Eine Premiere: Teilnehmerin der ersten Pride Parade in Gaborone, Botswana, November 2019. © Monirul Bhuiyan /AFP/ Getty Images
Eine Premiere: Teilnehmerin der ersten Pride Parade in Gaborone, Botswana, November 2019. © Monirul Bhuiyan /AFP/ Getty Images

MAGAZIN AMNESTY Aktiv trotz allem «Eine tolerantere Gesellschaft aufbauen»

Von Malte Göbel. Erschienen in «AMNESTY – Magazin der Menschenrechte» von Dezember 2020.
Vor anderthalb Jahren entkriminalisierte Botswanas Oberster Gerichtshof homosexuellen Geschlechtsverkehr. Die LGBTI*-Community engagiert sich weiter für ihre Rechte, auch wenn Corona ihr die Arbeit nicht leichter macht.

Etwas mehr als ein Jahr ist es her, dass Lesben, Schwule und Bisexuelle in Botswana feiern durften: Der Oberste Gerichtshof entschied einstimmig, dass das Verbot von gleichgeschlechtlichem Sex verfassungswidrig sei, und begründete das mit den Menschenrechten. Die «menschliche Würde wird verletzt, wenn Minderheiten marginalisiert werden», begründete Richter Michael Elburu damals das Urteil. «Sexuelle Orientierung ist menschlich, es ist keine Modefrage. Private Moral hat nichts mit Gesetzen zu tun. Der Staat kann nicht Sheriff in den Schlafzimmern der Menschen spielen.» Ein «historisches Urteil», befand der Nachrichtensender CNN. Und dieses Urteil sollte im Jahr 2020 positive Auswirkungen auf LGBTI*- Gruppen in anderen Teilen Afrikas haben.

Das Gesetz, das seit 1965 galt, als die damaligen britischen Kolonialherren das Strafgesetzbuch einführten, hatte «fleischliche Handlungen gegen die Natur» mit bis zu sieben Jahren Gefängnis sowie «unanständige Praktiken zwischen Personen» mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft. «Homosexualität an sich war in Botswana nie verboten, aber durch die Strafandrohung gab es doch ein gesellschaftliches Stigma», erklärt Bradley Fortuin von der lokalen NGO LeGaBiBo (Lesbians, Gays, Bisexuals of Botswana), die die Klage unterstützt hatte.

Der Generalstaatsanwalt von Botswana hat das Urteil des Obersten Gerichtshofs zwar angefochten, aber Fortuin erwartet nicht, dass die Berufung Erfolg haben wird – immerhin war die Entscheidung einstimmig, und sogar Präsident Mokgweetsi Masisi hatte sich zuvor für die Entkriminalisierung ausgesprochen. «Wie bei allen anderen Staatsbürgern auch müssen die Rechte von Menschen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen geschützt werden.»

«Alle sind betroffen»

Nun waren die diskriminierenden Gesetze weg, das Stigma aber bestand weiterhin. Das sollte sich ändern. «Jetzt können wir endlich damit beginnen, eine tolerantere Gesellschaft aufzubauen», jubelte die LeGaBiBo-Vorsitzende Anna Mmolai-Chalmers auf Twitter. «Die eigentliche Arbeit beginnt jetzt.» Die Entkriminalisierung der Homosexualität sollte der Startschuss sein für die Fünfjahresstrategie «Beyond the Rainbow», die in die Gesellschaft wirken und für 2024 die Öffnung der Ehe und Möglichkeiten zur Adoption erreichen sollte. «Wir wollten den Leuten klar machen, dass die Entkriminalisierung von Homosexualität nicht nur LGBTI* betrifft, sondern alle Menschen! Alle können von diesem Gerichtsurteil profitieren, es geht ja um das Recht auf Privatheit, um grundlegende Menschenrechte für alle.» Die Pläne waren gross.

Doch dann kam Corona mit Lockdown, Kontaktbeschränkungen und weitreichenden Folgen für die Arbeit der NGO. «Wir mussten alle Veranstaltungen absagen», sagt Bradley Fortuin. «Natürlich haben wir versucht, so viel wie möglich davon online zu machen, aber es gibt noch kein 5G-Netz, und das Internet fällt manchmal aus.» Selbst wenn es funktioniert: Das Netz kann persönliche Begegnungen nicht ersetzen. Minderheiten litten besonders unter dem Lockdown. Das gelte besonders für LGBTI*-Personen, die von ihrer Familie, mit der sie zusammenleben, womöglich nicht akzeptiert werden. «Die Nachfrage nach unseren Beratungsangeboten hat sich verdoppelt, wir mussten zwei weitere Berater  anstellen, um alles bewältigen zu können», sagt Fortuin.

