Der Bericht «Punished without trial: The use of administrative control measures in the context of counter-terrorism in France» zeigt auf, wie der Einsatz von administrativen Zwangsmassnahmen, mit denen das reguläre Strafjustizsystem und seine Grundsätze umgangen werden können, die Menschenrechte in Frankreich gefährdet.
«Massnahmen, die im Rahmen des Ausnahmezustands eingeführt wurden und eigentlich nur vorübergehend bestehen sollten, haben nun Eingang in die reguläre Gesetzgebung gefunden. Durch die skrupellose Einschränkung von Grundrechten haben sie negative Auswirkungen auf das Leben aller Menschen in Frankreich», sagt Patrick Walder, Kampagnenleiter von Amnesty Schweiz.
«Frankreich hat damit eine Art paralleles Justizsystem geschaffen, in dem Personen auf der Grundlage von weitgefassten und vagen Kriterien ins Visier genommen werden, und das sich auf geheime Informationen stützt und den Beschuldigten keine wirkliche Chance auf Verteidigung einräumt».
Muslime besonders betroffen
Die administrativen Zwangsmassnahmen räumen den Behörden grosse Ermessensspielräume bei der Verfolgung von Personen ein. Diese Massnahmen finden meist ausserhalb des regulären Strafjustizsystems statt und leisten Menschenrechtsverstössen und Diskriminierung Vorschub. Eine Gruppe, die hiervon besonders betroffen ist, sind Muslime.
In einer modernen Abwandlung des orwellschen «Verbrechens in Gedanken» werden Kontrollmassnahmen auf der Basis eines Verdachts verhängt, was jemand in Zukunft möglicherweise tun könnte, und nicht auf der Grundlage tatsächlich begangener Straftaten. Derartige Massnahmen zur «Vorbeugung» gegen Straftaten können zum Teil erhebliche Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen und ihrer Familien haben.
Kontrollmassnahmen stützen sich auf unpräzise Kriterien und in der Regel auf geheime Informationen. Sie ermöglichen es dem Innenministerium, eine ganze Reihe von Einschränkungen zu verhängen, so zum Beispiel das Verbot, einen bestimmten Ort zu verlassen oder spezielle Personen zu kontaktieren, oder die Vorgabe, sich täglich bei der Polizei zu melden.
«Sie haben mein Leben ruiniert»
Solche administrativen Zwangsmassnahmen wurden beispielsweise gegen Rochdi erlassen. Anderthalb Jahre lang durfte er die Kleinstadt Échirolles im Südosten Frankreichs nicht verlassen. In dieser Zeit konnte er seine Mutter nicht besuchen, weil sie in einer anderen Gemeinde wohnte, und tat sich im kleinen Échirolles schwer, eine Arbeit zu finden. «Sie haben mein Leben ruiniert», erklärte er Amnesty International. «In gewisser Weise ist es sogar schlimmer als eine Gefängniszelle, weil wir uns zwar im Freien bewegen, aber trotzdem eingesperrt sind. Im Gefängnis gibt es zumindest keine Alternative».
Der Einsatz von solchen Massnahmen führt häufig zu geradezu absurden Situationen. In Rochdis Fall gab es einen Widerspruch zwischen der richterlichen Anordnung, einer Arbeit nachzugehen, und den Einschränkungen, denen er aufgrund der Kontrollverfügung unterlag. Letztere führten schliesslich dazu, dass er seinen Job verlor.
In Fällen wie dem von Rochdi führen administrative Zwangsmassnahmen nicht nur zu einer unfairen Beschneidung des Rechts auf Freizügigkeit, sondern auch zu Einschränkungen des Rechts auf Privat- und Familienleben und des Rechts auf Arbeit. All dies verstösst gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen Frankreichs.
