Die «Unrechts-AG»: So lautet der deutsche Titel eines Berichts von Amnesty International aus dem Jahr 2014. Diese Recherche beschrieb schon damals die zahlreichen Hindernisse, die lokalen Gemeinschaften im Weg stehen, wenn sie nach einer Verletzung ihrer Rechte durch multinationale Konzerne Gerechtigkeit wollen. Ob auf internationaler Ebene oder in der Schweiz: Die Missbräuche gewisser Unternehmen machen seither weiterhin regelmässig Schlagzeilen in den Medien.
Dem Baustoffhersteller LafargeHolcim wurde Mittäterschaft bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen, weil er dschihadistische Gruppierungen in Syrien finanziert hat. 2017 erlitten Hunderte von Bauern und Bäuerinnen im indischen Distrikt Yavatmal Vergiftungen, nachdem sie ein Pestizidgemisch auf Felder ausgebracht hatten. Darunter war das Produkt «Polo», das vom Agrochemie-Riesen Syngenta verkauft wird. Dieses Pestizid wurde 2009 in der Schweiz verboten, weil es gesundheitsgefährdend ist, wie die Organisation Public Eye feststellte. Die Organisation RAID ihrerseits prangert den Rohstoffmulti Glencore wegen einer Katastrophe an, die sich 2018 im Tschad ereignete. Nach heftigen Regenfällen brach das Auffangbecken für das toxische Wasser eines Ölfeldes von PetroChad Mangara (PCM) ein; PCM gehört zu hundert Prozent dem Schweizer Unternehmen Glencore. Das Auffangbecken war aus Erde und konnte der Wassermasse nicht standhalten. Das Abwasser kontaminierte den Fluss, der von der Landbevölkerung und ihren Tieren benutzt wird. DorfbewohnerInnen erlitten ernsthafte Gesundheitsprobleme. Ihr Vieh starb.
Bis heute können sich multinationale Unternehmen bei solchen Fällen aus der Verantwortung ziehen mit dem Argument, die tragischen Ereignisse seien nicht in dem Land geschehen, in dem der Firmensitz liege. Darum liege die Verantwortlichkeit bei der Tochterfirma in dem betreffenden Land. Die Konzernverantwortungsinitiative will genau dies ändern.
Verantwortung auch für Auslandstätigkeit
Die Konzernverantwortungsinitiative fordert eigentlich etwas Selbstverständliches: Unternehmen mit Sitz in der Schweiz müssen dafür sorgen, dass sie die Menschenrechte und die Umweltstandards respektieren – auch bei ihrer Geschäftstätigkeit im Ausland. Dies wird seit 2011 in den Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte so festgehalten. Wenn diese Verpflichtung im Gesetz verankert wird, müssen sich alle multinationalen Firmen daran halten. Sie können nicht mehr einfach wegschauen, wenn ihre Aktivitäten im Ausland gegen die Menschenrechte verstossen oder zu Umweltschäden führen. Skrupellose Unternehmen würden nun zur Rechenschaft gezogen.
Bei Missbräuchen könnten mit Annahme der Initiative Betroffene in der Schweiz vor einem Zivilgericht auf Schadenersatz klagen und eine finanzielle Kompensation für den erlittenen Schaden einfordern. Der Initiativtext lehnt sich hier an die Geschäftsherrenhaftung im Obligationenrecht an (Art. 55): Im Zivilverfahren liegt die Beweislast bei der geschädigten Person. Sie muss beweisen, dass sie einen Schaden erlitten hat, der unter gesetzwidrigen Umständen entstand (Verletzung von Menschenrechten und Umweltstandards). Die geschädigte Partei muss auch einen angemessenen kausalen Zusammenhang zwischen dem Ereignis und dem entstandenen Schaden belegen können; ausserdem muss erwiesen sein, dass die Muttergesellschaft das beklagte Unternehmen kontrolliert.
