerie aufzudecken. «Wir wollen alle Verbrecher vor Gericht bringen, bis hin zu Baschar al-Assad.»