Die Dublin-Verordnung erlaubt es der Schweiz, eine grosse Zahl an AsylbewerberInnen in das Land zurückzuschicken, durch das sie nach Europa eingereist sind. Das Staatssekretariat für Migration wendet diese Regelung sehr strikt an: auch verletzliche Personen (Familien mit kleinen Kindern, Kranke) werden in Länder zurückgeschickt, wo keine angemessene Behandlung gewährleistet ist. Kinder werden mitten im Schuljahr aus ihren Klassen gerissen oder müssen eine medizinische oder psychologische Behandlung abbrechen. Einige von ihnen werden sogar von einem ihrer Elternteile getrennt.
Zum Internationalen Tag der Kinderrechte, dem 20. November, möchten wir die Schweiz an ihre Pflichten zum Schutz der geflüchteten Kinder und ihrer Familien erinnern. Eltern, LehrerInnen, Pflegepersonal, Bürger und Bürgerinnen aller Art: Durch den «Appell gegen die sture Anwendung der Dublin-Verordnung» fordern 33'000 Personen und über 200 Organisationen von den eidgenössischen Behörden, Asylgesuche von Menschen zu bearbeiten, die durch ein anderes europäisches Land eingereist sind, wenn es humanitäre Gründe und Mitgefühl rechtfertigen.
Begleiten Sie uns für die Übergabe der Unterschriften am Montag, 20. November, von 11-11.30 Uhr vor der Bundeskanzlei, Gurtengasse 5, Bern.