Wenn ein multinationales Unternehmen wie Glencore nachweisen kann, dass es im Tschad alle angemessenen Massnahmen getroffen hatte, dass die Tochtergesellschaft korrekt instruiert wurde und die nötigen Kontrollen durchgeführt wurden, dann kann es sich aus der Haftung befreien. Es muss zudem bedacht werden, dass sich die RichterInnen nicht vor Ort begeben werden, um Beweise zu sammeln; es geht nicht um ein Strafverfahren. Es bleibt Sache des Opfers, die notwendigen Beweise vorzubringen.
Der Umfang der zivilrechtlichen Haftung, wie er in der Initiative vorgesehen ist, gleicht laut mehreren Studien den juristischen Systemen, die in Frankreich, den Niederlanden, Grossbritannien und Deutschland schon in Kraft sind. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, was sich auf europäischer Ebene tut: Im vergangenen April versprach der EU-Justizkommissar, Didier Reynders, für 2021 eine Gesetzesinitiative über eine Sorgfaltsprüfungspflicht in den Lieferketten. Sie sieht einen Mechanismus zur Rechenschaftspflicht vor, der Rechtsmittel für die Opfer im Fall von Missbrauch einschliesst. Die Schweiz wäre also bei Weitem nicht die einsame Vorreiterin, wie manchmal behauptet wird.
Ungenügender Gegenvorschlag
Die Initiative zielt vor allem auf die rund 1500 multinationalen Konzerne ab, die in der Schweiz ansässig sind. Die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit bis zu 250 Angestellten sind von der Initiative nicht betroffen – ausser wenn sie in einem Hochrisikobereich tätig sind wie dem Gold- oder Diamantenhandel. Die Mehrheit der etwa 580 000 KMU, wie Bäckereien oder Coiffeursalons, wird nicht unter das Gesetz fallen.
Der Bundesrat wies die Initiative 2017 ohne Gegenvorschlag zurück und empfahl dem Parlament, es ihm gleichzutun. Der Nationalrat hingegen erkannte den Handlungsbedarf und nahm 2018 einen indirekten Gegenvorschlag an. Dieser war zwar deutlich weniger umfassend als die Initiative, aber er behielt die Sorgfaltsprüfungspflicht für die Unternehmen und einen Haftungsmechanismus bei. Anders als Economiesuisse und Swissholdings waren grosse Teile der Wirtschaft für diesen indirekten Gegenvorschlag, zum Beispiel der Verband Groupement des Entreprises Multinationales, Migros, Coop, Denner, Ikea, Swiss Textiles, die Fédération des Entreprises Romandes und die Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien.
Störmanöver
Der Ständerat wollte dem Beispiel des Nationalrats nicht folgen. Im Juni brachte er seinen eigenen Gegenvorschlag, der von einem Vorschlag von Bundesrätin Karin Keller-Sutter inspiriert war, durch beide Parlamentskammern. Dieser Vorschlag entspricht aber nicht den Forderungen der Initiative. Er würde nicht ausreichen, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden ein Ende zu setzen, denn er beschränkt sich darauf, dass die Konzerne einmal jährlich einen Nachhaltigkeitsbericht publizieren sollen. Die Unternehmen können darin sogar festhalten, dass sie in diesem Bereich nichts tun. Ausserdem sieht der Gegenvorschlag keinerlei Haftungsklausel bei Missbräuchen vor.
Mit diesem Manöver des Ständerats sollte der Bevölkerung vorgegaukelt werden, dass nun eine pragmatische Antwort auf die Initiative auf dem Tisch liege. Aber der Gegenvorschlag, den die InitiantInnen als «Alibi-Vorschlag» ansehen, ist unwirksam. Die Multis produzieren noch so gerne Nachhaltigkeits-Broschüren; aber sie werden erst nachhaltig wirtschaften, wenn Menschenrechtsverletzungen Konsequenzen haben und sie bei Missständen zur Rechenschaft gezogen werden. Es ist nun am Stimmvolk zu entscheiden.