Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. ©Shutterstock/Yuri Turkov
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. ©Shutterstock/Yuri Turkov

Ethnic Profiling / Fall Wa Baile Amnesty interveniert beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Medienmitteilung 29. Januar 2021, Bern/Strassburg – Medienkontakt
Amnesty International interveniert als Drittpartei vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im hängigen Verfahren von Mohamed Wa Baile gegen die Schweiz. In diesem Fall geht es um die Frage, ob die Personenkontrolle durch die Polizei, der sich Mohamed Wa Baile 2015 in Zürich hätte unterziehen sollen, als verbotene rassistische Diskriminierung zu betrachten ist. Die Menschenrechtsorganisation weist in ihrer Eingabe auf gravierende Versäumnisse der Schweiz bei der Verhinderung und wirksamen Untersuchung von Ethnic Profiling hin.

Ethnic Profiling verstösst gegen internationale und europäische Menschenrechtsverträge, welche Diskriminierung und Ungleichbehandlung verbieten. Anhaltungen, Identitätskontrollen oder Durchsuchungen durch die Polizei dürfen nicht durchgeführt werden, wenn es keine objektiven und individuellen Anhaltspunkte gibt, die zu einem begründeten Verdacht führen. 

Aus dem Diskriminierungsverbot ergibt sich für die Staaten insbesondere auch die Pflicht, Ethnic Profiling durch ihre Polizeiorgane aktiv zu verhindern und bei Vorwürfen des Ethnic Profiling rasche, unabhängige und wirksame Untersuchungen oder Ermittlungen durchzuführen. Gerade in diesen Bereichen weist Amnesty International auf gravierende Versäumnisse der Schweiz hin: Obgleich der Fall Wa Baile nur die Spitze des Eisbergs darstellen dürfte, wird das Problem des Ethnic Profiling von den Führungsorganen der Polizei und der Regierung nur unzureichend wahrgenommen und bekämpft. So hat die Schweiz die einschlägigen Empfehlungen internationaler Menschenrechtsgremien zur Verhinderung von Ethnic Profiling nach wie vor nicht umgesetzt. Dies betrifft namentlich: 

  • die Überarbeitung einschlägiger Gesetze, um sicherzustellen, dass Personenkontrollen und Strafverfolgungsmassnahmen nur bei begründetem Tatverdacht erlaubt und die Anwendung ethnischer Kriterien verboten sind
  • die Erhebung von Statistiken und die Sammlung aufgeschlüsselter Daten zu Ethnic Profiling
  • das Bereitstellen eines wirksamen Schutzes und effektiver Rechtsmittel gegen Ethnic Profiling
  • die Schulung von Polizeibeamt*innen spezifisch zu Ethnic Profiling und zu den Kriterien für rechtmässige Personenkontrollen
 Hintergrund: Mohamed Wa Bailes Weg durch die Gerichtsinstanzen

Mohamed Wa Baile hatte sich im Februar 2015 im Rahmen einer polizeilichen Personenkontrolle am Zürcher Hauptbahnhof geweigert, sich auszuweisen. Er hatte die Polizisten vorgängig gefragt, ob eine Schwarze Person gesucht werde und die Kontrolle, nachdem dies verneint worden war, als rassistisch empfunden. Er wurde daraufhin wegen Nichtanordnung polizeilicher Anordnungen gebüsst. Am 7. März 2018 bestätigte das Bundesgericht die Verurteilung von Mohamed Wa Baile durch das Zürcher Obergericht. Dagegen erhob er Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Im Rahmen dieses immer noch hängigen Verfahrens interveniert nun Amnesty International – wie dies Art. 36 der Europäische Menschenrechtskonvention explizit vorsieht - als «Drittpartei». 

Parallel zum strafrechtlichen Verfahren hat Wa Baile ein verwaltungsrechtliches Feststellungsbegehren eingereicht. Das Zürcher Verwaltungsgericht entschied am 1. Oktober 2020, dass die Kontrolle Wa Bailes am Hauptbahnhof Zürich rechtswidrig war. Offen liessen die Richter*innen hingegen, ob es sich dabei auch um eine Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe gehandelt hat. 

Mehr Informationen zum Fall in einem Interview von Amnesty International mit Mohamed Wa Baile und im Falldossier von humanrights.ch.