© pizzazz.studio: Katharina Hofer, Brigitte Lampert
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Schweiz - Eidg. Abstimmung zum PMT Polizei erhält Freipass zur Verfolgung von Personen ohne Anklage oder Gerichtsverfahren

Medienmitteilung 13. Juni 2021, Bern/Genf – Medienkontakt
Das «Ja» der Schweizer Stimmbevölkerung zum Polizeimassnahmen-Gesetz (PMT), welches der Bundespolizei fedpol weitreichende Mittel im Kampf gegen sogenannte «terroristische Gefährder» gibt, kommentiert Patrick Walder, Kampagnenleiter von Amnesty International Schweiz, wie folgt:

«Der Wunsch der Stimmberechtigten terroristische Gewalt zu verhindern ist verständlich, aber dieses Gesetz ist ein gefährlicher Bruch mit rechtsstaatlichen Prinzipien. Es richtet sich nicht nur gegen sogenannte ‘terroristische Gefährder’, sondern kann auch zur Verfolgung von legitimem politischem Protest dienen.

Die Schweiz führt mit diesem Gesetz eine vage Terror-Definition ein, die der Polizeiwillkür Tür und Tor öffnet. Als terroristisch gilt bereits die Verbreitung von Furcht und Schrecken mit politischen Absichten – weder die Androhung von Gewalt noch eine Straftat sind eine Voraussetzung.

Wer zu Unrecht verdächtigt wird, wird beweisen müssen, dass er in Zukunft ungefährlich ist – das ist nicht nur unmöglich, sondern ein kafkaesker Alptraum. Selbst Kinder ab 12 Jahren drohen unter Verletzung der Kinderrechte mit Zwangsmassnahmen belegt und von der Polizei als ‘Terroristen’ stigmatisiert zu werden. Und das alles ohne Anklage oder Gerichtsverfahren.

Wir werden die Umsetzung  wachsam verfolgen und die Regierung an ihre Versprechen erinnern, mit der Anwendung des Gesetzes würden keine Menschenrechte verletzt.»

Hintergrund

Fussfesseln, Kontaktverbote, Rayonverbote bis hin zu präventivem Hausarrest: Solche Massnahmen können künftig in der Schweiz mit Hilfe des Bundesgesetz über Polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) gegen Personen eingesetzt werden, die keine Straftat begangen haben oder auch keiner Vorbereitungshandlung verdächtigt werden. Mit Ausnahme des Hausarrests kann die Bundespolizei fedpol die Zwangsmassnahmen eigenmächtig und ohne richterliche Überprüfung anordnen. Die Massnahmen können selbst gegen 12-jährige Kinder (Hausarrest gegen 15-jährige) ergriffen werden.

Seit Beginn des Gesetzgebungsprozesses 2018 wies Amnesty International zusammen mit vielen anderen Nichtregierungsorganisationen ausdrücklich auf die Gefahr des Gesetzes für die Menschenrechte hin. Die Kritik teilten über 60 Schweizer Rechtsexpert*innen, der Menschenrechtskomissarin des Europarats und hochrangige Uno-Fachpersonen.

Für den Abstimmungskampf hat Amnesty eine NGO-Koalition gegen das Polizeigesetz angeführt. Über zwanzig NGO haben ihre Unterstützer*innen und die Stimmberechtigten zu einem Nein aufgerufen.

NGO gegen das Polizeigesetz

Amnesty International, NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz und ACAT Schweiz, Associazione Uniti dal Diritto, Demokratische JuristInnen Schweiz, Digitale Gesellschaft, Frauen für den Frieden Schweiz, FriedensFrauen Weltweit, Gesellschaft für bedrohte Völker Schweiz, Greenpeace, grundrechte.ch, GSoA, humanrights.ch, Netzwerk Kinderrechte Schweiz, Organisation mondiale contre la torture, Public Eye, Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände, Schweizerischer Friedensrat, Solidarité sans frontières, Terre des Femmes, Unser Recht