Hotline gegründet

Der Staat hat die Community kaum unterstützt. «Wir haben von den öffentlichen Stellen gefordert, dass sie sich auch um die LGBTI*-Community kümmern. Meist wurde uns gesagt, man würde zurückrufen, aber dann meldete sich niemand. » Also wurde LeGaBiBo selbst aktiv, schloss sich mit anderen Menschenrechtsgruppen zusammen, etwa Frauenorganisationen, um eine eigene Covid-Taskforce zu gründen und eine Support-Hotline einzurichten.

Der Corona-Rückschlag schmerzt, denn bis dahin hatte sich für LGBTI* in Botswana vieles gebessert: Die Entkriminalisierung von Homosexualität war nur eines von mehreren Urteilen, in denen Gerichte mit Verweis auf Menschenrechte die Diskriminierung von LGBTI* abbauten. 2016 konnte sich die NGO LeGaBiBo gegen den Willen der Regierung offiziell als Verein eintragen lassen, was die BBC als «Grundsatzurteil» bezeichnete. 2017 stärkte das Oberste Gericht die Rechte von transgeschlechtlichen Menschen, nach einer Geschlechtsangleichung auch ihren Personenstand angleichen zu dürfen.

Die Rechte des Klägers auf Menschenwürde, Privatsphäre, Meinungsfreiheit, Gleichheit vor dem Gesetz, Freiheit von Diskriminierung sowie unmenschlicher Behandlung seien verletzt worden, erklärte damals der Richter Godfrey Nthomiwa. In vielen afrikanischen Ländern sind Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit stark tabuisiert und gelten als schädlicher Einfluss des Westens. Dabei spielen auch evangelikale Kirchen aus den USA eine Rolle, deren Prediger in Afrika immer wieder gegen Lesben, Schwule und transgeschlechtliche Menschen hetzen. Wie tief Homophobie verankert ist, zeigt das Beispiel Kenia: 2019 entschied ein Gericht, dass die Kriminalisierung von lesbischem oder schwulem Sex nicht der Verfassung widerspreche. Das Gesetz sei keine ungerechtfertigte Diskriminierung, da es nicht Menschen, sondern eine Handlung bestrafe. Zudem schütze es kenianische Kultur und Werte wie Ehe und Familie. Die LGBTI*-Organisationen vor Ort gingen in Berufung, das Verfahren dauert an, dennoch gilt das Urteil als schwerer Rückschlag für die Aktivistinnen und Aktivisten vor Ort.

Bewegung in anderen Ländern

Anderswo gibt das Beispiel Botswanas Hoffnung, etwa der Gruppe LGBT+-Rights Ghana. «Wir haben den Prozess genau beobachtet», sagt ihr Leiter Alex Kofi Donkor. «Und wir verfolgen die gleiche Strategie: Erstmal wollen wir uns als Verein eintragen lassen, der sich für die Menschenrechte von LGBTI*-Menschen einsetzt.» So bald wie möglich wolle man die Unterlagen einreichen. «Und wenn das abgewiesen wird, gehen wir vor Gericht.» Er hofft, dass das bereits eine Diskussion in der Öffentlichkeit auslöst.

Im nächsten Schritt gehe es um die Abschaffung der Gesetze, die gleichgeschlechtlichen Sex verbieten. Gegenwärtig gibt es aber noch praktische Probleme: «Um uns als Verein registrieren zu lassen, brauchen wir die Unterschriften eines Buchhalters und eines Prokuristen», sagt Donkor. Bisher habe sich niemand dafür gefunden. Einen Schritt weiter sind die Aktivistinnen und Aktivisten in Malawi: Dort befasst sich das oberste Gericht mit der Registrierung der Nyasa Rainbow Alliance (NRA) – die Nyasa sind eine Bevölkerungsgruppe in Malawi. «Wir wissen nicht, wie es ausgehen wird», sagt Eric Sambisa, Vorsitzender der NRA. Die öffentlichen Reaktionen waren eher ablehnend – nach einer Umfrage von 2019 möchten 90 Prozent der Menschen in Malawi keine Lesben oder Schwulen in der Familie haben. «Wir würden gern noch mehr in die Öffentlichkeit gehen, doch dafür fehlt uns das Geld», sagt Sambisa. Unterstützung für das Verfahren kommt vom Southern Africa Litigation Centre, einer südafrikanischen Menschenrechtsorganisation, die bereits die Prozesse von LeGaBiBo in Botswana mitgetragen hat. Auch der irische Botschafter Gerry Cunningham unterstützt die LGBTI*-Bewegung. «Wir hoffen das Beste», sagt Eric Sambisa.

Malte Göbel ist Textchef der deutschen Wochenzeitung «Freitag» sowie freier Autor und Journalist in Berlin.