Zwar hob der Richter eine bedingte Geldstrafe gegen Anni Lanz auf, im Gegenzug aber verurteilte er sie zu einer höheren Busse und auferlegte ihr höhere Verfahrenskosten.
«Das Urteil des Walliser Gerichts ist ein Schlag ins Gesicht aller Aktivistinnen und Aktivisten, die sich für die Rechte von Menschen in Not einsetzen. Anni Lanz hat aus reinem Mitgefühl gehandelt», sagte Cyrielle Huguenot, Kampagnenverantwortliche Flucht und Migration bei Amnesty Schweiz, die den Prozess vor Ort verfolgt hatte.
«Solidarität ist kein Verbrechen. Die Schweizer Behörden müssen Menschenhändler und Schmugglerinnen verfolgen, die Profit aus der Not von Menschen schlagen, nicht aber Bürgerinnen und Bürger, die allein aus Menschlichkeit handeln», sagte Cyrielle Huguenot. «Auch sollten die Schweizer Asylbehörden bei besonders verletzlichen Flüchtlingen – wie im Fall des psychisch schwer kranken Afghanen – die Dublin-Verordnung weniger restriktiv anwenden und häufiger auf solche Asylgesuche eintreten, statt die Leute in andere europäische Staaten abzuschieben.»
Harte Dublin-Praxis der Schweiz
Ärztliche Berichte empfahlen, den jungen Afghanen, der mehrere Suizidversuche hinter sich hatte, nicht nach Italien zurückzuführen, sondern ihn in der Nähe seiner Schwester in der Schweiz zu lassen. Sein psychischer Zustand hatte sich stark verschlechtert, nachdem er erfahren hatte, dass seine Frau und sein Kind in Afghanistan getötet worden waren. Dennoch ordneten die Asylbehörden unter Anwendung der Dublin-Verordnung seine Rückweisung nach Italien an. Als Anni Lanz erfuhr, dass das Zentrum für registrierte Asylsuchende (CAS) in Mailand den Mann nicht aufnehmen konnte und dass er bei fast minus 10 Grad draussen schlief, fuhr sie kurzerhand nach Italien.
Sie fand ihn am Bahnhof Domodossola, unterkühlt und mit Frostbeulen am Körper. Sie sah keine andere Lösung, als ihn in die Schweiz zurückzubringen. «Ich wusste, dass ich in eine schwierige Situation kommen würde, ohne die Lösung zu wissen. Es war eine Reise ins Ungewisse. Ich wusste einfach, dass ich ihm helfen muss», sagte Anni Lanz am Donnerstag vor Gericht.
An der Grenze von Gondo wurde sie jedoch von der Polizei angehalten. Wegen «Erleichterung der rechtswidrigen Einreise in die Schweiz» (Art. 116, Abs. 2 des Ausländergesetzes) wurde sie mit einer Geldstrafe von 1500 Franken (30 Tagessätze à 50 Franken), deren Vollzug unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren aufgeschoben wurde, einer Busse von 300 Franken und 400 Franken Verfahrenskosten bestraft. Der zuständige Richter am Bezirksgericht in Brig hob nun die bedingte Geldstrafe auf, erhöhte aber gleichzeitig die Busse auf 800 Franken. Mit dem Rekurs stiegen auch die Verfahrenskosten, die Anni Lanz auferlegt werden, auf 1400 Franken. Ob sie gegen das Urteil Beschwerde einlegt, ist noch nicht entschieden.
Die Situation in Italien hat sich verschlechtert
Die ohnehin schon prekären Aufnahmebedingungen in Italien wurden durch das «Dekret Salvini», das Ende November von der Abgeordnetenkammer verabschiedet wurde, weiter verschärft. Dieses Dekret sieht unter anderem vor, dass Asylsuchende, einschliesslich derjenigen, die aufgrund der Dublin-Verordnung zurückgekehrt sind, keinen Zugang mehr zum SPRAR-System haben sollen (Aufnahmezentren für besonders verletzliche Personen). Neu sollen sie in grossen Kollektivzentren oder Notaufnahmezentren untergebracht werden. Das medizinische Personal dort ist überlastet und die Gesundheitsversorgung deshalb nur minimal. Ausserhalb dieser Zentren haben Asylsuchende nur Zugang zur Notversorgung.
«Die Schweiz muss die jüngste Verschlechterung der Aufnahmebedingungen für besonders verletzliche Asylsuchende in Italien berücksichtigen und die Dublin-Verordnung mit mehr Menschlichkeit und Augenmass anwenden. Wir wollen nicht, dass Menschen ohne Zugang zu der für sie notwendigen Pflege und Unterstützung auf der Strasse landen», sagte Cyrielle Huguenot.