Die Coronakrise hat die Notwendigkeit einer Nationalen Menschenrechtsinstitution in der Schweiz deutlich gemacht. © Marco Cala / shutterstock.com
Die Coronakrise hat die Notwendigkeit einer Nationalen Menschenrechtsinstitution in der Schweiz deutlich gemacht. © Marco Cala / shutterstock.com

MAGAZIN AMNESTY Brennpunkt Bescheidener Durchbruch nach zwanzig Jahren

Von Michael Ineichen. Erschienen in «AMNESTY – Magazin der Menschenrechte» von Juni 2021.
Es hat lange gedauert: Nach jahrelangem Hin und Her und einer anfänglich zögerlichen Haltung des Bundesrats kommt endlich wieder Bewegung in das Geschäft zur Schaffung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI).

Schon 1993 hatte die Uno-Generalversammlung alle Staaten aufgefordert, nationale Menschenrechtsinstitutionen einzurichten, die zuhanden von Regierung und Parlament Empfehlungen zu Menschenrechtsfragen formulieren und Unterstützung bei der Umsetzung internationaler Konventionen leisten. Über 100 Staaten haben solche nationalen Institutionen bisher aufgebaut – nicht so die Schweiz. Das Deutsche Institut für Menschen- rechte (DIMR) existiert hingegen schon seit 20 Jahren. Bei verschiedenen Themen – von der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention bis zur Prävention und Bekämpfung von häuslicher Gewalt – agiert das DIMR als «dreifache Brücke » zwischen Zivilgesellschaft und Staat, zwischen Wissenschaft und Praxis und zwischen der internationalen und der nationalen Ebene.

Der Gesetzesentwurf der Schweizer Regierung, der 2019 endlich ans Parlament ging, war eine typisch schweizerische, wenig ambitionierte Umsetzung. Doch nun, nochmals zwei Jahre später, kann der Ständerat in der Sommersession endlich die Weichen stellen.

Mit Beginn der Corona-Pandemie waren zwar auch die parlamentarischen Arbeiten an der NMRI unterbrochen worden. Was anfänglich wie eine weitere Verzögerung aussah, hat im Nachhinein die Notwendigkeit einer solchen Institution jedoch unterstrichen: Die Corona- Pandemie und die zu ihrer Bekämpfung getroffenen Massnahmen haben ein Schlaglicht auf die Fragilität des Menschenrechtsschutzes geworfen. Sie haben gezeigt, dass auch in der Schweiz von einem Tag auf den anderen grundlegende Rechte und deren Schutz auf die Probe gestellt werden können. Gerade verletzliche Personen waren von der Pandemie stärker betroffen. Diskriminierungen und strukturelle Benachteiligungen sind ans Tageslicht getreten. Während der Pandemie zeigte sich auch: Es braucht noch stärkere Anstrengungen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt.

Eine unabhängige, starke und langfristig finanzierte NMRI könnte hier einen wesentlichen Mehrwert bieten, indem sie die öffentliche Debatte mit Fachwissen unterstützt, und zwar in breiten Themenfeldern – von der Einschränkung des Rechts auf Selbstbestimmung und Privatsphäre für ältere Menschen, der Meinungsäusserungs- und der Versammlungsfreiheit bis hin zum Recht auf Gesundheit für das Gesundheitspersonal und besonders gefährdete Personen.

Auch wenn es ein wenig den Anschein macht, dass der Berg eine Maus gebären wird − vor allem was die geplanten Ressourcen für die NMRI betrifft: Die Verabschiedung des vorliegenden Gesetzes wäre doch ein Fortschritt. Ein Signal, dass auch das Schweizer Parlament einsieht, wie zentral der Schutz und die Förderung der Menschenrechte für eine Gesellschaft – gerade in Krisenzeiten – sind, und dass unsere «aussergewöhnliche » Schweiz manchmal auch institutionell von den Erfahrungen anderer Länder profitieren kann.

Update 12-07.: Der Ständerat hat die Vorlage zur Schaffung der NHRI angenommen. Die außenpolitische Kommission des Nationalrats empfiehlt dem Nationalrat das Gesetz zur Annahme. Der Nationalrat wird die Vorlage in seiner Herbstsession behandeln.