Der Bericht mit dem Titel «Latvia: Return home or never leave the woods» deckt auf, dass zahlreiche Migrant*innen und Geflüchtete – auch Minderjährige – willkürlich an unbekannten Orten in Wäldern festgehalten und rechtswidrig nach Belarus zurückgeschickt worden sind. Viele der Betroffenen wurden geschlagen und mit Elektroschocks gefoltert, unter anderem an den Genitalien. Einige wurden unter Verstoss gegen das Völkerrecht dazu gezwungen, «freiwillig» in ihre Herkunftsländer zurückzukehren.
Der neue Amnesty-Bericht zu Lettland folgt auf andere ähnliche Berichte, in denen die Organisation Menschenrechtsverstösse gegen Geflüchtete und Migrant*innen durch die Behörden in Belarus, Polen und Litauen dokumentiert hat.
«Lettland hat Geflüchte und Migrant*innen ein grausames Ultimatum gestellt: Entweder sie stimmen einer ‚freiwilligen‘ Rückkehr in ihr Herkunftsland zu, oder sie sitzen an der Grenze fest, wo ihnen Inhaftierung, Folter und rechtswidrige Abschiebung drohen. In manchen Fällen kommt die willkürliche Inhaftierung an der Grenze möglicherweise dem Verschwindenlassen gleich. All dies hat nichts mit Grenzschutz zu tun und verstösst auf eklatante Weise gegen das Völkerrecht und EU-Recht», sagte Eve Geddie, Direktorin des EU-Büros von Amnesty International.
Die Bestimmungen des Ausnahmezustands sprachen Menschen in vier Grenzregionen das Recht auf Asyl ab.
Am 10. August 2021 verhängte Lettland den Ausnahmezustand in der Grenzregion zu Belarus, nachdem die Zahl der dort ankommenden Menschen nach entsprechenden Anreizen durch die belarussischen Behörden stark angestiegen war. Die Bestimmungen des Ausnahmezustands sprachen Menschen in vier Grenzregionen das Recht auf Asyl ab und ermöglichten es den lettischen Behörden, diese Menschen summarisch nach Belarus abzuschieben. Dies verstösst gegen das EU-Recht, das Völkerrecht und den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (non-refoulement).
Die lettischen Behörden haben den Ausnahmezustand wiederholt verlängert, derzeit gilt er bis November 2022. Dies geschah, obwohl mit der Zeit immer weniger Menschen an die Grenze kamen und die Behörden selbst einräumten, dass die hohe Zahl der versuchten Grenzüberschreitungen darauf zurückging, dass dieselben Personen mehrfach versuchten, über die Grenze nach Lettland zu gelangen.
Gewaltsame Pushbacks, willkürliche Inhaftierungen und mögliche Fälle von Verschwindenlassen
Seit Verhängung des Ausnahmezustands hat der lettische Grenzschutz in Zusammenarbeit mit inoffiziellen «Einsatzkommandos» der Armee und der Polizei wiederholt rechtswidrige und gewaltsame summarische Abschiebungen vorgenommen. Im Gegenzug schieben die belarussischen Behörden wiederum systematisch Menschen zurück nach Lettland.
Zaki, ein Iraker, der etwa drei Monate lang an der Grenze festsass, sagte Amnesty International, dass er mehr als 150-mal zurückgeschoben wurde, manchmal bis zu acht Mal pro Tag.
Wer nicht in Zelten festgehalten wurde, sass in manchen Fällen bei winterlichen Temperaturen von bis zu -20°C im Freien an der Grenze fest.
Während der Zeiträume zwischen diesen Pushbacks sassen die Betroffenen an der Grenze fest oder mussten sich in Zelten aufhalten, die von den Behörden in abgelegenen Waldstücken aufgebaut worden waren. Die lettischen Behörden bestehen darauf, dass die Zelte lediglich für die Bereitstellung «humanitärer Hilfe» genutzt würden. Die Recherchen von Amnesty International haben jedoch ergeben, dass es sich hierbei um streng bewachte Orte handelt, an denen Geflüchtete und Migrant*innen willkürlich festgehalten werden, bis sie in vielen Fällen rechtswidrig abgeschoben werden. Wer nicht in Zelten festgehalten wurde, sass in manchen Fällen bei winterlichen Temperaturen von bis zu -20°C im Freien an der Grenze fest.
