Die Nationale Menschenrechtsinstitution, wie sie der Bundesrat plant, erfüllt gemäss der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz die internationalen Standards in zentralen Punkten grundsätzlich: Sie erhält als öffentlich-rechtlicher Verein eine solide gesetzliche Verankerung, sie verfügt über ein umfassendes Mandat zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte, und ihre Unabhängigkeit gegenüber der Regierung sowie staatlichen Strukturen ist garantiert. «Die Schweiz kann sich endlich den über 110 Ländern anschliessen, die bereits über eine solche nationale Menschenrechtsinstitution verfügen. Das Pilotprojekt in Form des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte hat in den letzten Jahren seine Nützlichkeit und Effizienz unter Beweis gestellt, insbesondere was die Beratung der Kantone bei der Umsetzung internationaler Konventionen anbelangt», sagt Manon Schick, Geschäftsleiterin von Amnesty International Schweiz.
Als völlig ungenügend erachtet die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz jedoch den vorgesehenen Finanzrahmen von nur gerade einer Million Franken. Dieser Beitrag in der Höhe eines Siebtel Promilles des Bundeshaushalts steht in einem krassen Widerspruch zum breiten Mandat der Institution. Sie ist damit nicht funktionsfähig und erfüllt lediglich eine Feigenblattfunktion. Die internationale Anerkennung und konkret der A-Status gemäss den sogenannten Pariser Prinzipien der UNO werden dadurch gefährdet. Die Schweiz als Menschenrechtsstaat mit Genf als Menschenrechtsstadt fordert und fördert auf der ganzen Welt Nationale Menschenrechtsinstitutionen. Mit einer minimalistischen Unterstützung der Menschenrechtsanliegen im eigenen Land handelt sie völlig inkohärent. «Auch in der Schweiz gibt es in zahlreichen Bereichen noch viel zu tun, etwa bezüglich der Rechte von älteren Menschen, Kindern oder Menschen mit Behinderungen. Menschenrechte sind in der Schweiz nicht gratis zu haben. Eine Menschenrechtsinstitution muss gerade auch die Kantone und Gemeinden bei der Umsetzung unterstützen können. Wenn es der Regierung und dem Parlament ernst ist, hat diese Arbeit einen Preis,» sagt Harry Witzthum, Geschäftsführer des Schweizerischen Gehörlosenbundes.
Eine Grundfinanzierung von lediglich einer Million Franken ist ein grosser Rückschritt gegenüber dem bisherigen Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte. Dieses konnte auf die Ressourcen von Universitäten zurückgreifen und war als Pilotprojekt nur in eingeschränkten Bereichen tätig. Zahlreiche mit der Schweiz vergleichbare Staaten stellen ihren Nationalen Menschenrechtsinstitutionen bedeutend höhere Mittel zur Verfügung. Matthias Hui von humanrights.ch meint: «Die Schaffung einer starken und öffentlich sichtbaren Menschenrechtsinstitution muss sich konkret an den Menschen in diesem Land und dem Schutz und der Förderung ihrer Rechte orientieren. Damit kann das Parlament einen Weg über die beginnende Legislatur hinaus weisen. In einer Zeit, in der Menschenrechte global massiv unter Druck stehen, muss die Schweiz wirkungsvoll handeln.»