«Durch die Neudefinition der Artikel 189 und 190 des Strafgesetzbuches wird das Sexualstrafrecht endlich modernisiert, indem die sexuelle Selbstbestimmung besser geschützt wird. Diese Reform entspricht der veränderten Einstellung zur Sexualität: Jede sexuelle Penetration, die gegen den Willen einer Person erfolgt, wird künftig als Vergewaltigung bestraft. Nicht mehr die Anwendung eines Zwangsmittels durch den Täter, sondern die Ablehnung eines Opfers wird in Zukunft definieren, was strafrechtlich relevante Gewalt ist», sagt Cyrielle Huguenot, Verantwortliche für Frauenrechte bei Amnesty International Schweiz.
«Dies ist ein Sieg für die Menschenrechte in der Schweiz und für all die Personen und Organisationen, die sich seit langem dafür einsetzen!» Cyrielle Huguenot, Verantwortliche für Frauenrechte bei Amnesty International Schweiz
«Obwohl Amnesty International bedauert, dass ‚Nur Ja heisst Ja‘ nicht ins Gesetz aufgenommen wurde, werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass ‚Nur Ja heisst Ja‘ in den Köpfen der Menschen verankert wird, um daran zu erinnern, dass sexuelle Beziehungen nur dann einvernehmlich sind, wenn alle Beteiligten ihr Einverständnis klar zum Ausdruck bringen», sagt Cyrielle Huguenot.
Ein neues Gesetz wird nicht ausreichen, um die in der Schweiz weit verbreitete sexualisierte Gewalt zu bekämpfen. Neben der raschen Umsetzung des Gesetzes, die von einem Mechanismus zur Überwachung der Auswirkungen des neuen Strafrechts begleitet wird, sind weitere Massnahmen erforderlich. Das Parlament muss dafür sorgen, dass die Ausbildung und Sensibilisierung der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden verbessert und die Unterstützung der Opfer verstärkt wird. Die Zustimmung muss in den Mittelpunkt der Sexualerziehung gestellt werden, es müssen detaillierte öffentliche Statistiken über sexualisierte Gewalt erhoben und wirksame Informations- und Präventionskampagnen durchgeführt werden.