In einem Bericht von 2021 hat Amnesty International Misshandlungen durch Mitarbeitende der vom Staatssekretariat für Migration (SEM) beauftragten privaten Sicherheitsfirmen Securitas AG und Protectas AG in den Bundesasylzentren (BAZ) dokumentiert und aufgrund der festgestellten strukturellen Versäumnisse der Behörden in den Bundesasylzentren Empfehlungen an das SEM formuliert.
Amnesty International begrüsst die Bemühungen des SEM, darunter die Umsetzung eines Gewaltpräventionskonzeptes, den Einsatz von Konfliktpräventionsbetreuenden, sowie die Schaffung einer Meldestelle im Rahmen eines Pilotprojektes. Es ist grundsätzlich erfreulich, dass das SEM im erläuternden Bericht zur Vernehmlassung festhält, wie wichtig persönliches Wohlbefinden und die Förderung der psychischen Ge-sundheit für die Gewaltprävention sind. Fokus aller Massnahmen bezüglich Gewaltprävention in Kollektivunterkünften sollten zudem eine professionelle Betreuung, ein niederschwelliger Zugang zu Gesundheitsversorgung und ein würdiger Alltag in Einhaltung der menschenrechtlichen Respektierungs-, Schutz- und Gewährleistungspflichten sein.
Amnesty International bedauert deshalb, dass die Sicherheits- und Schutzbedürfnisse der Asylsuchenden im Entwurf nicht im Mittelpunkt stehen und viele der Forderungen aus dem Bericht von Amnesty International bisher noch nicht konkret und umfassend umgesetzt wurden.
In Folgenden werden ausgewählte Artikel des Gesetzesentwurfs auf ihre Vereinbarkeit mit den Menschen-rechten untersucht. Es wird nicht beabsichtigt, alle menschenrechtlich relevanten Fragen, die der Entwurf aufwirft, umfassend zu prüfen. Vielmehr soll die vorliegende Eingabe das Vernehmlassungsverfahren unterstützen, indem sie einige der wichtigsten Aspekte hervorhebt und die Beobachtungen und Empfehlungen von Amnesty International hierzu darlegt. Die Selektion der angesprochenen Aspekte impliziert nicht, dass die Organisation alle anderen Vorschriften vorbehaltslos akzeptiert.
Die detaillierte Stellungnahme finden sie hier.