Kamel Daoudi unterliegt seit mehr als zehn Jahren einer Kontrollverfügung. Er muss in einer Ortschaft leben, die über 400 km von seiner Familie entfernt ist, und hat sich dreimal am Tag auf der Polizeiwache zu melden. Darüber hinaus unterliegt er einer nächtlichen Ausgangssperre. Die französischen Behörden weigern sich, seine vorläufige Aufenthaltsbewilligung zu verlängern, können ihn aber auch nicht in sein Heimatland Algerien zurückschicken, da ihm dort Folter drohen könnte. Theoretisch gibt es für Kamel Daoudi also keinen Ausweg aus der Situation. Er sagte Amnesty International: «Diese Massnahme ist entmenschlichend. Mein ganzes Leben dreht sich nur um die mir auferlegten Einschränkungen. Es ist einfach nur absurd».
«Wenn das Projekt des Bundesrates in seiner jetzigen Form angenommen würde, besteht kein Zweifel daran, dass ähnliche Missbräuche, die wir heute in Frankreich beobachten, auch in unserem Land passieren können» Patrick Walder
«Der Ausnahmezustand in Frankreich ist aufgehoben worden zugunsten eines von dauerhaften und drakonischen Sicherheitsmassnahmen geprägten Klimas. Aussergewöhnliche Massnahmen gelten mittlerweile als normal, konkrete Beweise wurden ersetzt durch geheime Informationen, und die Betroffenen werden nicht ordnungsgemäss einem strafrechtlichen Prozess unterworfen, sondern mit Zwangsmassnahmen verfolgt», so Patrick Walder.
«Natürlich ist es wichtig, dass die Regierung ihre Bürgerinnen und Bürger vor gewaltsamen Anschlägen schützt. Doch die Umgehung des Strafjustizsystems, um Personen ins Visier zu nehmen, die möglicherweise in Zukunft Straftaten begehen könnten, ist absurd und nicht zu rechtfertigen. Die administrativen Zwangsmassnahmen müssen abgeschafft werden».
Ähnliche Massnahmen auch in der Schweiz geplant
Auch in der Schweiz weicht die Auffassung, dass die Rolle des Staates darin besteht, die Sicherheit zu gewährleisten, damit die Bevölkerung ihre Rechte ausüben kann, der Idee, dass die Regierungen die Rechte der Bevölkerung einschränken müssen, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Wie im französischen Recht sieht der Gesetzentwurf über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus, der demnächst im Parlament diskutiert werden soll, die Überwachung von «potenziell gefährlichen Personen» vor, die unter Hausarrest gestellt werden können oder denen der Kontakt mit bestimmten Personen untersagt werden kann.
«Wenn das Projekt des Bundesrates in seiner jetzigen Form angenommen würde, besteht kein Zweifel daran, dass ähnliche Missbräuche, die wir heute in Frankreich beobachten, auch in unserem Land passieren können», sagte Patrick Walder, Kampagnenverantwortlicher bei Amnesty Schweiz.
«Während Amnesty den Wunsch des Bundesrates nach einem besseren Schutz der Bevölkerung nur begrüsssen kann, akzeptieren wir nicht, dass dies auf Kosten unverhältnismässiger Verletzungen von Grundrechten wie der Bewegungs- und der Versammlungsfreiheit, dem Diskriminierungsverbot oder dem Recht auf ein faires Verfahren geschieht», fügte Patrick Walder hinzu.
Hintergrund
Im Oktober 2017 hob die französische Regierung den Ausnahmezustand auf, der nach den Terroranschlägen von Paris im Jahr 2015 über das Land verhängt worden war. Unter dem Ausnahmezustand, der bereits sechs Mal verlängert wurde, wandten sich die Behörden von einigen der menschenrechtlichen Verpflichtungen des Landes ab und führten eine Reihe von Sonderbefugnissen ein. Hierzu zählen auch bestimmte Verwaltungskontrollmassnahmen, die in der Regel auf geheimen Informationen basieren (notes blanches) und die erlassen werden können, ohne die Betroffenen offiziell einer Straftat anzuklagen oder strafrechtlich zu verfolgen.
Im November 2017 trat in Frankreich ein umstrittenes Antiterrorgesetz in Kraft. Dieses Gesetz spricht den Verwaltungsbehörden auch nach Aufhebung des Ausnahmezustands weiterhin die Befugnis zu, Kontrollmassnahmen zu verhängen und damit die Grundrechte einzuschränken.