Dank Einsichtsgesuchen sowie Berichten der Geschäftsprüfungsdelegation ist klar: Der NDB hat über Jahre wissentlich gegen gesetzlich verankerte Überwachungsschranken verstossen, quasi flächendeckend die legale politische Betätigung von Einzelpersonen und NGO erfasst und gespeichert und damit für einen gesorgt. Statt diese Überschreitungen zu untersuchen und unterbinden, möchte der Bundesrat mit seiner Revision des NDG nun die Überwachungskompetenzen des NDB nochmals wesentlich ausweiten, was zulasten elementarer demokratischer Grundrechte geht.
Konkret soll das bisher klar formulierte Verbot jeglicher Überwachung von politischer Betätigung und der Ausübung der demokratischen Grundrechte (wie Meinungs-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit) mit Ausnahmeregelungen relativiert und aufgehebelt werden. Zudem dürfte der NDB künftig auch ohne Bewilligung des Bundesrats in Computer und Handys eindringen und Telefone abhören. Besonders gravierend und gefährlich ist, dass solche Massnahmen auch gegenüber Geistlichen, Anwält*innen, medizinischem Personal und Medienschaffenden angewendet werden dürften. Der gesetzlich gewährleistete Schutz des Berufsgeheimnisses wäre damit Geschichte.
Mit dieser NDG-Revision würden vom NDB also noch mehr Personen auf noch mehr Kanälen überwacht. Statt nochmals ausgeweitet, müssen nachrichtendienstlichen Kompetenzen und Datenbeschaffungsmethoden endlich wirklich wirksam begrenzt werden. Schliesslich geht es dabei um sensible persönliche Daten und die demokratierelevante Medienfreiheit. Die aktuelle Revisionsvorlage stellt dem Geheimdienst einen Blankoscheck aus. Das schafft keine zusätzliche Sicherheit für unser Land, sondern neue Unsicherheit für die betroffenen Berufsgruppen und ihre Klient*innen, für die Medienschaffenden und für uns Bürger*innen. Ein Nachbessern ist daher zwingend nötig.
Die Stellungnahme von Amnesty International finden sie hier.