Die Behörden beschlagnahmten die Mobiltelefone der Betroffenen, um zu verhindern, dass sie mit der Aussenwelt kommunizierten. Die Tatsache, dass Migrant*innen und Geflüchtete an unbekannten Orten in Zelten festgehalten wurden bzw. ohne Hilfe und Zugang zu Kommunikationsmöglichkeiten an der Grenze festsassen, wo sie keinen sicheren Zufluchtsort hatten und ständig zwischen Lettland und Belarus hin- und hergeschoben wurden, bedeutet, dass sie einer Art der geheimen Haft ausgesetzt waren, die dem Verschwindenlassen gleichkommen könnte.
Abschiebungen, Menschenrechtsverstösse und Folter
Aufgrund des Ausnahmezustands hatten die Menschen an der Grenze keinen wirksamen Zugang zu Asylverfahren. Lettische Beamt*innen nötigten einige von ihnen, einer «freiwilligen» Rückkehr in ihre Herkunftsländer zuzustimmen, wenn sie die Waldstücke verlassen wollten, in denen sie festgehalten wurden. Andere wurden in Hafteinrichtungen oder Polizeistationen durch Zwang oder Täuschung dazu gebracht, einer freiwilligen Rückkehr zuzustimmen.
In manchen Fällen ignorierte die lettische Vertretung der Internationalen Organisation für Migration Beweise dafür, dass Personen, die im Rahmen einer «freiwilligen» Rückkehr nach Belarus gebracht wurden, in Wirklichkeit nicht freiwillig eingewilligt hatten.
«Lettland, Litauen und Polen begehen nach wie vor schwere Menschenrechtsverstösse und rechtfertigen dies damit, dass sie einem ‚Hybridangriff‘ durch Belarus ausgesetzt seien. Mittlerweile naht der Winter und es überqueren wieder mehr Menschen die Grenze. Der Ausnahmezustand ermöglicht es den lettischen Behörden weiterhin, Menschen rechtswidrig nach Belarus abzuschieben. Viele weitere Personen sind daher möglicherweise erneut Gewalt, willkürlicher Inhaftierung und anderen Menschenrechtsverstössen ausgesetzt, ohne dass die Vorgänge ausreichend oder überhaupt durch unabhängige Stellen kontrolliert werden», sagte Eve Geddie.
«Die beschämende Art und Weise, in der Lettland Menschen behandelt, die an den Landesgrenzen ankommen, stellt die europäischen Institutionen auf eine harte Probe. Sie müssen dringend dafür sorgen, dass Lettland den Ausnahmezustand beendet und das Recht auf Asyl für alle wiederherstellt, die dort Schutz suchen, ungeachtet ihrer Herkunft oder der Art ihrer Einreise.»
Die Namen und persönlichen Informationen der Gesprächspartner*innen im Bericht wurden zum Schutz ihrer Privatsphäre geändert bzw. nicht angegeben.
Hintergrund
In Lettland, Litauen und Polen nehmen Pushbacks an den Grenzen zu Belarus wieder zu. Gleichzeitig treibt der EU-Rat die Annahme einer Verordnung über die «Instrumentalisierung» von Migrant*innen und Asylsuchenden voran. Unter dieser Verordnung hätten EU-Mitgliedstaaten, die – wie im Fall von Lettland – Situationen der «Instrumentalisierung» im Bereich Migration und Asyl ausgesetzt sind, das Recht, von ihren EU-rechtlichen Verpflichtungen abzuweichen. Dieser Verordnungsentwurf wirkt sich unverhältnismässig stark auf die Rechte von Geflüchteten und Migrant*innen aus und riskiert die Untergrabung der einheitlichen Anwendung des EU-Asylrechts.
Im Juni 2022 entschied der Europäische Gerichtshof, dass die litauische Gesetzgebung zu Asyl und Migration unvereinbar ist mit EU-Recht, da sie auf der Grundlage von Ausnahmezustandsbestimmungen die Beantragung von Asyl einschränkt und die automatische Inhaftierung von Asylsuchenden vorsieht.
Die Analyse und Schlussfolgerungen des Gerichtshofs sollten ebenfalls direkt auf Lettland anwendbar sein, wo der Ausnahmezustand seit August 2021 de facto dafür sorgt, dass die meisten Personen, die «irregulär» aus Belarus einreisen oder einzureisen versuchen, keinen Zugang zu Asyl haben.