Iwao Hakamada im Jahr 2018. © KAZUHIRO NOGI/AFP via Getty Images
Iwao Hakamada im Jahr 2018. © KAZUHIRO NOGI/AFP via Getty Images

Good News: Todesstrafe Japan Iwao Hakamada mit 88 Jahren endlich freigesprochen

26. September 2024
Am 26. September 2024 fällte das Bezirksgericht Shizuoka ein lang erwartetes Urteil und sprach Iwao Hakamada frei, der mehr als 45 Jahre in der Todeszelle sass.

Iwao Hakamada war 1968 vom Bezirksgericht Shizuoka zum Tode verurteilt worden und verbrachte danach über 45 Jahre in der Todeszelle. Er wurde des Mordes an seinem Arbeitgeber und dessen Familie für schuldig befunden. Er hatte das Verbrechen nach 20 Tagen Verhör durch die Polizei «gestanden». Während des Prozesses widerrief Hakamada und sagte, dass die Polizei ihn bedroht und geschlagen habe.

2014 gewährte das Bezirksgericht Shizuoka Hakamada ein Wiederaufnahmeverfahren und entliess ihn aus der Haft, nachdem DNA-Beweise aufgetaucht waren, die seine Verurteilung in Frage stellten. Die Wiederaufnahme des Verfahrens wurde aber abgeleht. 2023 entschied das Gericht dann endlich zu seinen Gunsten und ebnete damit den Weg für das Verfahren, das im vergangenen Oktober begann.

«Wir sind überglücklich über die Entscheidung des Gerichts, Iwao Hakamada zu entlasten», sagt Boram Jang, Ost-Asien Experte bei Amnesty International. «Nachdem er fast ein halbes Jahrhundert lang zu Unrecht inhaftiert war und weitere zehn Jahre auf sein Wiederaufnahmeverfahren gewartet hat, ist dieses Urteil eine wichtige Anerkennung der tiefgreifenden Ungerechtigkeit, die er fast sein ganzes Leben lang ertragen musste.»

Lesen Sie die Geschichte von Iwao Hakamada  im AMNESTY-Magazin.

Mehr zur Todesstrafe in Japan

Japan vollstreckte Hinrichtungen auch an Personen, gegen die ein Berufungsverfahren anhängig war, was einen Verstoss gegen internationale Garantien darstellt. Die letzte Hinrichtung in Japan wurde am 26. Juli 2022 ausgeführt. Am 31. Dezember 2023 war das Todesurteil gegen 107 der 115 zum Tode Verurteilten rechtskräftig und sie waren von der Hinrichtung bedroht.

Diejenigen, die sich im Todestrakt befanden, wurden weiterhin in Einzelhaft gehalten. In Ermangelung wirksamer Sicherheitsvorkehrungen oder transparenter regelmässiger psychiatrischer Beurteilungen wurden Personen mit psychischen (psychosozialen) und geistigen Behinderungen weiterhin der Todesstrafe unterworfen,– auch das stellt einen Verstoss gegen internationales Recht und Standards dar.