© Parlamentsdienste / Rob Lewis
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Schweiz Nein zum Angriff auf die Menschenrechte

Medienmitteilung 29. Mai 2024, Bern – Medienkontakt
Die Schweizer Sektion von Amnesty International ist besorgt über den Antrag der Rechtskommissionen des National- und Ständerats, der die Schweiz auffordert, einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) keine Folge zu leisten. Der Ständerat wird vermutlich am Mittwoch, dem 5. Juni 2024, darüber beraten.

Dazu Alexandra Karle, Geschäftsleiterin von Amnesty Schweiz:

«Dieser Vorstoss ist ein Angriff auf unsere Rechte, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert sind und die wir mit Individualklagen beim EGMR einfordern können. Mit der Bereitschaft, ein Urteil des EGMR zu missachten, würde die Schweiz ein verheerendes Signal an die europäischen Staaten senden, dass sie sich nicht mehr an die Konvention und die Urteile des Gerichts gebunden fühlt – oder nur dann, wenn es einer Mehrheit im Parlament oder der Regierung gerade passt.» 

«Die Rechtskommissionen des Parlaments spielen mit dem Feuer – und sie missachten den Volkswillen» Alexandra Karle, Geschäftsleiterin von Amnesty Schweiz

«Dieser Angriff auf das zentrale Instrument des Menschenrechtsschutzes in Europa kommt zu einem Zeitpunkt, in der das Völkerrecht international unter Druck geraten ist. Die Rechtskommissionen des Parlaments spielen mit dem Feuer – und sie missachten den Volkswillen: In der Abstimmung über die «Selbstbestimmungsinitiative» 2018 haben 66,3% Prozent der Schweizer Stimmberechtigten sowie alle Kantone ein klares Bekenntnis zur EMRK abgegeben. Wir rufen deshalb National- und Ständerat auf, die gefährliche Erklärung gegen den EGMR abzulehnen.»