Obwohl rechtlich nicht bindend, handelt es sich bei der 1995 verabschiedeten Aktionsplattform von Beijing um einen Meilenstein für die Gleichstellung von Mann und Frau und für die internationale Anerkennung der Frauenrechte. Als «extrem bescheiden» wertet Amnesty International die Entwicklungen der vergangenen zehn Jahre.
«Das aktuelle politische und wirtschaftliche Klima ist zur Durchsetzung der damaligen Forderungen alles andere als förderlich», beurteilt Christa Wichterich, Soziologin und Publizistin, die Lage der Geschlechtergleichheit und sozialen Gerechtigkeit heute. Die Aktionsplattform von Beijing setzt neue Standards und fordert neben weiteren Zielen die wirtschaftliche Förderung von Frauen. In der Erwerbsarbeit – gemäss Wichterich einem zentralen Instrument zur sozialen und wirtschaftlichen Gleichstellung – hat eine Feminisierung stattgefunden. 40 Prozent der Erwerbstätigen sind heute weiblich, das sind so viele wie nie zuvor.
An der geschlechtsspezifischen Zuweisung von Arbeit und deren Entlöhnung hat sich jedoch kaum etwas geändert. Das weibliche Berufsspektrum bleibt schmal und schlecht bezahlt. Wie Wichterich berichtet, gibt es zwar Fortschritte zu verzeichnen: «Einer wachsenden Zahl junger, hoch qualifizierter Mittelschichtsfrauen gelingt eine Angleichung ihrer Berufs- und Einkommenswege an die von Männern.» Doch die Integration bringt keine Gleichstellung. «60 Prozent der Working Poor weltweit sind heute Frauen.»
«Hire and Fire»
Im Zuge der Weltmarktliberalisierung stellen Frauen als billige Arbeitskräfte einen Wettbewerbsvorteil dar. «Die meisten Frauen sind in flexibler, temporärer und ungeschützter Beschäftigung konzentriert, gekoppelt mit geringem Verdienst, schlechten Arbeitsbedingungen und ohne soziale sowie rechtliche Sicherheit», beschreibt Wichterich die Realität weiblicher Integration in die Erwerbsarbeit.
Um dem Kostensenkungsdruck standzuhalten, findet eine zunehmende Verlagerung von Produktionsorten statt. Das Prinzip «Hire and fire» (einstellen und entlassen) macht die Einkommenssituation von Frauen immer unsicherer. Daraus resultiert eine zunehmende Mobilität und Migration von Frauen, laut Wichterich ein Indikator für die höchst ambivalente wirtschaftliche Entwicklung.
Sind die in Beijing formulierten Ziele überhaupt vereinbar mit Freihandel, Wettbewerb und den Rechten von Investoren? «Die Regierungen stehen in der doppelten Pflicht, sowohl die Aktionsplattform von Beijing als auch die neoliberale Agenda der Welthandelsorganisation WTO umzusetzen», erklärt Wichterich das Dilemma. «Der Markt nutzt Geschlechterdiskriminierung zur flexiblen Anpassung menschlicher Ressourcen an die Erfordernisse der Unternehmensrentabilität.» Dieses System wird bisher nicht genügend hinterfragt. Die Millenniums-Entwicklungsziele der Uno zur Armutsbekämpfung klammern den Beschäftigungssektor gar vollständig aus.
Um den «Geist von Beijing» lebendig zu erhalten, braucht es gemäss Wichterich systemische Änderungen bei der Zuweisung und Bewertung von Frauenarbeit. Weiter plädiert sie für gesetzliche Vorschriften gegenüber der Privatwirtschaft. «Es kann keine Geschlechtergerechtigkeit in unfairen Wirtschafts- und Handelsstrukturen geben.»
Erschienen im Magazin AMNESTIE! vom August 2005
Herausgegeben von Amnesty International, Schweizer Sektion¨