Die unter dem Dachverband der Schweizerischen Flüchtlingshilfe vereinigten Hilfswerke und Amnesty International bitten Bundesrätin Simonetta Sommaruga von der angekündigte Praxisänderung und der Überprüfungen der vorläufigen Aufnahmen für Eritreerinnen und Eritreern Abstand zu nehmen.
Sowohl der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, als auch die darauf folgende Praxisänderung des Staatssekretariats für Migration (SEM) beruhen auf äusserst unsicheren Informationen. Es bestehen keine Anzeichen, dass sich die (Menschenrechts-)Lage in Eritrea verbessert hat. Im Gegenteil: in den vergangenen Wochen wurden erneut Proteste niedergeschlagen und es kam zu Massenverhaftungen.
Auch die offizielle Schweiz anerkennt dies: Im Rahmen der Beratungen des Menschenrechtsrates vom 12. März 2018 in Genf äusserte sich die Schweizer Delegation besorgt über die Menschenrechtssituation in Eritrea. Sie kritisierte insbesondere den mangelnden freien und unabhängigen Zugang zum Land, der eine wichtige Voraussetzung für überprüfbare Informationen aus Eritrea wäre. Dass die vorläufige Aufnahme von Eritreerinnen und Eritreern dennoch aufgehoben wird, ist nicht nachvollziehbar.
Solange die Lage in Eritrea unsicher ist, können Betroffene nicht in ihr Heimatland zurückkehren und bleiben in der Schweiz. Diese Personen in das Prekariat der Nothilfe abzudrängen und von der Integration auszuschliessen, ist keine Lösung.
Aus diesem Grund haben alle Mitgliederorganisationen an der Generalversammlung der SFH am 17. April 2018 den offenen Brief unterzeichnet: neben der SFH selbst die Hilfswerke HEKS, Caritas, die Heilsarmee, das Schweizerisches Arbeiterhilfswerk, der Verband Schweizerischer Jüdischer Fürsorgen (VSJF) und Amnesty International.