© Béatrice Devènes
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NMRI Die Schweiz erhält endlich eine nationale Menschenrechtsinstitution

21. September 2021
Als eine der letzten europäischen Staaten erhält auch die Schweiz eine nationalen Menschenrechtsinstitution. Das Parlament hat in der Herbstsession der Schaffung einer NMRI klar zugestimmt und sich damit für den stärkeren Schutz der Menschenrechte in der Schweiz ausgesprochen. Die Institution kann ihre Funktion jedoch nur dann glaubwürdig ausüben, wenn sie ausreichend finanziert wird.

Es hat eine Weile gedauert, aber nun ist es endlich so weit: Nach dem Ständerat hat vergangene Woche auch der Nationalrat zugestimmt, das bereits existierende Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte in eine entsprechende Institution umzuwandeln. Somit wird zukünftig eine nationale Institution für Menschenrechte (NMRI) über die Umsetzung der Menschenrechte in der Schweiz wachen.

«... Wir erwarten, dass die Institution wirklich unabhängig wird» Michael Ineichen, Leiter Advocacy bei der Schweizer Sektion von Amnesty International.

Die grosse Kammer stimmte der Vorlage mit 136 zu 52 Stimmen zu. Der Ständerat hatte das Vorhaben bereits in der Sommersession gutgeheissen.

Amnesty International begrüsst den sehr deutlichen Entscheid des Parlaments. «Die Menschenrechtsinstitution ist eine Chance, die Menschenrechte in der Schweiz systematischer und starker zu fördern. Wir erwarten, dass die Institution wirklich unabhängig wird», sagt Michael Ineichen, Leiter Advocacy bei der Schweizer Sektion von Amnesty International. «Die Unabhängigkeit der Institution muss bei der Ausarbeitung der Statuten und der Gründung der NMRI beachtet werden. Alle Akteure, die bei der Umsetzung der Menschenrechte eine Verantwortung tragen – von den Kantonen über Gemeinden, Städte bis hin zur Zivilgesellschaft – sollten in den Prozess eingebunden werden, damit eine starke und breit abgestützte Institution geschaffen wird.»

Der Weg zum positiven Entscheid des Nationalrats war lang: Schon 1993 hatte die Uno-Generalversammlung alle Staaten aufgefordert, nationale Menschenrechtsinstitutionen einzurichten, die zuhanden von Regierung und Parlament Empfehlungen zu Menschenrechtsfragen formulieren und Unterstützung bei der Umsetzung internationaler Konventionen leisten. 110 Länder haben solche nationalen Institutionen bisher aufgebaut – die Schweiz folgt mit dem Parlamentsentscheid als einer der letzten europäischen Staaten.

Damit sie den Menschenrechtsschutz konkret stärken und damit auch Skeptiker überzeugen kann, benötigt die NMRI eine ausreichende Grundfinanzierung. «Menschenrechte sind nicht gratis zu haben. Wir erwarten deshalb vom Bundesrat, dass er die Budgetierung überdenkt und die neue Institution ausreichend finanziert», sagt Michael Ineichen.

Amnesty International hofft, dass die NMRI die Umsetzung der Schweizer Menschenrechtsverpflichtungen vorantreiben wird. Eine unabhängige, starke und langfristig finanzierte NMRI kann die öffentliche Debatte in breiten Themenfeldern mit Fachwissen unterstützen, die Bevölkerung über Grund- und Menschenrechte informieren, sowie die Umsetzung der Menschenrechtsabkommen beobachten und so den Schutz der Menschenrechte aktiv fördern.